3 defekte Grafikkarten - 2x Vollerstattung, 1x Teilerstattung

1xTobi

Lieutenant
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Moin liebe CB´ler
Ich habe Sep. 2016 vier Sapphire RX480 8G gekauft die dann bei 4 unterschiedlichen Personen im ganz normalen Gaming-Betrieb liefen also kein Mining o.ä. Im Juli 2017 also 10 Monate später quittierte die erst ihren Dienst, zu Mindfactory geschickt mit Wunsch auf Reperatur/Austausch war aber nicht möglich und dann kamen die volle ~300€ zurück. Die nächste ging dann nach 14 Monaten kaputt ebenfalls nach MF geschickt, gleiches Prozedere ~300€ zurück. Die 3. hat sich nach 19 Monaten verabschiedet. Wieder zu MF mit Wunsch auf Rep./Austausch und erstmal kam auch eine Gutschrift wieder mit ~300€, die wollte ich wie die anderen beiden auch auszahlen lassen. Dann wurde mir aber geschrieben das die 3. Karte zur Reparatur zum Lieferanten ging der aber auch nichts machen können und MF von diesem nur den Zeitwert erhalten habe. Kurz später erhalte ich die aktualisierte Gutschrift mit "Nutzungswertersatz" und bekomme von den 296,10€ nur noch 139,82€ zurück.

Ist das so Rechtens? Denn eig. möchte ich kein Geld sondern eine gleichwertige funktionierende Grafikkarte.
Wenn ich MF anschreiben würde warum ich bei der 3. etwas weniger als die Hälfte nur bekommen würde anschreibe, riskiere ich dann, das MF auch bei den anderen Beiden eine Nutzung nachträglich abzieht?

Und ganz normal ist es auch nicht das 3 Grafikkarten die bei unterschiedlichen Leuten in unterschiedlichen PCs liefen nach so kurzer Zeit kaputt gehen, also muss da ja meiner Ansicht nach schon ein Defekt/minderwertiges Bauteil ab Werk gewesen sein.
 
Ist das so Rechtens? Denn eig. möchte ich kein Geld sondern eine gleichwertige funktionierende Grafikkarte.

Erstmal ist jede GraKa einzeln zu betrachten. Dann gibt es nach 6 Monaten die Beweislastumkehr der Gewährleistung. Scheinbar hat MF aber direkt einen Garantieantrag gestellt. Beim dritten Antrag war schon soviel Zeit vorbei das der Hersteller nur einen Zeitwert ersetzt.
Ein Anfang wäre es MF mal auf Gewährleistung hinzuweisen - dann musst du aber auch beweisen das der Schaden schon vor Kauf da war. Wenn du das nicht kannst wirst du nicht mehr als die freiwillige Garantie des Herstellers in Anspruch nehmen können bei der es eben nur den Zeitwert gibt.

Wenn ich MF anschreiben würde warum ich bei der 3. etwas weniger als die Hälfte nur bekommen würde anschreibe, riskiere ich dann, das MF auch bei den anderen Beiden eine Nutzung nachträglich abzieht?
MF zieht da gar nichts ab. Der Garantieantrag beim Hersteller, den MF für dich abgewickelt hat, hat ergeben das dir der Neuwert (oder eben Zeitwert) zugestanden wird. Ist allerdings freiwillig und hat keien rechtliche Grundlage.

Und ganz normal ist es auch nicht das 3 Grafikkarten die bei unterschiedlichen Leuten in unterschiedlichen PCs liefen nach so kurzer Zeit kaputt gehen, also muss da ja meiner Ansicht nach schon ein Defekt/minderwertiges Bauteil ab Werk gewesen sein.
Aus drei von x Millionen produzierten zu schließen halte ich für nicht aussagekräftig.
 
MF behauptet zumindest, dass der Hersteller bzw. der Vorlieferant nur den Zeitwert erstattet hat.

Hast du explizit Garantie oder Gewährleistung gefordert? Oder war dir das egal?

Als Laie hat man ohne Aufwand und Kosten wenige Möglichkeiten. Sonst könnte man u. U. anfangen das abzulehnen und die Karte zurückzufordern etc.
 
Danke für die Antworten.
@Benzer: Wenn MF da nichts zurück fordern wird, kann ich die ja beruhigt anschreiben. Ich war nur etwas zögerlich da es sich bei den ersten beiden Fällen nicht um mein Geld handelt.

