EU: USB-C wird ab dem 28. Dezember 2024 zur Pflicht

Nicolas La Rocco
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EU: USB-C wird ab dem 28. Dezember 2024 zur Pflicht
Bild: Anker

Nachdem die EU-Kommission diesen Oktober den Entwurf für ein Gesetz vorgelegt hatte, das USB-C zum Standardanschluss für kabelgebundenes Laden innerhalb der EU machen soll, ist dieses nun beschlossene Sache, tritt zum 27. Dezember 2022 in Kraft und macht USB-C ab dem 28. Dezember 2024 zur Pflicht für zahlreiche Geräteklassen.

Bislang hatte die EU-Kommission nur die Umsetzung Ende 2024 in Aussicht gestellt, jetzt gibt es mit dem 28. Dezember 2024 einen konkreten Termin. Ab dem Stichtag muss innerhalb der EU USB-C für das kabelgebundene Laden von Mobiltelefonen wie Smartphones, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörern, Headsets, Handheld-Spielkonsolen, mobilen Lautsprechern, E-Readern, Tastaturen, Mäusen, portablen Navigationssystemen, Earbuds (In-Ear-Kopfhörer) und später auch Notebooks zum Einsatz kommen. Für Notebooks muss die Vorschrift jedoch erst ab dem 28. April 2026 umgesetzt werden.

Apple muss nicht unbedingt auf USB-C setzen

Viele Elektronikhersteller setzen bereits auf USB-C, vor allem bei Smartphones. Prominente Ausnahme ist derzeit noch Apple – zumindest beim iPhone und gewissem Zubehör wie den AirPods, die Apples eigenen Lightning-Standard nutzen. Die ab dem 28. Dezember 2024 gültige Regelung würde Apple theoretisch noch bis zur Vorstellung des iPhone 17 im Herbst 2025 Zeit geben, von Lightning auf USB-C zu wechseln. Laut Berichten von Bloomberg und des Analysten Ming-Chi Kuo soll Apple aber bereits ab 2023 mit dem kommenden iPhone 15 auf USB-C setzen. Ende Oktober dieses Jahres hatte Apple gegenüber dem Wall Street Journal erklärt, sich zwangsweise an lokale Gesetze halten zu wollen.

Genau genommen muss Apple allerdings nicht auf USB-C setzen, denn das Gesetz gilt ausschließlich für kabelgebundenes Laden. Sollte Apple eines Tages ein iPhone gänzlich ohne Ports vorstellen, wie es bereits mehrfach spekuliert wurde, nachdem zuletzt in den USA bei der iPhone-14-Generation bereits der SIM-Schacht weggefallen ist, könnte Apple die Vorschrift umgehen. In den heute von der EU-Kommission veröffentlichten Richtlinien ist explizit nur vom kabelgebundenen Laden die Rede.

Harmonisierung für drahtloses Laden

Für das drahtlose Laden gibt es noch kein vergleichbares Gesetz, allerdings will die EU-Kommission auch in diesem Bereich tätig werden. Künftig soll auch für diese Lademethode eine Harmonisierung im Sinne der Konsumenten geprüft werden.

Ferner muss die Grundlage für eine Anpassung an künftige wissenschaftliche und technische Fortschritte bzw. an Marktentwicklungen geschaffen werden, welche von der Kommission kontinuierlich überwacht werden. Insbesondere sollte künftig auch geprüft werden, ob eine Harmonisierung der Ladeschnittstellen und Ladeprotokolle für Funkanlagen, die anders als mit kabelgebundener Ladefunktion einschließlich über Funkwellen (drahtloses Laden), aufladbar sind, veranlasst werden sollte. Darüber hinaus sollte im Rahmen der künftigen Anpassung der harmonisierten Ladelösungen geprüft werden, ob systematisch weitere Kategorien oder Klassen von Funkanlagen mit kabelgebundener Ladefunktion aufgenommen werden sollten, sofern die Integration der harmonisierten Ladelösungen für diese weiteren Kategorien oder Klassen von Funkanlagen technisch durchführbar ist.

EU-Kommission

USB Power Delivery wird zur Pflicht

Die Richtlinien der EU-Kommission sehen auch vor, dass beim kabelgebundenen Laden mit einer Spannung von mehr als 5 Volt und einer Stromstärke von mehr als 3 Ampere oder einer Leistung von mehr als 15 Watt der Standard USB Power Delivery (USB-PD) zum Einsatz kommen muss. Dies betrifft alle der zuvor genannten Geräteklassen. Kommt ein zusätzliches Ladeprotokoll zum Einsatz, ist unabhängig vom verwendeten Netzteil die volle Funktionalität des Ladeprotokolls USB Power Delivery vom Anbieter sicherzustellen.