News Urheberrechtsurteil: GEMA setzt sich gegen Suno durch

PhiE

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Der KI-Musikgenerator Suno hat nach Auffassung des Landgerichts München I mehrfach gegen das Urheberrecht verstoßen. Das US-Unternehmen muss die Nutzung mehrerer bekannter Musikstücke unterlassen, Auskunft über damit erzielte Einnahmen erteilen und Schadensersatz leisten. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.

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Ich bin ja quasi ein GEMA feind, aber da haben sie tatsächlich mal ihre Aufgabe sinn gemäß erfüllt.

Kann man ja sonst eher nicht von den behaupten.
 
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Weiß nicht was ich davon halten soll. An für sich finde ich "Generiere mir ein Lied welches wie Mambo No. 5 klingt" jetzt erstmal nicht schlimm, wenn es eben genau danach klingt. Kann ich ich privat auch nachspielen, anders sieht es aus wenn ich dann einen solchen Titel veröffentliche.

Denkt man die Auslegung strikt weiter, darf man von nix bestehendem mehr lernen oder sich inspirieren lassen, ohne irgendwem irgendwelche Gebühren zu zahlen.
 
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@0xffffffff Kann deine Ansicht verstehen, aber:

Wer sich KI-Trainingsdaten beschafft, indem er geschützte Werke von Youtube rippt, und dabei explizit Techniken einsetzt, um Schutzvorkehrungen zu umgehen, die genau dies verhindern sollen, der hat wissentlich und mit Vorsatz geltendes Recht gebrochen. Mit dem Ziel, gewerblichen Profit daraus zu schlagen, versteht sich.

Daher bin ich hier absolut auf Seite der GEMA, auch wenn ich die sonst nicht leiden kann. Grundsatzdiskussionen können wir führen, solange sich beide Seiten im rechtlichen Rahmen bewegen.
 
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0xffffffff schrieb:
Denkt man die Auslegung strikt weiter, darf man von nix bestehendem mehr lernen oder sich inspirieren lassen, ohne irgendwem irgendwelche Gebühren zu zahlen.

Ja, das wuenschen sich die Rechteinhaber. Und wenn sie das bekommen haben, wuenschen sie sich noch mehr, und werden es mit Hilfe ihrer Lobbyisten vermutlich auch bekommen. Im Normalfall sind ihre Gegner ja irgendwelche einfachen Leute; in den aktuellen Rechtsfaellen ist es aber eine milliardenschwere Industrie, die sich selbst Lobbyisten- und Anwaltsheere leisten kann. Am Ende werden sie sich vielleicht einigen, und setzen dann mit Hilfe ihrer vereinten Lobbyistenheere Gesetze durch, die Ihre Rechte gegenueber den Massen an Leuten erweitert, alle paar Jahre ein paar Salamischeiben mehr.
 
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0xffffffff schrieb:
Denkt man die Auslegung strikt weiter, darf man von nix bestehendem mehr lernen oder sich inspirieren lassen, ohne irgendwem irgendwelche Gebühren zu zahlen.
Und genau das wäre wünschenswert, dass nicht einfach geistiges Eigentum ungefragt und unentgeltlich verwendet wird. So wie es momentan läuft, ist es eine Zumutung für Content Schaffende jeder Art.
Bin auch kein Freund der GEMA, aber hier tut sie das, was sie soll
 
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0xffffffff schrieb:
Weiß nicht was ich davon halten soll.
Es wurden doch schon viele menschliche Musiker zu Schadenersatz verdonnert, weil sich "ihre eigenen" Stücke zu stark nach Kopien anderer Musiker anhörten.
Es wäre doch ein Witz, wenn gerade dies bei KI erlaubt sein sollte.
 
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@0xffffffff
Im privaten darfst du sehr vieles, nachspielen, inspirieren lassen oder auf der Blockflöte die Musikstücke deinem Kater oder Mutter/Vater vorspielen.
Wird es aber kommerziell, und da reicht es schon aus das du das Teil auf einem Sommerfest nachspielst auf dem Geld den Besitzer wechselt, und wenn es nur für die Bratwurst ist, dann darfst du es nicht und genau damit dann der Künstler zu seinem Geld kommt, dafür ist die Gema da.

Suno ist ja rein kommerziell, darum auch die Klage von der Gema.

Ach ja und was das lernen angeht von anderen Dingen die Jemand anders mühevoll erschaffen hat, das gab es nie umsonst. Ich hatte in meiner Jugendzeit (schon über 20 Jahre her) Keyboard gelernt und ich musste mir alle Lieder in Notenheften kaufen. Nix mit Geiz ist geil Mentalität.
 
