Bundesregierung: Online-Funktion als Standard für den Personalausweis

Andreas Frischholz
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Bundesregierung: Online-Funktion als Standard für den Personalausweis
Bild: BMI

Bis dato fristet die Online-Funktion des elektronischen Personalausweises ein Nischendasein. Nun will die Bundesregierung aber per Gesetz dafür sorgen, dass der elektronische Identitätsnachweis (eID) standardmäßig aktiviert wird.

Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, den das Bundeskabinett bereits am Freitag beschlossen hat und der Spiegel Online vorliegt. Der Plan: Die Online-Funktion soll „in Zukunft bei jedem Ausweis automatisch und dauerhaft eingeschaltet“ werden. Es geht demnach also um neu ausgestellte Personalausweise, bei bereits ausgegebenen ändert sich nichts.

Mit der Online-Funktion des Personalausweises können Bürger ihre eigene Identität im Internet belegen, um etwa Behördengänge und Online-Geschäfte mit einer digitalen Unterschrift rechtsverbindlich abzuschließen. Bislang muss die Online-Funktion separat aktiviert werden, was etwa bei der Ausgabe des elektronischen Personalausweises möglich ist. Sofern das neue Gesetz in Kraft tritt, erfolgt das standardmäßig. Wer das nicht will, muss laut dem Bericht von Spiegel Online bei einer Hotline anrufen, um die entsprechende Online-Funktion zu sperren.

Wenig Interesse am elektronischen Identitätsnachweis

Begründet wird das Gesetz mit der nach Ansicht der Bundesregierung enttäuschenden Verbreitung der Online-Funktion. Seit 2010 wurden der elektronische Personalausweis zwar an rund 61 Millionen Bürger ausgegeben, nur ein Drittel soll aber die eID-Funktion aktiviert haben und noch weniger nutzen sie auch. Laut dem Gesetzentwurf geht die Bundesregierung davon aus, „das bisherige Verfahren zur Beantragung der Nutzung der eID-Funktion“ sei zu aufwändig.

Tatsächlich stellt sich aber die Frage, ob es nicht eher Datenschutzbedenken sind, die die Nutzer abschrecken. Denn die Online-Funktionen sind umstritten. So kritisierte etwa der Chaos Computer Club (CCC) schon im Jahr 2013, dass auch ein elektronischer Personalausweis kein Schutz vor Identitätsdiebstahl im Netz sei.

Identifizierung per Personalausweis als Ersatz für Passwörter

Allerdings verfolgt die Bundesregierung ambitionierte Pläne mit der Online-Funktion des Personalausweises. So heißt es in der Cyber-Sicherheitsstrategie 2016, die im November veröffentlicht wurde: „Das derzeit verbreitete, aber nicht sichere Benutzername/Passwort-Verfahren ist als Standard zu ergänzen und nach Möglichkeit abzulösen. Einen Kernpunkt stellen die Ausweisdokumente mit Online-Ausweisfunktion dar, mit dem die Bundesregierung bereits eine hochsichere und datensparsame Identifikationsmöglichkeit im Netz bereitstellt.

Das Ziel ist, dass Online-Ausweis und „davon abgeleitete sichere Identitäten“ zum Standard werden, wenn Nutzer sich bei „sensiblen Diensten“ registrieren. Das Konzept soll aber noch weiter entwickelt werden, gefördert werden sollen zudem auch entsprechende Lösungen aus der Wirtschaft.

Diese Strategie spiegelt sich nun auch in dem aktuellen Gesetzentwurf wieder. Mehr Behörden und Firmen sollen laut dem Bericht von Spiegel Online das für die eID-Funktion benötigte Zertifikat erwerben können. Einher geht das aber mit einer „Verschlankung der datenschutzrechtlichen Präventivprüfung“.

Mehr Rechte gibt es allerdings auch für die Nutzer. Ausweisinhaber sollen kontrollieren können, welche Behörden und Firmen ihre Daten abrufen.