1blu Webhosting Preiserhöhung 2025 - Alternative gesucht ?

smashcb

Lieutenant
Registriert
Aug. 2018
Beiträge
720
1Blu ist de r Meinung sie müssten jetzt meinen dauerhaften Preis von 3,90 auf an die 10 Euro pro Monat hochschrauben. (12.de Domains ) (die Preise waren mal unter 2,50 am Anfang und sind schon angestiegen über die Jahre )



Ich benutze das eher zum parken von Domains und für 1-2 nutze ich auch die Emailpostfachfunktion. Den ganzen Rest garnicht - also keine Webseite da etc

Die 1-click-App-Installation nutze ich hin und wieder um mal ein Tooll auszuprobieren, aber nie produktiv. Nur zum rumspielen.


Jetzt wäre ich auf der Suche nach Alternativen wo ich die domains parken kann, da bin ich beispielsweise auf netcup gestoßen, da hab ich schon ein v server - sind bei 42 Cent ein aenlicher Preis, der dann auch dauerhafter bleibt und nicht sone unangekündigten Preiserhöhungen wie bei 1blu.
Ich hab quasi knapp 4 Wochen um was zu unternehmen, ansonsten gilt der neue Preis, aber nur weil man die Email gelesen hat, nicht so dass es da etwa einen Hinweis auf der Webseite geben würde. Aber das nur der Rand nebenbei.


Wie mach ich das aber günstig mit den Emailpostfächern? ich will nicht unbedingt selber einen Emailserver aufsetzen .

Über mehrere Pakete bei 1 blu hab ich ca 10 Postfächer am laufen - meist funktionspostfächer - wenn dann würde ich das gern gleich alles umschichten - Aber ich hab keine Ahnung wie und hoffe auf einen netten Input.
Also ich könnte auch damit leben das 5 von denen einfach nur als Weiterleitung funktionieren, wenn das billiger ist.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: wagga
Die Domains kosten ja auch für den Wiederverkaüfer Geld. Bei 10 Domains landetst du bei 4-5 Euro im Monat wenn du es günstig kriegst. Webspace e.t.c. kostet auch Geld.
Wenn du nicht alles unter einem Hut kriegst, dann die Domains die du nicht nutzt bei dem günstigsten Anbieter parken und den Rest so wie es dir am besten zusagt.
 
smashcb schrieb:
aber nur weil man die Email gelesen hat
Ja, ist schon gemein, das man E-Mails (aka Post) lesen sollte...

Ansonsten: Netcup. Vielleicht über den Aventskalender ein gutes Webspace-Paket mit vielen Inklusiv-Domains abgreifen. Ob das bei 12 DE-Domains mit 3,90 Euro hinhaut, wage ich aber zu bezweifeln.

https://www.netcup.com/de/hosting/webhosting/webhosting-8000-nue-adv25

Was ein Zufall. Heut ist das Webhosting 8000 mit 12 Domains "im Angebot". Für dauerhaft 6,20 Euro.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Gurkenwasser, CoMo, Trefoil80 und 3 andere
Jeder Anbieter wird zwangsläufig seine Preise erhöhen, egal welches Produkt es sein wird.

Hatte 1blu nicht sogar mal kostenlose Pakete im Angebot? Kann mich dunkel dran erinnern, dass ich auch mal bei denen was hatte - eben weils umsonst war...
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Seby007
Phil_81 schrieb:
Hatte 1blu nicht sogar mal kostenlose Pakete im Angebot?
"Freespace" gab es damals wie Sand am Meer. So ein paar MB Webspace mit PHP und vielleicht sogar einer Datenbank. Ist dann irgendwann "versandet", weil Webspace insgesamt einfach immer günstiger wurde. Du bekommst heute schon für einen Euro ein bisschen Space mit mindestens einer Domain. Ich zahle bei Netcup aktuell 1,08 Euro pro Monat (für 12 Monate im Voraus) für 25(!) GB mit 4 De-Domains und dürfte rein theoretisch sogar 100 E-Mail-Postfächer anlegen.
 
Wenn dauerhaft zugesichert wurde, so wie bei Vodafone, dann sollte man die verklagen und es der Verbraucherzentrale melden.
 
Stanzlinger schrieb:
Wenn dauerhaft zugesichert wurde
Wurde es sicher nicht, weil in den AGB fast immer eine Klausel steht, dass man sich Preiserhöhungen vorbehält. Kein Anbieter wird dir wirklich ohne "Schlupfloch" einen Dauerpreis garantieren, sondern immer das Loch der allgemeinen Preisentwicklung lassen.
Wenn ich als Unternehmen steigende Kosten habe, muss ich das Geld ja irgendwo wieder reinholen. Und das zieht immer.