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"
Suno argumentierte, dass sein Modell keine Kopien der verwendeten Musikstücke speichere. Die beim Training erzeugten Parameter würden lediglich statistische Muster und allgemeine Merkmale der Trainingsdaten abbilden. Für die konkreten Ausgaben seien zudem die Eingaben der Nutzer verantwortlich."
das ist selbstverständlich für jeden, der nur einen Funken Ahnung davon hat, wie KI-Training funktioniert, korrekt.


Das Gericht folgte dieser Darstellung jedoch nicht. Nach Auffassung der Kammer wurden die geschützten Musikstücke sowohl beim Training in den USA als auch innerhalb des in Deutschland angebotenen KI-Modells vervielfältigt. Weitere Urheberrechtsverletzungen seien durch die Ausgabe der ähnlich klingenden Songs entstanden."

was natürlich absoluter Schwachsinn ist. Da wurde gar nichts vervielfältigt. Die Richter sind entweder saudumm und zwar so richtig, oder sie sind befangen. Beides ist kein gutes Zeichen für unseres Rechtsstaat.
Es kotzt mich so dermaßen an, wie technologiefeindlich dieses Land geworden ist. Alles wird totreguliert, bis wirklich jeder moderne Wirtschaftszweig zugrunde geht und anschließend an die Amis und Chinesen abgewickelt wird.

Da wurde mal wieder ein seltender Salamander gefunden, und Zack kann der Solarpark oder ein Windrad nicht gebaut werden. Aber Hauptsache Korruption hat hier fast Narrenfreiheit (es sei denn man adoptiert ein Kind).
 
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Rock Lee schrieb:
was natürlich absoluter Schwachsinn ist. Da wurde gar nichts vervielfältigt. Die Richter sind entweder saudumm und zwar so richtig, oder sie sind befangen. Beides ist kein gutes Zeichen für unseres Rechtsstaat.
Es kotzt mich so dermaßen an, wie technologiefeindlich dieses Land geworden ist. Alles wird totreguliert, bis wirklich jeder moderne Wirtschaftszweig zugrunde geht und anschließend an die Amis und Chinesen abgewickelt wird.

Da wurde mal wieder ein seltender Salamander gefunden, und Zack kann der Solarpark oder ein Windrad nicht gebaut werden. Aber Hauptsache Korruption hat hier fast Narrenfreiheit (es sei denn man adoptiert ein Kind).
Du machst es dir hier ein wenig zu einfach, wie soll denn eine KI wissen, wie etwas so ähnlich klingt wie Lied XY, wenn sie vorher das Lied noch nie gehört hat? Richtig, durch illegales KI Training mit dem Lied XY, deshalb geben die Richter auch der Gema recht. Ohne das Training, würde die KI keine Ahnung haben wie Lied XY klingt, um etwas ähnliches davon zu entwickeln.
Suno macht sich hier den leichten Schuh und sagt "Für die Eingabe sind die Nutzer verantwortlich", aber die KI kann auch nur etwas zur "Eingabe der Nutzer" sinnvoll beisteuern, wenn die KI eine Ahnung davon hat, was der Nutzer will und selbst Ahnung davon hat.

Die Gema will hier Gebühren und Schadensersatz dafür haben, das man die KI mit dem Material ihrer Künstler gefüttert hat, weil dazu hatte Suno kein Recht.
 
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Rock Lee schrieb:
was natürlich absoluter Schwachsinn ist. Da wurde gar nichts vervielfältigt. Die Richter sind entweder saudumm und zwar so richtig, oder sie sind befangen. Beides ist kein gutes Zeichen für unseres Rechtsstaat.
Es geht bereits deutlich weiter. Rick Beato hat vor kurzem ein Video veroeffentlicht das zeigt wohin die Reise mit AI geht (die ersten 2 Minuten reichen bereits). Darin geht es um AI Videos die nicht nur Content sonden auch optische Elemente (Hintergrund mit Audio-Equipment) von Rhett Shull verwenden. Die Uebereinstimung ist so gross dass es nicht durch Zufall erklaert werden kann. Als Kuenstler waere ich ziemlich veraergert wenn jemand ungefragt meine Themen und Videokomposition verwendet und mit irgendwelchem AI Slop fuellt.
Das hat nichts mit technologiefeindlich zu tun wenn Kuenstler oder deren Rechtevertreter hier den Rechtsweg beschreiten.
 
