Dell verlängert Garantie von Notebooks mit Nvidia-Grafik

kuli

Ensign
Registriert
Nov. 2005
Beiträge
171
Nachdem Dell bereits mit BIOS-Updates weitere Ausfälle von Nvidia-basierenden Notebooks verhindern will, geht der PC-Hersteller jetzt einen Schritt weiter.
Einzelne Notebooks mit Nvidia-Grafik bekommen eine zusätzliche Garantiezeit gutgeschrieben....

Betroffen sind unter anderem die Notebooks XPS 1330 und 1530, Modelle der Vostro- und Latitude-Serie sowie ein einzelnes Modell der Inspiron-Serie, das Inspiron 1420.
Die Garantieverlängerung beträgt zwölf Monate.
Damit steigt die Garantie je nach Vereinbarung beim Kauf auf bis zu fünf Jahre an.

Quelle und mehr z. B. hier...

Liste der betreffenden Notebooks hier...
 
Zuletzt bearbeitet:
Mmh, von den Problemen les ich grad zum ersten mal - hab ich etwas verpasst?
Betroffen bin ich mit meiner 8400GS im Vostro 1510 :rolleyes:
Diese "Zusatzgarantie" betrifft nur den Chip oder das komplette NB - dann hätte ich nämlich 4 statt 3 Jahre.

Gibts irgendwo ne Info darüber, ob Dell seine Kunden informiert?

Danke für die News! Reich sie doch bei Computerbase als News ein - diese Info ist wirklich wichtig
 
Die NVIDIA-Geschichte läuft schon eine Weile.
Demo siehe z. B. hier...

Googel mal nach "Dell Nvidia Problem".

Ich habe den Beitrag gerade an Noxman gemeldet, danke für den Hinweis.
 
Hehe, ich habe mein XPS m1530 mit 8600 GT grade zurückgegeben - nach einer heißen Mailschlacht mit dem Support. Ich finde es nicht ausreichend, die Garantie um ein Jahr zu verlängern.

Wenn man - wie wahrscheinlich der Großteil der XPS-Kunden, die Basisgarantie nimmt, hat man nix gewonnen, schließlich bestehen ja auch 24 Monate Gewährleistung (und der Nachweis, dass der Fehler schon von Anfang an vorliegt, ist in diesem Falle sehr leicht zu führen).

Letztlich muss man also zusätzliches Geld in längere Garantie stecken, um nicht dann eben nach 24 Monaten potentiell mit einem Haufen Elektroschrott dazusitzten - und das mit dem Wissen, dass dies jederzeit mit erhöhter Wahrscheinlichkeit passieren kann.

Zudem: Selbst wenn das Teil länger durchhalten sollte: Der Wiederverkaufswert von Laptops mit den einschlägigen Chips dürfte wohl deutlich geringer sein, das sehe ich alleine schon als große Einschränkung an!

Und wenn der Chip mal ins Nirvana gerissen wird: Es weiß anscheinend weiterhin niemand, ob dann ein fehlerfreierChip verbaut wird, so dass das ganze nochmal von vorne Anfangen kann.

Und zu guter letzt ist die Liste der Notebooks unvollständig, ältere Geräte mit den betroffenen Chips werden gar nicht erst aufgeführt.
 
Zuletzt bearbeitet:
b-runner,
nun hat Dell ja erstmal "Flagge gezeigt" und eindeutig die Ursache für einen möglichen Mangel sich selbst zugeordnet.
Was ja sonst in der IT-Industrie nicht so häufig vorkommt.
Man sollte nun IMHO als Besitzer eines betroffenen Notebooks entsprechend einschlägige Veröffentlichungen sammeln für den Fall der Fälle.
 
HP hat das schon länger! Aber wo ist da die "Heldentat"?
 
Viel wichtiger ist, ob wirklich nur ein kleiner Teil der produzierten GPUs der 8400M- und 8600M-Serien von diesem Problem betroffen ist. Das sagt auf jeden Fall NVIDIA. Es gibt aber auch andere Stimmen. Glaubt man denen, ist ein Großteil dieser Grafik-Chips betroffen und damit ein großer Teil aktueller Laptops.

Ich hab das aktuelle Dell BIOS A10 noch nich installiert, aber meine Temperaturen sind eigl. auch im 3D annehmbar für nen Laptop - kann also von keinen grenzwertigen Situationen mit Bildfehlern berichten.
Ein BIOS-Update mit angepasster Lüftersteuerung wird meinen 1510er wohl um einiges lauter machen, .. das sehe ich nicht ein. Da lass ich im Schadensfall lieber meinen Vor-Ort Service zum Chipwechsel antanzen...