@Idon: Ich habe das über den Reklamtionsassistent von MF laufen lassen ohne explizit nach Garantie oder Gewährleistung zu fragen. Kurze Fehlerbeschreibung, ins Paket und ab zu MF.

Bei allen 3 Grakas auch das gleiche Fehlerbild: Während des Betriebs ist der PC ausgegangen und beim Versuch ihn wieder einzuschalten kam dann vom Bios nur noch Piepen 1 lang, 3 kurz, aber keinerlei Bild mehr.
 
Vor kurzem ging meine GTX 1070 von Palit kaputt und habe diese bei Vibu Online reklamiert. Zu der Zeit habe ich mich in den Sachverhalt eingelesen und musste feststellen, dass Palit zwar eine Garantie von 2 Jahren gewährt aber nur dem Lieferanten und nicht dem Endkunden.

Das bedeutet für dich, dass du die Karte an den Händler schickst und hoffen musst das der die Garantie kulanterweise an dich weiter gibt.

Meine Karte wurde sofort getauscht, obwohl ca. 20 Monate alt und die Garantie fast abgelaufen war.

In dem Fall vermute ich, dass MF einfach die Garantieabwicklung des Herstellers an dich weitergibt. Natürlich eine Entscheidung zu deinem Nachteil. Aber Alternativ besteht das Gewährleistungsrecht mit der Einschränkung der Beweislast.

In Zukunft kann man diesen Ärger wohl nur vermeiden in dem man seine Grafikkarte danach auswählt ob der Hersteller einen Garantieabwicklung direkt anbietet und nicht über den Umweg des Händlers.
 
Oder einfach den Händler dann meidet, der die Garantie nicht an einen weiter gibt. Mindfactory ist da jetzt ja nicht unbedingt als Musterknabe bekannt
 
@Bärenmarke:
Das Problem dabei ist, dass Du nicht erkennen kannst, ob der Händler nun tatsächlich den auf Garantie vom Hersteller erhaltenen Betrag vollständig an Dich weitergegeben hat oder nicht.

Hier im vorliegenden Fall hat MF ja bereits zweimal den vollen Kaufpreis erstattet (ohne Abzüge). Jetzt könnte seitens des Herstellers eine andere Entscheidung (Zeitwertgutschrift) getroffen worden sein.

Von MF kann man in dem Fall natürlich nicht verlangen, die Differenz zum vollen Kaufpreis aus eigener Tasche zu übernehmen.
 
Idon schrieb:
MF behauptet zumindest, dass der Hersteller bzw. der Vorlieferant nur den Zeitwert erstattet hat.

Hast du explizit Garantie oder Gewährleistung gefordert? Oder war dir das egal?

Als Laie hat man ohne Aufwand und Kosten wenige Möglichkeiten. Sonst könnte man u. U. anfangen das abzulehnen und die Karte zurückzufordern etc.
Japp das behaupten sie. Stimmt aber nicht. Ich hatte einmal so einen Fall und habe dann über den Hersteller und der SN nachgeforscht: es wurde der gesamte Kaufpreis erstattet. Damit bin ich zu Mindfactory gegangen und man hat sich plötzlich doch dazu entschloßen mir Ersatz zu schicken. Ob jetzt MF oder der Großhändler mich letztendlich verarschen wollte, kann ich nicht sagen. Da ich aber von Mindfactory sowieso nichts halte, muss ich mir darüber keine Gedanken mehr machen.
 
Scythe, deine Meinung oder gar "Erfahrung" in Ehren, aber woher willst du wissen, was in diesem Fall stimmt oder nicht? Du stellst di hier hin und behauptest öffentlich im Forum, dass mindfactory bei dem lügt, was sie dem TE sagen.
 
@dominion1
Klar könnte natürlich der Fall sein, aber wieso sollte der Hersteller das innerhalb der Garantiezeit tun? Und da ich selber auch schon schlechte Erfahrungen mit MF und ihrem dreisten verhalten gemacht habe, traue ich denen das defintiv zu!
Mir wurde zum Neupreis damals eine offensichtlich gebrauchte Grafikkarte geschickt, Karton schon zerrissen, die Schutzstecker nur schlampig und teilweise drauf gesteckt... Sorry aber für sowas gebe ich kein Geld aus und auf meine Beschwerde kam nicht mal eine Antwort...
 