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Sehr offensichtlich haben diese KI-Entwickler nicht selbst zu den Instrumenten gegriffen und ein paar coole Lieder nachgespielt, sondern mal flott die komplette Discographie menschlichen Schaffens im Original durch ihr Trainingsprogramm gedudelt. Die müssten eigentlich zunächst mal nachweisen, dass sie jeden Titel auch tatsächlich gekauft haben...

Und im Anschluss entwickeln sie daraus ein Geschäftsmodell...selbstverständlich muss dann also jeder verwertete Titel also an jedem Abo mitverdienen. Die Urheber sind die Basis dieses Geschäftsmodells.

Bzw. müssten die zunächst mal fragen, ob sie das jeweilige Material überhaupt für den angedachten Verwendungszweck nutzen dürfen....
 
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@CB_KeinNameFrei @mae @bra-tak @Land_Kind @Crifty

Ich verstehe euren Punkt und ich verstehe auch den Schmerz von Kreativ-Schaffenden. Mich betrifft es auch in gewisser weise, wenn auch nicht auf audiovisuelle Inhalte bezogen.

Ich sage ja, dass ich noch nicht weiß was ich davon halten soll. Wenn ich jemanden etwas beibringe (und das kann auch auch Machine-Learning aka. "KI" sein) dann muss ich mich nicht wundern, wenn Kreationen sich daran anlehnen. Mich stört, dass ich in vielen Bereichen das Urheberrecht als viel zu scharf ausgelegt empfinde. Die Grenze ML/KI/Mensch ist absolut willkürlich. Wenn ich nun ein ML-System füttere um Musik zu erkennen (nicht zu generieren) wie z.B. Shazam ist es dann etwas anderes? Wenn ich ein ML-System füttere im Audiovisuelle Inhalte zu erkennen (wie das ContentID-System von Youtube) ist es dann auch eine Urheberrechtsverletzung, da ich ein System mit echten Inhalten traniere? Wenn ich ein LLM mit tonnenweise Texten traniere um Schreibstile zu zu erkennen und Vorschläge zu machen... dann?

Ein komplettes Trainingsverbot auf Basis von Urheberrechtsgeschützten Inhalten ist in meinen Augen halt auch vollkommen über das Ziel hinaus. Das darf - für mich - nicht die Grundlage für solche Entscheidungen sein. Wichtiger finde ich, was dann am Ende daraus gemacht wird.

Für mich ist das ein unfassbar komplexes Thema und ich folge da aktuell der Ansicht, dass Ausgaben von ML/KI/LLM einfach keinerlei Urheberrechtsschutz genießen sollten, da es eben keine Kreationen sondern Pastiche sind.

Wobei man auch hier ins philosophische abdriften kann, ob auch alles menschengeschaffenes darunter fällt. Beispiel: "Die Tribute von Panem" ist in meinen Augen auch nur eine Re-Interpretation von "Battle Royale".
 
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0xffffffff schrieb:
Ein komplettes Trainingsverbot auf Basis von Urheberrechtsgeschützten Inhalten ist in meinen Augen halt auch vollkommen über das Ziel hinaus. Das darf - für mich - nicht die Grundlage für solche Entscheidungen sein. Wichtiger finde ich, was dann am Ende daraus gemacht wird.
Du kannst alles auf lokaler KI machen und für Dich privat nutzen. Sobald es veröffentlicht wird, betrifft es die Rechte der Urheber.
 
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Laie1 schrieb:
Sobald es veröffentlicht wird, betrifft es die Rechte der Urheber.
Und da ist doch das Problem. Definiere einfach mal 'veröffentlicht' und was Urheberschaft genau sein soll.

Wenn ich jetzt nen haufen Bücher zum Thema Recht lese und ein eigenes Buch verfasse, was sich im Endeffekt auf viele dort erlernte Inhalte stützt und auch gewisse Ansichten nachweislich teilt (weil ich sie überzeugend fand). Betrifft es die Rechte der Urheber der Bücher/Informationen die ich konsumiert habe?

Wenn ja, ist das ganze Thema der Wissensvermittlung und Weiterentwicklung effektiv tot, weil wir defacto Ideen und Interpretationen der Vordenker durch das Urheberrecht sogesehen 'patentieren'. Nur, dass Patente nach 20 Jahren auslaufen. Am Ende ist alles nur "Du darfst die Hausaufgaben abschreiben, aber ändere es so, dass es nicht offensichtlich ist!".