Warum äußert sich nur Dell bisher - 8400M und 8600M sind doch sehr stark verbreitet.

edit: Warum bin ich diesmal wieder zu Nvidia gewechselt? :freak:
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja, ist denke ich deine Entscheidung. Ich fänds auch nicht toll, wenn mein NB wegen so einem doofen Fehler lauter werden würde. Das ist wirklich ein nogo mit diesen Grakas im Moment. Wer noch nicht gekauft hat sollte das im Moment tunlichst lassen denke ich.

lg
 
1. Siehe oben, HP war früher dran.
2. Es geht wohl auch nicht um die Temperaturspitzen, sondern um die Schwankungen derselben. Mit den neuen BIOS-Versionen läuft der Lüfter konstanter, d.h. der Chip wird wenger erhitz/abgekühlt/erhitzt usw, die Ausschläge werden sozusagen veringert.
 
b-runner schrieb:
(...)hat man nix gewonnen, schließlich bestehen ja auch 24 Monate Gewährleistung (...)

Soweit ich das aus diversen Quellen erfahren habe gibt es die Garnatie zustätzlich zu normalen Garnatie. Also Bei Standartgarantie 36 Monate Support auf die GPU. So habe zumindest ich das verstanden.
 
Wie und wo kann man seine Garantie verlängern?
Oder erhält man das entsprechende Angebot von Dell selbst?
 
Du musst einfach mal bei Dell anfragen. Die sagen Dir dann schon bescheid wie's abläuft und was es kostet... ;)
 
Ich hab en 1530 mit 8400M GS und einem Jahr VOS. Wie läuft das jetzt ab? Wird die Garantie automatisch auf 24 Monate verlängert? Oder muss ich das erst bei Dell anfordern?
 
@b-runner
Kannst Du mir einen Link zu den Problemen bei HP nennen? Ich habe gerade mein neues HP8510W mit Nvidia Quadro FS570M bekommen und wüsste gern, ob da etwas zu erwarten ist.

Ich möchte eigentlich nur wissen, wenn es Probleme gibt, ob es die Graka sein könnte. Ich habe ohnehin den 4-jährigen Vorortservice dabei. Sollte also kein Thema sein.
 
Hat jemand ne Ahnung wie ich einem Dell Laptop wieder ne ältere BIOS Version aufspielen kann?
WinPhlash verweigert das "Update" da eine neuere Version drauf ist, und die eigl. BIOS Datei bekomm ich nicht, da Dell das schön in einer .exe versteckt. Jemand nen Rat für mich? :(

edit: Nein übers BIOS wirds nix, ... komm ohnehin nicht an das eigl. BIOS
 
Zuletzt bearbeitet:
Drachton schrieb:
...Dell Laptop wieder ne ältere BIOS Version aufspielen...?
Im Zweifel weiß der Dell-Service das, könnte man denken.

Und: Das wäre wohl einen neuen Thread wert gewesen?
 
Jein, .. insgeheim möcht ich damit sagen, dass mir das A10 für den Idle-Betrieb doch zu laut ist und ich deswegen wieder aufs A08 wechseln möchte.

Im Grunde hast du aber Recht, .. ich versuchs mal mit dem Dell Service. Finds nich optimal, dass man hier versucht Steine in den Weg zu legen

Gruß
 
Du musst einfach mal bei Dell anfragen. Die sagen Dir dann schon bescheid wie's abläuft und was es kostet...

Also ich habe mich einmal "schlau" gemacht und wenn ich das geltende deutsche Recht berücksichtige ist es völlig egal was Dell für verlängerte Garantien gibt oder nicht.
Denn:

Wenn die GPU überhitz und verrraucht werden dadurch alle komponenten des Notebooks beschädigt. Somit liegt ein "Weiterfresserschaden" nach der "deliktischen Produkthaftung" § 823 BGB vor.

Hier mal ein Auszug und ein paar Erläuterungen zum Gesetz:

Schadenersatzansprüche nach dem Deliktrecht

Der Grundgedanke der Produzentenhaftung ist das Obliegen von Verkehrssicherungspflichten von Seiten des Herstellers und die Klärung von
Schadensersatzansprüchen. Der Schutzbereich des deliktrechtlichen Grundbestandes nach § 823 Abs. 1 BGB erstreckt sich auf die dort genannten Rechtsgüter
(menschliches Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum) und schließt nicht reine Vermögensinteressen ein.

Geschützt wird somit die Integrität der Rechtsgüter und nicht das sogenannte Äquivalenzinteresse (Interesse an gleichwertiger Gegenleistung für eigene Leistung).

Hinsichtlich der deliktischen Produzentenhaftung besteht die Auffassung, dass beim Schadensfall gemessen wird, ob ein Bestehen oder Nichtbestehen von
vertraglichen Gewährleistungsansprüchen vorhanden ist.

