Leistungsschutzrecht: Google zahlt Corint-Media-Publikationen 3,2 Millionen Euro pro Jahr

Andreas Frischholz
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Leistungsschutzrecht: Google zahlt Corint-Media-Publikationen 3,2 Millionen Euro pro Jahr
Bild: Google

Vorläufig scheint der Streit um das Leistungsschutzrecht zwischen Google und der Verwertungsgesellschaft Corint Media beigelegt. Der Suchmaschinenbetreiber willigt ein, Verlagen 3,2 Millionen Euro pro Jahr zu zahlen. Das liegt aber weit hinter den 420 Millionen Euro, die die Corint Media ursprünglich forderte.

Dass die Einigung zustande gekommen ist, verkündet Google in einem Blog-Beitrag. Mit mehr als 470 Publikationen wie dem Spiegel, der Zeit oder der Frankfurter Allgemeinen Zeitung habe man bereits Lizenzverträge abgeschlossen, nun folgen auch die Verlage, die bei der Corint Media organisiert sind. Die Rede ist von einer mehrjährigen Interimsvereinbarung.

Das Leistungsschutzrecht wurde mit der europäischen Urheberrechtsreform neu geregelt, es gilt seit 2021. Es betrifft die Auszüge aus den Angeboten von Presseverlagen, die Suchmaschinenbetreiber wie Google oder soziale Netzwerke wie Facebook in den Ergebnislisten darstellen. Sofern es sich nicht um „sehr kurze Auszüge“ handelt, müssen die Internetdienste Gebühren bezahlen. Wo genau die Grenze liegt, ist aber nach wie vor nicht definiert.

Vorläufige Einigung

Die 3,2 Millionen Euro pro Jahr entsprechen dem Vorschlag der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt und würden laut Google auch im Rahmen der Verträge mit anderen Publikationen liegen. Die Summe bestätigt auch die Corint Media. Die Verwertungsgesellschaft ergänzt, dass Google für den Zeitraum vom 7. Juni 2021 – also dem Zeitpunkt, als das Leistungsschutzrecht in Kraft trat – bis zum 31. März 2023 noch eine Summe von 5,8 Millionen Euro nachzahlt.

Ursprünglich wollte die Corint Media deutlich mehr, diese startete mit einer Forderung von insgesamt 420 Millionen Euro in die Verhandlungen. Weil man sich nicht einigen konnte, landete der Fall vor dem Schiedsgericht des Deutschen Patent- und Markenamtes. Die Corint Media begrüßt das Abkommen. „Wo der Quasimonopolist Google sonst Preise diktiert, ist der Weg über ordentliche Gerichte der einzige Weg, zu einer angemessenen Vergütung für die Nutzung von Inhalten zu kommen“, erklärt Corint-Media-Geschäftsführerin Christine Jury-Fischer.

Noch ist es das Resultat eines Eilverfahrens. Die Verwertungsgesellschaft hofft, dass die Schiedsstelle die Summe im finalen Beschluss nochmals erhöht. Google selbst beschreibt den Betrag als angemessen, erklärt aber auch, mit „Corint Media auch im parallel weiterlaufenden, nach wie vor streitigen Verfahren in den Grundsatzfragen eine Lösung“ finden zu wollen.