Hägar Horrible schrieb:
Scythe, deine Meinung oder gar "Erfahrung" in Ehren, aber woher willst du wissen, was in diesem Fall stimmt oder nicht? Du stellst di hier hin und behauptest öffentlich im Forum, dass mindfactory bei dem lügt, was sie dem TE sagen.

Ich meine, dass ich derartiges auch schon mehrfach gelesen habe.

Nicht grundlos habe ich meine Fragen so formuliert. Dem TE steht es ja frei nachzuforschen (würde ich tun) oder u. U. sein Eigentum zurückzufordern.
 
Soso, du meinst. Als (angeblicher) Rechtsanwalt sollten dir aber Üble Nachrede, Rufschädigung und Geschäftsschädigung ein Begriff sein. Auch das Internet ist kein rechtsfreier Raum wo man sich hinstellen und sagen kann, was man möchte (auch nicht, wenns hundertmal richtig sein mag). Hierbei ist §186StGB recht interessant.
Zumal der TE ja bereits zweimal den vollen Kaufpreis zurückerstattet bekommen hat. Deine Frage war im Übrigen durchaus korrekt formuliert.
 
Als Jurist kann ich Paragraphen sogar korrekt subsumieren und muss mich nicht nur an deren Bezeichnung entlang hangeln.

Der von Scythe behauptete Fall ist wohl nicht nur bei ihm so eingetreten.

Was richtig (und nachweisbar) ist, das darf man natürlich den Umständen entsprechend mitteilen. Auch wenn das zum - im Einzelfall prüfungspflichtigen - Nachteil eines z. B. Unternehmens geschieht.
 
@Bärenmarke :
Ob zunächst einmal der Hersteller überhaupt die Wahrheit sagt, wenn er behauptet, einem Händler oder Großhändler den vollen Kaufpreis gutgeschrieben zu haben, ist ja auch nicht erwiesen. Denkbar wäre hier auch die Absicht, einem anderen den Unmut des Kunden überzudrücken, denn nachweisbar ist das ja alles nicht.

Deine schlechten Erfahrungen bzw. Deinen Unmut bezüglich der bereits geöffneten (und benutzten) Hardware kann ich voll und ganz nachvollziehen. Würde mir ähnlich gehen.
Leider muss dazu aber auch gesagt werden, dass die Händler angesichts des völlig überzogenen und teils schwachsinnigen Verbraucherschutzes keine andere Wahl haben, als funktionierende Ware, die per Widerruf geöffnet und benutzt zurück geschickt wird, als Neuware zum vollen Kaufpreis zu verkaufen. Der Händler macht nämlich trotz des vollen Kaufpreises schon Verlust, denn die Bearbeitungskosten einer solchen Retoure übersteigen den Gewinn. Hier noch rabattiert solche Ware zu verkaufen halte ich für unmöglich (insbesondere im Hardwarebereich, wo die Gewinnspannen marginal sind). Rechtlich gesehen handelt es sich übrigens noch immer um Neuware, es ist also nichts Illegales daran, widerrufene geöffnete Ware als Neuware zu verkaufen.

Die Tatsache, dass der Verbraucher im Sinne des Verbraucherschutzes als so unmündig und unfähig bewertet wird, dass er vor seiner eigenen Dummheit und Faulheit (sich vor dem Kauf zu informieren) geschützt werden muss, richtet sich nun selbst gegen die Verbraucher. Es gibt keinen vernünftigen Grund für das Widerrufsrecht im Fernabsatzbereich, von dem unehrliche Käufer profitieren und die ehrlichen auf der Strecke bleiben.

Wohl gemerkt: Meine Worte betreffen nur das Widerrufsrecht! Defekte Ware oder Ware, die hinsichtlich der Produktbeschreibung irreführend oder falsch beschrieben wurde, zählt ganz klar nicht zu meiner Argumentation. Hier hat der Verbraucher jedoch das Recht auch ohne ein Widerrufsrecht ganz klar auf seiner Seite.


