14 tägiges Rückgaberecht nur für Online-Häuser?

devil55

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Hallo!

Ich würde gerne wissen, wie es mit dem 14 tägigen Rückgaberecht aussieht.

Gilt es auch, wenn ich jetzt (in Österreich) in ein Geschäft gehe, mir eine 6800 kaufe und mit der Leistung nicht zufrieden bin? Kann ich sie dann ohne irgendwelche Harken zurückgeben?


Danke :)
 
In Deutschland zumindest geht das nur wenn der Händler kulant ist. Ein Anrecht hat man darauf nicht, außer bei Onlinegeschäften. ;)
Aber wie es genau bei euch in A aussieht, weiß ich leider nicht. :rolleyes:
 
Also es gilt laut Gesetz nur für Onlinegeschäfte?
 
Ja genau, weil Onlinegeschäfte zu den Haustürgeschäften zählen, und man dabei auch 14 tägiges Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag hat.
 
@devil55

Nein, da das Widerrufs-Recht nach dem Fernabsatz-Gesetz geregelt wird, gilt dies auch nur für solche Geschäfte. Mache "Offline"-Händler zeigen sich aber recht kulant und räumen den Kunden freiwillig einen gewissen Spielraum ein.

http://www.fernabsatz-gesetz.de/Widerrufsrecht/Widerrufsrecht-bei-verbraucher-vertraegen.htm

Das österreichische Recht dürfte sich wahrscheinlich von dem Deutschen unterscheiden.


/Edit: Da hat sich doch mal wieder jemand dazwischen geschlängelt. :D
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Also am besten ich ruf bei meinem Händler an, und frag sie, ob sie das machen würden :)

Danke ;)
 
Genaugenommen gilt das Fernabsatzgesetz auch nicht mehr wenn du die Ware schon ausgepackt und eingebaut hast, sondern nur für unbenutze Ware.
Beim lokalen Händler gibts prinzipiell kein Rückgaberecht, zumindest hier in DE.
 
Moin!

In Deutschland - also nach Deutschem Recht - hast Du als Verbraucher bei jedem Geschäft mit einem Gewerbetreibendem ein 14tägiges Rückgaberecht, wenn das Gesschäft ausschließlich mittels Internet, Telefon oder Telefax zustandegekommen ist.

Wenn Du in einem Österreiches Laden Einkaufen gehst, gilt Österreichisches Recht, das ich nicht kenne. Da es sich bei dem benannten Deutschen Verbraucherschutzrecht um die Umsetzung einer EU-Richtlinie handelt, wird es dort aber sehr ähnlich sein. ABER: Bei einm "normalen" Kauf in einem Ladengeschäft wird es auch in Österreich - so wie in Deutschland - kein Widerrufsrecht geben (warum auch? "Geschäft ist Geschäft!"). Da hilft tatsächlich meist nur Kulanz. Ist die gekaufte Sache fehlerhaft, hast Du jedenfalls die üblichen gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Unzufriedenheit alleine hilft aber nicht.

MfG, HOMI.

edit:
@Blutschlumpf: Meines Wissens nach gibt das Gesetz keine Einschränkung bei benunzter Ware. Man darf die Sache auch ausprobieren und erst dann widerrufen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das 14 Tage Rückgaberecht sieht in Ö genau wie in D so aus:

Im normalen Laden = kein 14 Tage-Rückgaberecht
Im Versandhanel (=Online sowie Katalog, zB Conrad) = 14 Tage Rückgaberecht.
 
du kannst dir das am besten so merken:

Überall da wo du die Ware beim Kauf vorher nicht siehst, gilt das Fernabsatzgesetz.
Wenn du den Artikel z.b. dann nicht haben willst und zurückschickst hast du ab einem Warenwert von 40 EUR das Recht die Rücksendekosten erstattet zu bekommen. Hier jedoch keine Zusatzleistungen, wie z.B. Verpackungsmaterial oder Express LIeferung. Bis 40 EUR hat man keinen Anspruch, es sei denn der Händler hat was falsch gemacht (falsch verpackt).
 
Der Widerruf besteht u.a. bei besonderen Vertragstypen:

Schenkung, Auftrag, Auslobung oder auch Anweisung - Es gibt ihn beim Verbrauchervertrag über den Fernabsatz und bei Haustürgeschäften (die nicht notwendigerweise an der haustür abgeschlossen worden sein müssen).

Den Widerruf eines Kaufs per se (im Laden) gibt es, wie hier schon gesagt nicht, der erfolgt aus Kulanz, alles andere sind dann evtl. Mängelgewährleistungsrechte o.ä.

Wenn Du nun aus Deutschland heraus in Österreich bestellst, gilt zunächst für Dich mal deutsches Rech, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart worden (sprich: wenn die Geltung deutschen Rechts durch Vertrag abbedungen wurde, etwa durch AGB o. Individualabrede). Dabei gilt immer, daß Individualvereinbarungen grundsätzlich Vorrang vor AGBs haben. Nach den Vorschriften über den Fernabsatz oder die Haustürgeschäfte, steht Dir ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu, wobei die Ware von Dir logischerweise nicht beschädigt worden sein darf, sonst hat der Versender/Verkäufer etc einen Schadensersatzanspruch. etc pp

Widerrufsrecht:
Haustürgeschäfte, § 312 I BGB
Fernabsatzverträge, § 312d I BGB

gibt noch andere, bspw.:
Teilzeit-Wohnrechteverträge, § 485 I
Verbraucherdarlehensverträge, § 495 I
Ratenlieferungsverträge, § 505 I 1

PS: Das Fernabsatzgesetz als solches gibt es nicht mehr! Die entsprechenden Vorschriften wurden ins BGB integriert (wie auch das AGB-Gesetz u.a.)!
 