Ist meines Wissens bei Vodafone auch so. Die Verbraucherzentrale setzt auf die Karte: "Den Leuten wurde am Telefon etwas anderes zugesichert". Finde ich dünn. Weil nach einem Telefonat immer auch eine Bestätigung inklusive AGB zum Durchlesen kommt. Ein "das liest ja keiner durch" gilt hier vor Gerichten i.d.R. eher nicht.

Netcup schreibt auch von "dauerhaften" Angebotspreis.
Allerdings in den AGB (Punkt 4 Nr. 7) auch:
Wie bei jeder auf Dauer erbrachten Dienstleistung können sich auch bei den von netcup bereitgestellten Leistungen die Kosten durch Änderungen der rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhänge ändern (etwa durch Erhöhung der Energie- und Telekommunikationskosten). netcup behält sich daher das Recht vor, die Preise zu Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums mit einer Änderungsfrist von sechs Wochen zu ändern. Der Kunde ist zur außerordentlichen Kündigung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung berechtigt. Macht der Kunde hiervon nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung Gebrauch, gilt die Änderung als genehmigt; hierauf wird netcup den Kunden ausdrücklich hinweisen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Simon#G
Du hast bei netcup die letzte .de domain aktion gerade verpasst, aber die aktion kommt oft. Mit etwas Glück zu Neujahr... das wären bei 12 domains 1.56€/monat (plus einmalige einrichtungskosten pro domain)

Mail könnte man dann, auch mit externen domains, über Goneo laufen lassen für 1€/mo.

Falls doch mal webseite dazu kommt, dann über deinen VPS?

natürlich muss man auch bei netcup dazu sagen, das war "bisher" dauerhaft. denen kann es irgendwann auch einfallen das sie mal die preise hoch ziehen müssen. in der aktuellen zeit wo alles spinnt was hardware und energie preise angeht, wird das irgendwann mal passieren müssen
 
kachiri schrieb:
Wenn ich als Unternehmen steigende Kosten habe, muss ich das Geld ja irgendwo wieder reinholen. Und das zieht immer.
Ich finds fraglich, dass ein Vertragspartner, in diesem Fall Vodafone, einen Vertrag, der dauerhaft zu Kondition x abgeschlossen wurde, nachträglich ändern kann. Welchen Sinn machen noch Verträge die dauerhaft geschlossen wurden?

Die werben ja offen damit

vodafone-gigamobil-unbegrenzt-08-25.png
 
Stanzlinger schrieb:
Die werben ja offen damit
Die AGB sind Teil des Angebotes. Wer die nicht liest oder zumindest in den wichtigen Punkten mal überfliegt...
Die Verbraucherschutzzentrale bemängelt die Preiserhöhung und nicht Leistungsminderung.
Aus Sicht der Verbraucherschutzzentrale gab es keine rechtliche Ermächtigung, die Preise anzupassen, weil man der Meinung ist, es wurde ja zugesichert, dass der Preis dauerhaft ist.
Das entspricht aber nicht den Tatsachen, wenn man alle Faktoren berücksichtigt. Bin gespannt, was das entsprechende Gericht entscheiden wird.
Aber in den AGB zu Vodafone finde ich recht schnell etwas zu Preisen:

AGB Punkt 4 Nr. 6
Vodafone ist berechtigt, bei einer Erhöhung ihrer Gesamtkosten die Preise für die vertraglichen Leistungen nach billigem Ermessen gemäß § 315 Bürgerliches Gesetzbuch anzupassen. Die Gesamtkosten bestehen insbesondere aus anfallenden Kosten für Instandhaltung und Betrieb des entsprechenden Netzes, für die technische Zuführung der Inhalte/Dienste, für Netzzusammenschaltungen und Teilnehmeranschlussleitungen einschließlich jeweils der Materialkosten, Lohn- und Lohnnebenkosten inkl. Leih- und Zeitarbeitskosten, Kosten für die Kundenverwaltung (Call-Center, IT-Systeme) sowie Kosten der allgemeinen Verwaltung; bei Produkten mit urheberrechtlich geschützten Inhalten gehören zu den Gesamtkosten darüber hinaus Entgelte für Urheberrechts- und Leistungsschutzrechte (insbesondere für Vergütungsansprüche von Verwertungsgesellschaften sowie für etwaige Ansprüche nach § 20 Urheberrechtsgesetz). Die Preisanpassung darf nur bis zum Umfang der Kostenerhöhung und entsprechend dem Anteil des erhöhten Kostenelements an den Gesamtkosten erfolgen; sie ist nur zulässig, wenn die Kostenerhöhung auf Änderungen beruht, die nach Vertragsschluss eingetreten sind und die von Vodafone nicht veranlasst wurden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Vorlieferanten von Vodafone ihre Preise erhöhen, bei der Belegung der vertragsgegenständlichen Leistungen mit geänderten oder weiteren hoheitlichen Steuern oder Abgaben, bei Tariflohnerhöhungen oder bei einer Erhöhung der Tarife von Verwertungsgesellschaften (insbesondere für die Kabelweitersendung gemäß § 20b Urheberrechtsgesetz). Etwaige Kostenentlastungen sind bei der Berechnung der Gesamtkostenbelastung von Vodafone mindernd zu berücksichtigen.

