Online-Marktplatz: Verbraucherschützer mahnen Temu nicht nur für Rabatte ab

Michael Schäfer
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Online-Marktplatz: Verbraucherschützer mahnen Temu nicht nur für Rabatte ab
Bild: athree23 | gemeinfrei

Der vor allem durch seine Werbung in den sozialen Netzwerken bekannte Online-Händler Temu ist durch den Verbraucherzentrale Bundesverband abgemahnt worden. Im Zentrum der Anschuldigungen stehen unzureichende Rabattangaben sowie die Verwendung eines manipulativen Shopdesigns. Eine Unterlassungserklärung hat Temu nicht abgegeben.

Intransparente Rabatte und Bewertungen

So soll der Onlineshop nach Angaben der Verbraucherschützer seine Kunden im Unklaren darüber lassen, wie die teilweise sehr hohen Rabatte zustande kommen. So würde Temu Produkte mit Preisnachlässen von teilweise bis zu 70 Prozent ausweisen, aber keine Referenzpreise angeben. Damit verweigere der Online-Händler seinen Kunden die Möglichkeit, die gewährten Rabatte einzuordnen und nachvollziehen zu können. Gleiches gilt für die angezeigten Produktbewertungen, bei denen entsprechende Hinweise darüber fehlen, wie deren Echtheit gewährleistet wird. Zu diesen Angaben sind Anbieter jedoch verpflichtet. Bei Temu sind zehntausende Bewertungen selbst auf Nischenprodukte keine Seltenheit.

Temu lockt mit extremen Rabatten, tausende Bewertungen sind keine Seltenheit
Temu lockt mit extremen Rabatten, tausende Bewertungen sind keine Seltenheit

Zahlreiche Beanstandungen

Ebenso bemängelt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbz) die im Onlineshop gemachte Aussage, dass sich der CO2-Fußabdruck der Bestellung verringere, wenn sich der Kunde die bestellte Ware nicht nach Hause, sondern zu einer Abholstelle in seiner Nähe liefern lasse. Damit preist der Händler diese Form der Lieferung als klimafreundlich an, verschweigt jedoch, dass die Ware bis zur Zustellung bereits einen teilweise langen Weg hinter sich hat. Für die Klimabilanz falle es nach Ansicht des vzbz daher kaum ins Gewicht, ob die Ware direkt zum Kunden oder zu einer Abholstation ein paar Straßen weiter geliefert wird.

Durch Hinweise wie „Beeile dich! Über 126 Personen haben diesen Artikel in ihrem Warenkorb“ oder „Mehr als 54 Nutzer haben wiederholt gekauft! Warum nicht 2 auf einmal…“ während des Bestellvorganges soll Temu Kunden beeinflussen, was durch den Digital Services Act der Europäischen Union seit dem 17. Februar 2024 ebenfalls verboten ist. Ferner bemängeln die Verbraucherschützer die fehlenden Angaben über die Identität der Produktanbieter.

Verbraucher sollen geschützt werden

Aus diesen Gründen hat der Verbraucherzentrale Bundesverband Temu jetzt abgemahnt. Nach Auffassung der Verbraucherschützer verunsichert und übervorteilt der Online-Händler Verbraucher mit „willkürlich erscheinenden Rabatten, fragwürdigen Bewertungen und manipulativen Designs“. „Das muss aufhören“, fordert vzbv-Vorständin Ramona Pop. Nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverband müssen Verbraucher vor solchen Geschäftspraktiken geschützt werden, zumal in Deutschland und der Europäischen Union Gesetze zum Schutz der Verbraucher gelte, an die sich alle Unternehmen halten müssen.

Die als Betreiber hinter Temu agierende Whaleco Technology Limited hat zwar auf die Abmahnung reagiert, aber keine Unterlassungserklärung abgegeben. Der vzbz wird daher in einem nächsten Schritt über eine Klage gegen Temu entscheiden.

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