Leistungsschutzrecht: EU-Gesetz soll kein Lex Google werden

Andreas Frischholz
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Leistungsschutzrecht: EU-Gesetz soll kein Lex Google werden
Bild: EU-Kommission

Noch hat die EU-Kommission die Urheberrechtsreform nicht einmal offiziell vorgestellt, doch die politische Debatte nimmt bereits an Fahrt auf. Zu den umstrittensten Punkten zählt das europaweite Leistungsschutzrecht, dass EU-Digitalkommissar Günther Oettinger bereits verteidigt.

So erklärte Oettinger in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ), dass es sich bei den Vorhaben nicht um eine Lex Google handeln soll, die praktisch ausschließlich auf den Branchenprimus im Suchmaschinengeschäft abzielt. „Auch iPhone, Tablets oder Facebook bieten längst Newsfeeds an", so der EU-Digitalkommissar. Zudem würden stetig neue Angebote erscheinen, die die Inhalte der Presseverlage nutzen. „Wir wollen die Verlage nicht zuletzt gegenüber diesen neuen Anbietern stärken“, so Oettinger.

Wie weit reicht das europaweite Leistungsschutzrecht?

Das Ziel des Leistungsschutzrechts ist, dass Presseverlage Gebühren erhalten, wenn kommerzielle Internetdienste die Inhalte der Verlage nutzen. Konkret geht es dabei um Anreißertexte, die etwa in den Ergebnislisten von Suchdiensten wie Google News dargestellt werden.

Während das deutsche Leistungsschutzrecht Ausnahmen für „kleinste Textausschnitte“ vorsieht, geht die EU-Variante offenbar noch ein Stück weiter. Zumindest heißt es in dem FAZ-Bericht, dass neben Textausschnitten auch einzelne Zitate oder kreative Überschriften geschützt werden sollen. Das exklusive Recht für die kommerzielle Verwertung der Artikel soll den Verlagen dabei für 20 Jahre zugesprochen werden.

Für private Nutzer soll sich nichts ändern

Für private Nutzer soll sich laut Oettinger aber nichts ändern. Diese könnten weiterhin Fotos und Links von Artikeln aus den Online-Angeboten der Verlage teilen, ohne dass Gebühren fällig werden. Es gehe einzig um die kommerziellen Angebote.

Die Frage ist nur, ob sich ein Leistungsschutzrecht überhaupt durchsetzen lässt. Sowohl in Deutschland als auch in Spanien ist der Versuch de facto gescheitert. Oettinger ist aber zuversichtlich, dass es europaweit klappen könnte. Denn die EU wäre ein Markt mit mehr als 500 Millionen Einwohnern, auf diesen würde selbst ein globaler Konzern wie Google nicht verzichten wollen.

Zweifel allerorten

Andere sind aber deutlich skeptischer. So hat die EU-Abgeordnete Julia Rada bereits erklärt, dass es „Wahnsinn“ sei, wenn man an einem Erfolg des Leistungsschutzrechts glaube. Es habe bereits in Deutschland und Spanien nicht funktioniert – und die EU versuche nun im Prinzip dasselbe noch einmal.

Ebenso erklärte Oliver Süme vom Internetwirtschaftsverband eco: „Es ist noch untertrieben zu sagen, das Leistungsschutzrecht für Presseverleger habe sich in den vergangenen drei Jahren in Deutschland nicht bewährt – die Regelung ist faktisch krachend gescheitert und hat keinem der beteiligten Akteure irgendetwas genutzt.“ Deswegen sei schleierhaft, warum es die EU-Kommission nun für ganz Europa versuche.

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