Google bessert nach: Bundeskartellamt erwirkt Änderungen an „News Showcase“

Frank Hüber
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Google bessert nach: Bundeskartellamt erwirkt Änderungen an „News Showcase“
Bild: Google

Das Bundeskartellamt hat das im Juni 2021 eingeleitete Verfahren gegen Google beziehungsweise Alphabet im Zusammenhang mit dem Online-Nachrichten-Angebot „Google News Showcase“ abgeschlossen, nachdem Google eine Reihe aus Sicht des Kartellamts wichtiger Anpassungen zum Vorteil der Verlage vorgenommen hat.

Vorteile und Vergütung nur für ausgewählte Partner

Bei Google News Showcase handelt es sich um ein Nachrichtenangebot von Google, das Verlagen im von Google gesetzten Rahmen Möglichkeiten zur Darstellung von Verlagsinhalten gibt, wodurch diese Inhalte in bestimmten Google-Diensten prominenter platziert werden. Die Verlage entscheiden selbst, welche Inhalte sie hierfür auswählen. In Deutschland steht das Angebot von Google weiterhin nicht allen Verlagen zur Verfügung, sondern Google hat nur ausgewählte Verlage dafür zugelassen – ComputerBase hat selbst mehrfach bei Google um die Freigabe für Google News Showcase gebeten, was jedoch stets abgelehnt wurde. Dies hat schon in der Vergangenheit die Frage nach der Gleichbehandlung der Verlage durch Google in den Raum gestellt, da nur ausgewählten Verlagen Zugang zur individuellen Darstellung des eigenen Angebots gewährt wird und auch nur diese von Google vergütet werden.

Denn auch wenn Zahlen nicht öffentlich gemacht werden, sollen am Google News Showcase teilnehmende Verlage je nach Größe monatlich einen fünf- bis sechsstelligen Betrag erhalten – Umsätze, an denen nicht zugelassene Verlage aufgrund der Ungleichbehandlung gar nicht erst teilhaben können und das Ungleichgewicht zwischen großen und kleinen Publikationen verschärft.

News Showcase ohne Einfluss auf Leistungsschutzrecht

In den geschlossenen Verträgen soll sich Google auch ein Recht auf Einstellung der Zahlungen aus dem Programm eingeräumt haben, wenn ein Verlag Forderungen aus dem Leistungsschutzrecht geltend macht. Auch diese Thematik spielte im Verfahren des Bundeskartellamts eine Rolle, denn der Streit über eine angemessene Vergütung der Verlage hält an und die Verwertungsgesellschaft Corint Media und drei Verlegerverbände hatten im Zusammenhang mit dem kartellrechtlichen Verfahren zu Google News Showcase weitere Vorwürfe gegen Google vorgetragen. Diese Vorwürfe bezogen sich hauptsächlich auf die Frage einer angemessenen Vergütung für die von Google verwendeten Verlagserzeugnisse (Presse-Leistungsschutzrecht). Bis auf Weiteres hat das Bundeskartellamt nach eigenen Angaben diesbezüglich aus Ermessensgründen von einer eingehenden Prüfung und einem Einschreiten abgesehen. Google wurde vom Bundeskartellamt unter Hinweis auf das Diskriminierungsverbot dazu bewegt, Corint Media eine Vergütung für das Presse-Leistungsschutzrecht anzubieten, die zumindest auf dem Niveau der zwischen Google und einzelnen Verlegern individuell abgeschlossenen Lizenzverträge lag. Für die Frage nach der angemessenen Höhe der Vergütung für das Leistungsschutzrecht wurde inzwischen ein Schiedsverfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt angestrebt.

Anpassungen für Google News Showcase

Das Bundeskartellamt hatte in Bezug auf Google News Showcase Bedenken geäußert, dass vergleichbare Angebote anderer Anbieter durch Google News Showcase verdrängt werden könnten. Google hat im Rahmen des Verfahrens mit dem Bundeskartellamt deshalb signalisiert, dass man von Plänen zur Integration von Showcase in die allgemeine Google-Suche Abstand nehmen werde. Zudem werde die Teilnahme oder Nicht-Teilnahme eines Verlags an Showcase auch künftig nicht für das Ranking der Suchergebnisse relevant sein. Zudem soll den Verlagen eine Geltendmachung ihres allgemeinen Presse-Leistungsschutzrechts durch die Teilnahme nicht erschwert werden. Google hat klargestellt, dass es auch den Showcase-Partnern möglich bleibt, das Leistungsschutzrecht kollektiv durch eine Verwertungsgesellschaft wahrnehmen zu lassen oder selbst wahrzunehmen.

Zudem soll Google News Showcase künftig für weitere Verlage geöffnet werden – wann dies erfolgt und welche Verlage dann daran teilnehmen können, ist derzeit noch nicht bekannt. Zu den weiteren Maßnahmen, die Google in den nächsten Wochen ergreifen wird, gehört aber auch eine genauere Erläuterung der Funktionsweise und der Anforderungen für die Teilnahme von Verlagen an Showcase. So soll auf einen diskriminierungsfreien Zugang zur Plattform hingewirkt werden, dessen Details dann der Medienaufsicht nach dem Medienstaatsvertrag unterliegen.

Das Bundeskartellamt erklärt, dass man diese Entwicklung auch nach dem Abschluss des Verfahrens weiter verfolgen und etwaigen Beschwerden abgewiesener Verleger nachgehen werde.