Reset90
Commander
- Registriert
- Juli 2016
- Beiträge
- 2.135
Guten Tag,
zu meiner Situation:
Ich bin aktuell Kunde von der Deutschen Glasfaser.
Nun ist es so, dass die Telekom auch bei mir Glasfaser ausbaut. Ich habe den Vertrag bei der Telekom schon abgeschlossen, der Hüp ist schon am netz und wir warten aktuell auf das auslaufen des Vertrages der Deutschen Glasfaser im Dezember 2025
Nun ist es so, dass ich in meinem Mehrfamilienhaus wohne und für den GF-TA extra einer vorbei kommt um vom Hüp eine Leitung in die Wohnung zu legen.
Ich habe den Vertrag bei der Telekom unteranderem abgeschlossen, weil ich nicht 100% von der DG abhängig sein möchte. Preislich macht es keinen Unterschied.
Aufgrund der Peeringprobleme, die ich auch schon zu VDSL Zeiten bei der Telekom hatte, gehe ich davon aus, dass ich den Vertrag direkt widerrufen werde und wieder zur DG wechsle. Die Telekom GF-TA Dose, die ich eigentlich nur haben wollte, habe ich ja dann. (für die Nutzung von 1und1, o2 oder VF falls DG anfängt zicken zu machen)
Würden mir durch den Widerruf dann kosten in Rechnung gestellt werden, die durch den Ausbau angefallen sind?
zu meiner Situation:
Ich bin aktuell Kunde von der Deutschen Glasfaser.
Nun ist es so, dass die Telekom auch bei mir Glasfaser ausbaut. Ich habe den Vertrag bei der Telekom schon abgeschlossen, der Hüp ist schon am netz und wir warten aktuell auf das auslaufen des Vertrages der Deutschen Glasfaser im Dezember 2025
Nun ist es so, dass ich in meinem Mehrfamilienhaus wohne und für den GF-TA extra einer vorbei kommt um vom Hüp eine Leitung in die Wohnung zu legen.
Ich habe den Vertrag bei der Telekom unteranderem abgeschlossen, weil ich nicht 100% von der DG abhängig sein möchte. Preislich macht es keinen Unterschied.
Aufgrund der Peeringprobleme, die ich auch schon zu VDSL Zeiten bei der Telekom hatte, gehe ich davon aus, dass ich den Vertrag direkt widerrufen werde und wieder zur DG wechsle. Die Telekom GF-TA Dose, die ich eigentlich nur haben wollte, habe ich ja dann. (für die Nutzung von 1und1, o2 oder VF falls DG anfängt zicken zu machen)
Würden mir durch den Widerruf dann kosten in Rechnung gestellt werden, die durch den Ausbau angefallen sind?