Geht in exakt dieselbe Richtung wie bei Netcup. Bei 1Blu habe ich auch direkt eine solche Klausel gefunden. Das dürfte eine absolute Standardklausel für Verträge zu "Dauerleistungen" sein.

Auch die Telekom am Beispiel der Mobilfunkverträge (Punkt 9 in den AGB). Die Formulierung ist inhalltich quasi identisch zu Vodafone.
https://www.telekom.de/agb/downloads/53750.pdf
 
Du willst nach 10 Jahren (oder einem gewissen Zeitraum halt) doch mit Sicherheit für dich auch günstigere Konditionen, oder? Oder beharrst du dann auch darauf, noch für was den ursprünglich vereinbarten Preis zu bezahlen, der im Lauf der Jahre aufgrund der allgemeinen preislichen Entwicklungen jedoch eigentlich deutlich günstiger geworden ist?

Kündigen kann man immer und jederzeit, das Recht ist ja auch explizit eingeräumt.
 
kachiri schrieb:
Die AGB sind Teil des Angebotes.
Wenn also jemand überspitz in seiner Werbung "alles gratis" reinschreibt - aber in den AGB 50€, dann ist das keine Veräppelung? Hat Werbung nicht die Anforderung im Kern zu stimmen? Es ist also OK mit Lebenslang, dauerhaft, für immer zu werben, aber was völlig anderes in die AGBs reinschreibt?
 
Das ist ja ein komplett anderer Sachverhalt. Fakt ist, wenn ich einen Vertrag abschließe, dann gehört dazu mehr, als nur die erste Seite.
Den Haken "Ich stimme den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu" setzt man bei der Bestellung ja, nicht?

Ich bin mir ziemlich sicher, dass die meisten Gerichte das auch so sehen würden. Es ist absolut erwartbar, dass ein als "dauerhaft" beworbener Preis trotzdem den allgemeinen Preisentwicklungen unterworfen ist.
Wäre das nicht so, wäre die Folge, dass Unternehmen X ja irgendwann Pleite gehen würde, weil durch die Preise die tatsächlichen Kosten gar nicht mehr gedeckt wären.

Jetzt kann man natürlich hinterfragen, darf man dann dauerhafte Preisstabilität "bewerben". Das ist aber eine komplett andere Kiste rein rechtlich betrachtet.

Aber in deinem Beispiel: Nein, vorne draufzuschreiben "0 Euro" und hinten reinzuschreiben "50 Euro" wäre sicher nicht rechtens.
Wir reden hier allerdings auch nicht über einen Neuabschluss mit "versteckten Kosten", sondern über eine angekündigte Preiserhöhung entsprechenden Sonderkündigungsrecht. Vollständig unterschiedliche Sachverhalte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hatte das Thema Preiserhöhung neulich erst mit der Sparkasse. Die haben richtig Druck gemacht, dass ich zustimmen soll, da mein Konto andernfalls gekündigt wird. Ja, das können die so machen. Ob sie wirklich einen langjährigen Kunden wegen 12 € im Jahr rauswerfen? Ich weiß es nicht. Erlaubt wäre es.
Stillschweigende Preiserhöhungen sind nicht erlaubt, einseitige Kündigungen mit entsprechender Frist aber schon.

Stanzlinger schrieb:
Die werben ja offen damit
Der Banner macht keine Aussage über den Preis.

Wichtig ist auch die Formulierung bei Netcup:
Mit diesem Deal sicherst du dir dauerhaft 42% Rabatt auf den Tarif Webhosting 8000.
Der Rabatt ist dauerhaft. Auch hier keine Aussage über den Grundpreis. Die machen das nicht zum ersten Mal. :D
Ich unterstelle Netcup keine bösen Absichten. Das ist ein seriöser Laden und als solcher machen sie keine Versprechen, die sie nicht halten können.
 