@ Thematik übler Nachrede:
Hier bin ich sehr geneigt, @Hägar Horrible zuzustimmen. Und zwar nicht (nur) aufgrund der rechtlichen Situation, sondern vor allem auch aus Fairness!
Niemand kann im Einzelfall sagen, was genau die Wahrheit ist. Ob der Hersteller die Wahrheit sagt, wenn er behauptet, den vollen Kaufpreis gutgeschrieben zu haben, oder ob der Großhändler nicht vllt derjenige war, der sich ein Sümmchen "abgezweigt" hat und der Händler daran schuldlos ist.
Hetzkampagnen (oder einzelne Hetze) gegen einen Händler betrifft nicht nur diesen, sondern vor allem auch die Mitarbeiter. Man sollte, auch bei Unzufriedenheit, nicht versuchen, einen so groß wie möglichen Imageschaden zu verursachen. Für Streitigkeiten gibt es in D die ordentlichen Gerichte.

Überdies möchte ich einmal auf den Umstand verweisen, dass viele Verbraucher in D völlig "überverwöhnt" sind!
Geht ein Produkt nach 18 Monaten Nutzung kaputt, ist es m.E. eine Unverschämtheit, auf Rückzahlung des vollen Kaufpreises zu bestehen. (Hinweis: Der TE ist damit nicht gemeint!)
Auch die Rechtslage gibt das nicht her!

Ich möchte jeden Leser hier einmal auf das Wesen des Gewährleistungsrechtes hinweisen.
Danach soll ein Verbraucher so gestellt werden, als sei der Mangel nicht vorhanden gewesen, jedoch nicht besser.
Eine 18-monatige Nutzung von Hardware zum Nulltarif (so wäre es, würde der volle Kaufpreis erstattet) wäre eine Besserstellung. Zumindest dann, wenn die defekte Komponente nicht mehr lieferbar ist. Selbstverständlich ist es legitim, einen Nutzungsvorteil anzurechnen. Wir können hier gerne darüber diskutieren, ob der Zeitraum für die maximale Nutzungsdauer verlängert werden sollte. Bislang orientiert sich dies an Abschreibungsmöglichkeiten.

Und ein weiterer Aspekt, wie man die Situation befrieden könnte:
Wenn endlich mal der Schuldige für einen Defekt, nämlich der Hersteller, belangt werden könnte und den Nachteil tragen müsste, dann würde es endlich auch den Richtigen treffen.
Aktuell ist die Situation so, dass die Hersteller Müll produzieren, und die Händler dafür finanziell belangt werden und gerade stehen müssen. Da ist es nicht verwunderlich, wenn es so häufig zu Diskrepanzen mit den Kunden kommt. Wer von Euch würde denn gerne erst eine Arbeitsleistung erbringen, und am Ende noch eigenes Geld oben drauf legen?
 
Der Händler kann diese Risiken ja dadurch abfangen, dass er seine Marge frei bestimmen kann.

Schutzlos ist er also nicht.
 
@Idon :
Eben nicht (mehr). Dafür ist die Konkurrenz zu stark und zu weit verbreitet. Nicht jeder Händler ist finanziell in der Lage, das Ableben seiner Konkurrenten abzuwarten, die beim Preisdumping die Nase vorn haben. Und das wäre auch nicht wünschenswert.

Es ist nicht erstrebenswert, die Händler so auszubluten, dass viele davon sterben werden. Es hängen Familien und Existenzen davon ab. Zu einseitig sollte man die Situation nicht sehen.


Im Übrigen habe ich die Lösung sowohl zugunsten der Verbraucher als auch der Händler grob dargestellt. Nur will die Politik (und damit der Gesetzgeber) nicht an die mächtigen Großkonzerne heran. Dort liegt der Hund begraben.
 
Dann reguliert der Markt sich selbst. Die mir bekannte Rechtsprechung und Kommentierung vertritt jedenfalls genau diese Argumentation - der Händler kann und muss sich selbst absichern, dafür ist seine Marge heranzuziehen.

Dass das in der Praxis nicht gemacht wird, darf nun wirklich nicht der Nachteil des Verbrauchers sein. Dann findet eben eine Marktbereinigung statt.