Und wie ist das wenn man von Österreich aus in Deutschland bestellt, also bei einemd eutschen Versand? Dann müsste ja österreichjisches Recht gelten.

Lustig nur, dass caseking.de seinen Kunden auf der Homepage / in der AGB natürlich das 14-Tage-Rückgaberecht einräumt, aber schreibt: "Sendungen aus dem Ausland werden, auch freigemacht, nicht angenommen." - verstößt dann also eigentlich gegen geltendes Recht. :rolleyes: - Sprich man halt als österreichischer Kunde kein 14-Tage-Rückgabrecht; darf doch eigentlich nicht sein.
 
Es existiert doch vertragsfreiheit. Es kann höchstens drüber diskutiert werden, ob die AGB evtl. nicht Vertragsbestandteil geworden sind.

Was das österreichische Recht bei Sendungen/Bestellungen aus Deutschland vorsieht, weiß ich nicht. Dürfte sich aber nicht wesentlich unterscheiden. Wenn Du als Österreicher aus Deutschland was bestellst, sollte also für Dich das österreichische Recht gelten, es sei denn, es wurde durch wirksamen Vertrag abbedungen. Es kann, sollte durch Vertrag keine wirksame Bedingung vorliegen, entweder der ganze Vertrag nichtig sein, oder eine Teilnichtigkeit vorliegen, wenn die Parteien dennoch das Geschäft als gültig annehmen wollen. - Es gibt einen ganzen Haufen von Möglichkeiten. Es kommt immer auf den bestimmten Fall an.

PS:
Was meinen die mit Sendungen aus dem Ausland? Rücksendungen? Nun, damit wird das Widerrufsrecht wohl abbedungen. die Frage ist dann, ob dies wirksam getan wurde, also ob die AGB tatsächlich Vertragsbestandteil geworden sind usw. - ist letzters nicht der Fall, kann wieder ein Widerrufsrecht nach österreichischem Recht vorhanden sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber man kann doch in den AGB kein geltendes Recht ausschließen?

Als Käufer hat man im Versandhandel ein 14-Tage-Rückgaberecht. Nun kann der Händler ja nicht in seine AGB schreiben "Für Käufer aus dem Ausland gilt das nicht." - Ich meine, sicherlich sind die AGB wichtig, aber rechtwidrige Paragraphen sind dort, soweit ich weiß, ungültig. Theorethisch könnte man also bei caseking.de sein Rückgaberecht einklagen, richtig?

PS: Ja die meinen RÜcksendungen.
 
Blutschlumpf schrieb:
Genaugenommen gilt das Fernabsatzgesetz auch nicht mehr wenn du die Ware schon ausgepackt und eingebaut hast, sondern nur für unbenutze Ware.
Beim lokalen Händler gibts prinzipiell kein Rückgaberecht, zumindest hier in DE.

Das stimmt nicht, ich muss die Ware doch Testen ob mir die Leistung oder auch das Produkt auch meine Erwartung Gewährleistet.

Gruß Raberduck
 
Das ist richtig, ist aber ein anderes Thema. ;) In dem Fall kann es sich höchstens um Mängelgewährleistung handeln, nicht aber um den Widerruf.

Das sind nämlich zwei Paar Stiefel. Ist die Ware geöffnet und benutzt, kannst Du allerdings evtl. trotzdem im Falle eines Haustürgeschäftes widerrufen. Willst Du die Ware eigentlich und testest sie, mußt aber feststellen, daß die eine zugesicherte eigenschaft nicht aufweist oder einen Defekt oder ist sie mit einem rechtlichen Mangel behaftet, kannst Du vom Vertrag zurücktreten, Minderung verlangen, Nachbesserung etc.
 
User1024 schrieb:
Aber man kann doch in den AGB kein geltendes Recht ausschließen?

Als Käufer hat man im Versandhandel ein 14-Tage-Rückgaberecht. Nun kann der Händler ja nicht in seine AGB schreiben "Für Käufer aus dem Ausland gilt das nicht." - Ich meine, sicherlich sind die AGB wichtig, aber rechtwidrige Paragraphen sind dort, soweit ich weiß, ungültig. Theorethisch könnte man also bei caseking.de sein Rückgaberecht einklagen, richtig?

PS: Ja die meinen RÜcksendungen.

Wenn beide Seiten einverstanden sind, kannst Du vertraglich (fast) alles mit einer Bedingung versehen oder ausschließen. Aber es gibt ja, wie gesagt, noch die Inhaltskontrolle usw bei den AGBs, sodaß es durchaus möglich ist, daß nach nicht wirksam einbezogenen AGBs der Vertrag in seiner ursprünglichen Form Gültigkeit behält und somit das Widerrufsrecht wieder existiert.

@ Raberduck
Das ist richtig, denn bei Online-Versendern richtet sich alles nach den Regeln des Versandkaufs und des Fernabsatzes. Dort hast Du dann ein Widerrufsrecht und kannst demgemäß Deine Ware ohne Angaben von besonderen Gründen zurücksenden. Bei einem normalen Händler (Straßenshop, mediamarkt usw) ist das anders.
Aber witzig sind die Sprüche auf den Schildern in den Märkten "geöffnete Ware wird nicht zurückgenommen". Das ist natürlich Schwachsinn. Dabei handelt es sich nämlich um eine Allgemeine Geschäftsbedingung, die so keine Gültigkeit per se hat. Denn geöffnete, aber fehlerhafte Ware kann man logischerweise zurückbringen. Das gilt teilweise sogar für Software, wenn sie objektiv schlecht und fehlerhaft programmiert ist, sodaß man von einem Sachmangel auszugehen hat.
 
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