Betreffend "Weiterfresserschäden" wurde entschieden, dass ein Schadensersatzanspruch besteht, wenn der Fehler nur auf einen funktionell abgrenzbaren Teil des Produktes beschränkt, dabei aber es jedoch zur Beschädigung bzw. Zerstörung des Endproduktes kommt.
Der deliktrechtliche Anspruch besteht dann, wenn das Integritätsinteresse und das Nutzungs- bzw. Äquivalenzinteresse nicht "stoffgleich" sind.

Die deliktrechtliche Produzentenhaftung knüpft im allgemeinen nicht an die Herstellereigenschaft, sondern an den Endprodukthersteller bzw. an alle am
Produktions- und Vertriebsprozess Beteiligten und den ihnen obliegenden Verkehrssicherungspflichten an. Diese Verkehrssicherungspflichten werden in
bestimmte Gruppen unterteilt: Konstruktionsfehler, Fabrikationsfehler, Instruktionsfehler, Produktbeobachtungsfehler.

Für sogennante "Ausreißer" und Entwicklungsfehler wird nicht gehaftet. Ausreißer liegen vor, wenn trotz strenger Überwachung bei einer großen fehlerfreien
Produktserie einzelne fehlerbehaftete Produkte auftreten. Als Entwicklungsfehler werden die Fehler betrachtet, die beim Einführen des Produktes durch den
Stand von Wissenschaft und Technik noch nicht erkannt worden sind. Hinsichtlich des Verschuldens geht die Rechtsprechung davon aus, dass der Hersteller
beweisen muss, dass ihn kein Verschulden trifft.

Deliktrechtliche Ansprüche unter dem Gesichtspunkt der Produzentenhaftung verjähren nach § 852 BGB innerhalb von 3 Jahren nach Kenntnis von Schaden und Schädiger,
unabhängig davon erst nach 30 Jahren. Weiterhin ist nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. eine Haftung per Schutzgesetz möglich. Schutzgesetze sind unter anderem viele
Straftatbestände oder unterschiedliche öffentlich-rechtliche Vorschriften. Nach dem Deliktrecht, nicht nach dem PHG, kann auch gemäß § 847 BGB Schmerzensgeld verlangt werden.


Sogenannte Weiterfresserschäden

Der Mangel eines abgrenzbaren Teiles der Kaufsache
führt zu weiteren Schäden an der Kaufsache.


„Weiterfresser“

- bis 1976 keine Produkthaftung für Schäden am Produkt selbst
- 1976 Neues Richterrecht: Produkthaftung für „Weiterfresser“-Schäden. Kauf einer
Reinigungsanlage mit defektem Schwimmschalter, dieser löste Brand aus und
zerstörte die ganze Anlage. Problem: Ganzheitliche Betrachtung des Produkts
oder Trennung von Hauptprodukt und Einzelteil? BGH: Trennung.
Eigentumsverletzung, weil fehlerhaftes Einzelteil nach Gefahrübergang das bis
dahin unbeschädigte Eigentum am Gesamtprodukt beschädigte.


Beweislast
Der Geschädigte trägt nach allgemeinen Regeln die Beweislast für alle haftungsbegründenden
Tatsachen. Bei der deliktischen Produkthaftung ist der Geschädigte nicht nur vom Beweis
des Verschuldens, sondern auch vom Beweis der objektiven Pflichtwidrigkeit des Herstellers
entlastet, wenn ein objektiver Mangel des Produktes zu einer Rechtsgutverletzung
geführt hat, vgl. BGH NJW 1996, 2507, zur Produkthaftung nach dem ProdHaftG und § 823 I

Ist also bestens wenn die kiste abraucht, man bemerkt den "Schaden" schließlich erst dann!! WIR SIND JA ALLE LAIEN NETWAHR :) von diesem Zeitpunk an sollte man also 3 Jahre Zeit haben eine Entschädigung von Dell zu fordern.
genug zeit um zu warten bis die alten ersatzteile aufgebraucht sind gelle.


Muss das zwar noch durch nen anwalt prüfen lassen aber sieht eigentlich ganz gut aus.

MFG

CHHHHIIIIIIIILLLLLLLLLL - out !!!!
 
Nur mal so aus Interesse: Wenn man einen m1530 mit einem Jahr VOS und einem weiteren Jahr bring-in Garantie hat (Minimalkonfiguration bzgl. Garantie), ist dann auf die GPU ein Garantiegesamtzeitraum von 24 oder 36 Monate vorhanden?

Frage ist also, ob man bei den zusätzlichen 12 Monaten von der VOS oder von der bring-in Garantie ausgehen muss?
 
Zurück
Oben