2 monate arbeiten - von sozialabgaben befreit?

VsteckdoseV

Commander
Registriert
Jan. 2008
Beiträge
2.474
hi

ich hab nach meiner zeit als zivi bei dem betrieb als vollzeitkraft verlängert, 35 stunden/woche.

wir haben uns auf 2 monate geeinigt da - so wie ich das verstanden habe - 2 monate oder 50 arbeitstage im jahr abgabenbefreit sind, egal wieviel ich in dieser zeit verdiene!!

die lohnsteuer kriege ich eh am jahresende wieder, keine frage..

aber mir wurden jetzt sozialabgaben über 400€(!) abgezogen für den monat

http://www.finanz-duell.de/news-artikel/job/ferienjobs-ohne-abzuege_001137.php

ich bin kein schüler, aber ab oktober student

wisst ihr ob diese regelung NUR für schüler/studenten gilt?

kann eigentlich nicht sein weil ich da gar nichts gefragt wurde seitens meines arbeitgebers..
 
Zuletzt bearbeitet:
Sollte auch gelten wenn man kein Student ist, hab damals zwischen Bund und Uni auch 2 Monate gearbeitet.
Als was bist du denn eingestellt? Afair müsste das als geringfügig Beschäftigter sein.
 
ka als was ich angestellt bin, ich weiss nur 35stunden/woche und und bin als "pflegehelfer":D tätig
 
Erkundige dich bei der Minijob-Zentrale, das ist der offizielle Ansprechpartner für solche Fragen. Soweit ich weiß ist man bei einem Minijob mit bis zu 50 Tagen / 2 Monaten Beschäftigung und unabhängig von der Höhe des Einkommens von der Sozialversicherungspflicht befreit.
 
Also wenn Du weder Schüler noch Student bist werden die Abgaben fällig, sobald Du über 400€ verdienst. Als Schüler/Student bist Du von diesen Abgaben aber befreit, sprich in Deinem Fall ab Oktober wieder.
 
Hey, ich war damals vor meinem Studium auch 2 Monate oder Länger Arbeiten und hatte keine Abzüge. Lohnsteuer etc gabs natürlich im nächsten Jahr auch zurück. Insofern du unter 7664€ bleibst sollte das bei dir auch so sein. Wichtig ist es natürlich das du als angehender Student angemeldet bist. Ich würde einfach mal beim Amt nachfragen die wissen es ganz genau.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde auch einfach noch mal im Betrieb nachfragen. Klingt so als ob die das bei sich falsch eingetragen haben, und dich als normalen Angestellten in ihren Büchern haben, und daher natürlich auch deine Sozialabgaben abgeführt haben.
 
ich komme auf jeden fall unter den jahresfreibetrag, die lohnsteuer ist ja nicht das problem..

ne andere frage: wenn sich herausstallen sollte dass die mich falsch eingetragen haben (hab da nämlich ne vermutung), welche chancen habe ich dann auf mein geld? ich meine mal gelesen zu haben dass man bereits eingezahlte versicherungsbeiträge nicht wieder bekommt, egal was passiert ist...

muss mir mein arbeitgeber das dann aus seiner tasche erstatten oder läuft das dann unter "dumm gelaufen zu meinen ungunsten" ab?
 
Zurück
Oben