Patentprobleme: Asus stoppt Smartphone- und Tablet-Verkauf in Deutschland

Update Christian Lohmüller
44 Kommentare
Patentprobleme: Asus stoppt Smartphone- und Tablet-Verkauf in Deutschland
Bild: Asus

Smartphones und Tablets von Asus sind wegen „Patentproblemen“ aktuell nicht in Deutschland erhältlich. Von der Website sind die ZenFones, PadFones und ZenPads komplett verschwunden. Im Asus-Shop sind die Android-Geräte gelistet, aber nicht bestellbar. Asus-Smartwatches mit Android sind davon nicht betroffen.

Im Asus-Shop sind Smartphones und Tablets aktuell nicht erhältlich
Im Asus-Shop sind Smartphones und Tablets aktuell nicht erhältlich (Bild: Asus) 

Im Asus-Onlineshop steht unter jedem Asus-Smartphone und -Tablet ein Satz wie dieser:

ZenFones mit Android 5.0 oder höher sind derzeit nicht in Deutschland erhältlich.

Andere Händler wie beispielsweise Cyberport oder Notebooksbilliger.de sind vom Verkaufsstopp offensichtlich nicht betroffen. Bei Ihnen sind ZenFones und ZenPads noch verfügbar und sogar sofort lieferbar. Auch scheint nur Deutschland betroffen zu sein. Auf Asus-Websites im Ausland sind die Produkte nicht nur im Asus-Shop zu finden, sondern werden auch auf der eigentlichen Website noch beworben.

Wie Heise Online auf Nachfrage von Asus erfahren hat, wären „Patentprobleme“ für den Verkaufsstopp in Deutschland verantwortlich. Weitere Details sind nicht bekannt, auch nicht, wann Asus seine Smartphones und Tablets in Deutschland wieder ausliefert. Laut Heise Online müssten die betroffenen Geräte nur gepatcht werden und wären dann in den nächsten Wochen wieder verfügbar.

Update

Mittlerweile hat sich Asus zum Verkaufsstopp seiner Android-Geräte geäußert. Laut Mitteilung, die ComputerBase per E-Mail erreichte, hat das Landgericht Mannheim in erster Instanz entschieden, dass die Android-5.0-Smartphones und -Tablets ein Patent von Philips verletzen. Gegen das Urteil hat Asus bereits Berufung eingelegt. Das Statement in voller Länge:

Gegen die ASUS Computer GmbH und ASUSTeK Computer Inc. ist in erster Instanz ein Urteil vor dem Landgericht Mannheim ergangen, aus dem die Klägerin, Koninklijke Philips N.V., nun die vorläufige Vollstreckung betreibt. Dieses Urteil verbietet es ASUS, die streitgegenständlichen Produkte anzubieten, zu verkaufen und zu bewerben. Gegen das Urteil wurden bereits Rechtsmittel eingelegt. Betroffen sind alle Geräte mit Bildschirm, welche mit Android 5.0 oder höher ausgeliefert werden. Diese verletzen laut dem nicht rechtskräftigen Urteil ein Patent von Philips, in dem es um die Darstellung der Liste der zuletzt verwendeten Anwendungen geht. Wir möchten insbesondere darauf hinweisen, dass es sich hierbei um eine Funktion des Android-Betriebssystems handelt, welche gleichermaßen viele Hersteller solcher Geräte betrifft. Es ist Zufall, dass gerade das Verfahren gegen ASUS, als eines von mehreren gegen verschiedene Hersteller, als Erstes zum Abschluss gekommen ist, so dass zuerst aus diesem Urteil vollstreckt werden kann. Ein Patch wurde seitens Google entwickelt und ist seit Anfang Oktober erhältlich. Diese Update muss nun durch die Hersteller auf die jeweiligen Produkte angepasst und eingespielt werden. Geräte, welche mit diesem Update hergestellt werden, unterfallen nicht mehr der Vollstreckung. Diese können also wieder angeboten und beworben werden. In der Firmenzentrale wird mit Hochdruck an der Implementierung dieser Lösung für alle aktuellen Produkte gearbeitet.

Nvidia GTC 2024 (18.–21. März 2024): ComputerBase ist vor Ort!