Gerade Service wird ja auch honoriert. Sei es Alternate in den ersten paar Jahren oder derzeit Amazon oder auch gerade Caseking.
 
dominion1 schrieb:
@Bärenmarke :
Ob zunächst einmal der Hersteller überhaupt die Wahrheit sagt, wenn er behauptet, einem Händler oder Großhändler den vollen Kaufpreis gutgeschrieben zu haben, ist ja auch nicht erwiesen. Denkbar wäre hier auch die Absicht, einem anderen den Unmut des Kunden überzudrücken, denn nachweisbar ist das ja alles nicht.
Ich denke mal sowas sollte sich herausfinden lassen. Zudem ich da jetzt keinen Grund Serie, wieso innerhalb der Garantiezeit der Hersteller, die Karte nicht ersetzen sollte?

dominion1 schrieb:
Deine schlechten Erfahrungen bzw. Deinen Unmut bezüglich der bereits geöffneten (und benutzten) Hardware kann ich voll und ganz nachvollziehen. Würde mir ähnlich gehen.
Leider muss dazu aber auch gesagt werden, dass die Händler angesichts des völlig überzogenen und teils schwachsinnigen Verbraucherschutzes keine andere Wahl haben, als funktionierende Ware, die per Widerruf geöffnet und benutzt zurück geschickt wird, als Neuware zum vollen Kaufpreis zu verkaufen. Der Händler macht nämlich trotz des vollen Kaufpreises schon Verlust, denn die Bearbeitungskosten einer solchen Retoure übersteigen den Gewinn. Hier noch rabattiert solche Ware zu verkaufen halte ich für unmöglich (insbesondere im Hardwarebereich, wo die Gewinnspannen marginal sind). Rechtlich gesehen handelt es sich übrigens noch immer um Neuware, es ist also nichts Illegales daran, widerrufene geöffnete Ware als Neuware zu verkaufen.

Sorry, aber da Streuben sich mir die Nackenhaare wenn ich sowas lese. Schonmal geöffnete und benutzte Ware ist alles aber keine Neuware! Und das man so etwas versucht dem Kunden anzudrehen ist einfach nur frech. Sowas muss man dann halt in Gottesnamen als B-Ware verkaufen oder testen und in Fertigrechnern verbauen. Und dann dementsprechend Leute einfach sperren, die sich mehrere Grafikkarten bestellen und dann von sieben Stück sechs wieder zurücksschicken.
Wieso sollte ich denn als Kunde so etwas zu Vollpreis erwerben und die Risiken auf mich nehmen? Weiß ich was derjenige der es zurückgeschickt hat alles damit veranstaltet hat? Da hat man dann doch nur Ärger und das nur weil der Händler etwas sparen wollte... Dann muss man halt die Marge anders kalkulieren und mehr auf Service setzen, was z.B. ein Grund ist wieso ich immer bei Caseking bestelle seitdem. Kostet etwas mehr, aber man bekommt immer alles tip top geliefert und muss sich nicht rumärgern.
Da hab ich wirklich keinerlei Verständnis, wenn man so ein Verhalten auch noch in Schutz nehmen kann.


dominion1 schrieb:
Ich möchte jeden Leser hier einmal auf das Wesen des Gewährleistungsrechtes hinweisen.
Danach soll ein Verbraucher so gestellt werden, als sei der Mangel nicht vorhanden gewesen, jedoch nicht besser.
Eine 18-monatige Nutzung von Hardware zum Nulltarif (so wäre es, würde der volle Kaufpreis erstattet) wäre eine Besserstellung. Zumindest dann, wenn die defekte Komponente nicht mehr lieferbar ist. Selbstverständlich ist es legitim, einen Nutzungsvorteil anzurechnen. Wir können hier gerne darüber diskutieren, ob der Zeitraum für die maximale Nutzungsdauer verlängert werden sollte. Bislang orientiert sich dies an Abschreibungsmöglichkeiten.

Sorry, aber das ist doch Quatsch. Wir reden hier doch von Garantie und nicht von Gewährleistung und wenn der Hersteller 2 Jahre Garantie auf die Karte gibt, dann soll er doch auch den vollen Kaufpreis zurückerstatten, wenn das Gerät innerhalb der Garantiezeit kaputt, weil der Hersteller geschlampt hat...
Nehmen wir doch einfach eine teure Karte als Beispiel, welche dich 1000€ gekostet hat, nach 1,5 Jahren geht sie kaputt und du bekommst 200€ Gutschrift. Da wirst du wohl auch keine Freudentänze veranstalten?
 
Bärenmarke schrieb:
Sorry, aber da Streuben sich mir die Nackenhaare wenn ich sowas lese. Schonmal geöffnete und benutzte Ware ist alles aber keine Neuware!

Wie ich schon sagte, Deinen Unmut ob dieser Regelung kann ich nachvollziehen.
Dennoch handelt es sich rechtlich gesehen noch immer um Neuware. Voraussetzung ist freilich, dass das Produkt vollständig und frei von Beschädigungen ist. Dazu zählen auch Gebrauchsspuren (die nicht entfernbar sind).

