Der Widerruf besteht u.a. bei besonderen Vertragstypen:
Schenkung, Auftrag, Auslobung oder auch Anweisung - Es gibt ihn beim Verbrauchervertrag über den Fernabsatz und bei Haustürgeschäften (die nicht notwendigerweise an der haustür abgeschlossen worden sein müssen).
Den Widerruf eines Kaufs per se (im Laden) gibt es, wie hier schon gesagt nicht, der erfolgt aus Kulanz, alles andere sind dann evtl. Mängelgewährleistungsrechte o.ä.
Wenn Du nun aus Deutschland heraus in Österreich bestellst, gilt zunächst für Dich mal deutsches Rech, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart worden (sprich: wenn die Geltung deutschen Rechts durch Vertrag abbedungen wurde, etwa durch AGB o. Individualabrede). Dabei gilt immer, daß Individualvereinbarungen grundsätzlich Vorrang vor AGBs haben. Nach den Vorschriften über den Fernabsatz oder die Haustürgeschäfte, steht Dir ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu, wobei die Ware von Dir logischerweise nicht beschädigt worden sein darf, sonst hat der Versender/Verkäufer etc einen Schadensersatzanspruch. etc pp
Widerrufsrecht:
Haustürgeschäfte, § 312 I BGB
Fernabsatzverträge, § 312d I BGB
gibt noch andere, bspw.:
Teilzeit-Wohnrechteverträge, § 485 I
Verbraucherdarlehensverträge, § 495 I
Ratenlieferungsverträge, § 505 I 1
PS: Das Fernabsatzgesetz als solches gibt es nicht mehr! Die entsprechenden Vorschriften wurden ins BGB integriert (wie auch das AGB-Gesetz u.a.)!