Für mich ist das ganze Thema alles andere als trivial.
 
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0xffffffff schrieb:
Ein komplettes Trainingsverbot auf Basis von Urheberrechtsgeschützten Inhalten ist in meinen Augen halt auch vollkommen über das Ziel hinaus. Das darf - für mich - nicht die Grundlage für solche Entscheidungen sein. Wichtiger finde ich, was dann am Ende daraus gemacht wird.
Es kommt drauf an wie trainiert wird damit, die Gema hätte wohl nicht geklagt wenn die KI nur wüsste Lied XY ist zum Beispiel (rein fiktional)
  1. Von den Tiger Boyz
  2. Das Lied geht 3.40 min
  3. Kommt aus dem Jahr 1998
  4. Das Lied ist dem Pop Genre zuzuordnen
  5. Das Lied war 14 Wochen in den deutschen Singlecharts
  6. Hat 3 goldene Platten Gewonnen.
Suno hat aber hier mit dem Lied selbst trainiert, also keine reinen Informationen sondern direkt mit dem Musikstück und hat keine Anfrage vorher gestellt ob sie überhaupt dürfen oder Gebühren bezahlt. Darum auch die berechtigte Klage von der Gema.
 
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Dass die Beispiele alle Jahrzehnte alt sind zeigt nur überdeutlich, dass die Schutzdauer des Urheberrechts völlig anachronistisch ist. Ein Künstler soll von seiner Kunst leben können, keine Frage - aber warum zur Hölle sollten selbst nach 50 Jahren noch Nachfahren und die Verwurstungsindustrie den vollen Schutz des Urheberrechts genießen?

Jedes Werk nach 10 Jahren gemeinfrei, dafür drakonische Strafen für unrechtmäßige Verwendung z.b. beim KI-Training. Aber das wäre der GEMA sicher auch wieder nicht recht :freak:
 
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0xffffffff schrieb:
Definiere einfach mal 'veröffentlicht' und was Urheberschaft genau sein soll.
So würde ich "veröffentlichen" definieren: Anderen Personen außer mir selbst kontrolliert/unkontrolliert Zugang zu etwas wie Arbeit/Werk/Informationen zu ermöglichen.

Das Urheberrecht sagt ziemlich deutlich, das man selbst mit seinem Werk machen kann was man will, solange es sich im rechtlichen Rahmen bewegt.

Wenn also ein Künstler sein Lied in Notenblätter wie ein Kleid tragen will um es der Öffentlichkeit bei einem Live-Auftritt zu präsentieren, darf der Künstler es auch.
Wenn ich das aber auch für das nächste Sommerfest der Gemeinde mache, könnte es passieren das der Künstler mich verklagt, da es nicht in seinem Sinne war, das ich das nachmache, da es sein Werk ist.
 
0xffffffff schrieb:
Und da ist doch das Problem. Definiere einfach mal 'veröffentlicht' und was Urheberschaft genau sein soll.

Wenn ich jetzt nen haufen Bücher zum Thema Recht lese und ein eigenes Buch verfasse, was sich im Endeffekt auf viele dort erlernte Inhalte stützt und auch gewisse Ansichten nachweislich teilt (weil ich sie überzeugend fand). Betrifft es die Rechte der Urheber der Bücher/Informationen die ich konsumiert habe?
Wenn Du ein Buch zum Thema Rechtswissnschaften veröffentlichst und allzu deutlich kopierst, aber nicht auf das Original verweist, ja, das könnte vielleicht Probleme geben. Besonders bei dem Thema ist Vorsicht geboten - die Betroffenen kennen sich vermutlich aus.
Gut kaschierte Wiederholung birgt die Gefahr, dass die folgenden Bücher keiner mehr kauft, weil Du eben nix Neues zum Erkenntnisgewinn beiträgst. Bzw. Du wirst keinen Verlag finden...
 
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0xffffffff schrieb:
Wenn ich jetzt nen haufen Bücher zum Thema Recht lese und ein eigenes Buch verfasse, was sich im Endeffekt auf viele dort erlernte Inhalte stützt und auch gewisse Ansichten nachweislich teilt (weil ich sie überzeugend fand). Betrifft es die Rechte der Urheber der Bücher/Informationen die ich konsumiert habe?
Oh, frag mal die ganzen ehemaligen Doktoren, die ihren Titel wegen Plagiarismus verloren habe, die haben darauf schon eine Antwort bekommen.
 
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