Analog hierzu ein Vergleich zum PKW-Bereich:
Ein Neuwagen bleibt auch dann ein Neuwagen, wenn mehrere Personen ihn bereits probegefahren haben. Die Rechtsprechnung setzt hier die Grenze bei einem Jahr Alter ab Produktionsdatum sowie ab 1.000 km Laufleistung.

Für die Beurteilung im rechtlichen Sinne geht der Gesetzgeber davon aus, dass seine Vorgaben auch befolgt wurden. Und das bedeutet, ein vorheriger Käufer hat das Produkt nur so weit getestet, wie es im Rahmen des Widerrufsrechts zulässig ist.

Ob einem dies nun gefällt oder nicht ist unwichtig, wichtig ist einzig und allein die Rechtslage. Und nach dieser ist ein per Widerruf zurück geschicktes Produkt noch immer Neuware.

Und somit ist es eben keine Frechheit, wenn ein Händler ein solches Produkt als Neuware verkauft, sondern es entspricht geltendem Recht.

Es gibt jedoch eine Möglichkeit, wie man idR verhindern kann, bereits geöffnete Ware zu erhalten. Die meisten Händler bieten bei der Bestellung die Möglichkeit, einen Text dazu zu schreiben. Hier klar hineinschreiben, dass man nur originalverpackte, ungeöffnete Ware akzeptiert. Sofern dieser Text dort auch gelesen wird, wird der Händler erst gar nicht bereits geöffnete Ware verschicken. Denn dann wäre ein weiterer Widerruf so gut wie sicher.


Wieso sollte ich denn als Kunde so etwas zu Vollpreis erwerben und die Risiken auf mich nehmen?

Welches Risiko? Dir steht noch immer ein Widerrufsrecht zu. Bist Du mit der Ware nicht zufrieden, hast Du die Möglichkeit, sie ohne Angabe von Gründen zurückzuschicken. Zudem bist Du durch die Sachmangelhaftung geschützt.


Da hat man dann doch nur Ärger und das nur weil der Händler etwas sparen wollte...

Der Händler will damit nichts "sparen", sondern er übt seine gesetzlichen Rechte aus.
Niemandem darf vorgeworfen werden, er würde sich an geltendes Recht halten!

Dann muss man halt die Marge anders kalkulieren und mehr auf Service setzen, ...

Anders kalkulieren in Zeiten, in denen sich die Käufer Suchmaschinen bedienen, die genau errechnen, bei welchen Händlern man welches Teil am günstigsten kaufen kann und auch mehrere Händler einschließlich Versandkosten optional berechnen? Ach komm... .

Sorry, aber das ist doch Quatsch. Wir reden hier doch von Garantie und nicht von Gewährleistung ...

Garantien sind freiwillig vom Garantiegeber gewährte Sonderrechte, die über das Maß der gesetzlichen Sachmangelhaftung hinausgehen, diese jedoch nicht einschränken dürfen.
Wie der Garantiegeber seine Garantie gestaltet und welchen Umfang er ihr angedeiht, liegt in seinem Ermessen. Er muss daher während der Garantiezeit keinesfalls zwingend den vollen Kaufpreis erstatten, es sei denn, er sichert dies dem Käufer in seinen Garantiebedingungen explizit zu.

Nehmen wir doch einfach eine teure Karte als Beispiel, welche dich 1000€ gekostet hat, nach 1,5 Jahren geht sie kaputt und du bekommst 200€ Gutschrift. Da wirst du wohl auch keine Freudentänze veranstalten?

Computerhardware wird entsprechend der Richtlinien für Abschreibungen für den Zeitraum von 3 Jahren abgeschrieben. Nach 3 Jahren ist der Buchwert Null. Daran orientiert sich die Berechnung des Wertersatzes.
Für Dein Beispiel der 1000€-Karte, die nach 18 Monaten kaputt geht, würde das eine Gutschrift über 500 € bedeuten.

Und nein, das würde trotzdem keine Freudentänze bei mir verursachen, wäre ich betroffen.
Andererseits wäre ich jedoch so fair, einzusehen, dass ich nicht 18 Monate lang ein Produkt für lau nutzen kann und von einem Defekt noch profitiere.
 
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