1blu Webhosting Preiserhöhung 2025 - Alternative gesucht ?

kachiri schrieb:
Steht aber von Anfang an erwähnte Klausel in den AGB, sind Preiserhöhungen möglich. Mit dem Sonderkündigungsrecht.
Nein, nur mit Zustimmung. Es gibt im Verbrauchergeschäft weiterhin keine "automatischen" Preiserhöhungen für irgend jemanden.
 
Bitte Rechtsquellen. Im Vertragswesen ist konkludentes Handeln geeignet eine Zustimmung zu geben. Muss nichts schriftlich sein…
Wie gesagt. Urteile lesen. Das Gericht bzw die Gerichte sagen nur, dass für den Kunden erkennbar sein muss wann und warum es zu Preiserhöhungen kommen kann.
 
Das Urteil lässt sich nicht auf alle Bereiche übertragen.
 
@kachiri Wir sehen ja an diesen absolut überflüssigen Laienauskünften, dass Verbraucher nicht in der Lage sind, ihre Rechte wahrzunehmen. Deshalb ist es gut, dass es Verbraucherzentralen gibt und wir werden den Webhoster jetzt mal an die Verbraucherzentrale melden, damit sie deren AGB überpüfen und ggf. abmahnen und Verbandsklage erheben.

Ist das okay für dich?
 
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