@Simon#G Es steht in den AGB halt auch eindeutig drin, dass bei entsprechender Preisentwicklung Preiserhöhungen möglich sind.
Dein Hinweis ist rechtlich dann auch gar nicht so unwichtig. Dauerhaft 42% Rabatt. Vom jeweils geltenden Grundpreis. Wenn der Grundpreis von Webhosting 8000 steigt, können die natürlich auch den Preis der rabattierten Tarife erhöhen.
Auf der anderen Seite werden die Aktionstarife nicht als "Webhosting 8000" bspw. geführt - mein Webhosting 1000 heißt auch nicht Webhosting 1000 sondern Webhosting 1000 EM24 oder sowas.
Das ist ein "eigenes" Paket. Und für dieses Paket gilt so oder so einfach die Klausel aus den AGB: Wenn die Kosten für den Anbieter steigen, kann er die Preise erhöhen. Fertig.

Die Frage ist dann rechtlich betrachtet nur, ob die Klausel "erwartbar" ist. Und ich denke: Das ist sie.


Banken sind da noch einmal eine andere Kiste. Aber auch dort würde ich mich nicht darauf ausruhen. Denn wenn nicht nur ein langjähriger Kunde sondern ein dutzend langjähriger Kunden der Preiserhöhung nicht zustimmen, muss ich mir als Bank schon auch überlegen, ob ich meiner Preiserhöhung nicht etwas Nachdruck verleihe indem ich wirklich mal ein paar Kunden kündige oder in irgendeiner anderen Form "Druck" ausübe, indem bspw. nur in neueren Tarifen neue Leistungen kostenlos angeboten werden ;)

Persönlich denke ich mir nur meinen Teil dabei, wenn die Leute teils wegen 1-2 Euro mehr im Monat abgehen. Die Alternativen am Markt sind riesig. Ich wüsste jetzt nicht, warum es unbedingt ein Sparkassen-Konto sein muss, die ohnehin in etwa so flexibel und schnell sind, wie eine deutsche Behörde.
 
Bei 10 .de Domains liegt wäre der Preis für dein Vorhaben bei 71,80€ / Jahr bei Hetzner. Eine AddonDomain kostet dort 4,90€/Jahr, ein Webhosting S: 1,90€/Monat mit 10GB Speicherplatz.
 
Danke für den ganzen Input. ich hab mich jetzt für das Angebot bei netcup entschieden.
Ergänzung ()

kachiri schrieb:
Ja, ist schon gemein, das man E-Mails (aka Post) lesen sollte...

Ansonsten: Netcup. Vielleicht über den Aventskalender ein gutes Webspace-Paket mit vielen Inklusiv-Domains abgreifen. Ob das bei 12 DE-Domains mit 3,90 Euro hinhaut, wage ich aber zu bezweifeln.
Ich sehe ein das es hier eine gewissen Kritikpunkt an meiner Aussage gibt. ABER es gibt dermaßen viele SPAM Mails usw von 1blu, dass sie selber auf einem riesen Banner beim Login hinweisen, dass man ja nicht drauf klicken soll.
Und sogar das Thema der Spams ist "domainwechsel" , "Tarifwechsel" etc . Und man muss ehrlicherweise sagen, dass es mittlerweile bei jedem guten Anbieter auch ein internes Postfach gibt, wo man zumindest seine Benachrichtigungen lesen kann.
 
kachiri schrieb:
Allerdings in den AGB (Punkt 4 Nr. 7) auch
Das sind wieder die typisch unwirksamen AGB mit Zustimmungsfiktion, die der BGH kassiert hat.

Der Kunde muss zustimmen oder der Anbieter von sich aus kündigen, ohne dass sich irgendein Preis erhöht. Nicht der Kunde muss kündigen, nachdem der Anbieter einfach mehr abbucht als vereinbart.
 
@Siebenschläfer
Urteil lesen und verstehen. Das Problem in dem Fall war, dass eine solche Klausel in den AGB nicht existierte.
Es gab also keine Rechtsgrundlage für die Preiserhöhung.
Das wurde bemängelt.
Steht aber von Anfang an erwähnte Klausel in den AGB, sind Preiserhöhungen möglich. Mit dem Sonderkündigungsrecht.

Was erkennbar sein muss ist, warum es zu Erhöhungen kommen kann. Das ist hier der Fall.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben