3. mal gleicher fehler trotz reperatur / XMG. notebook / was nun / garantie

catsan

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Hiho leute.

wie schon im titel geschrieben ist mein XMG p502 pro kaputt. erstanden habe ich es vor rund 1,5 jahren.

zur standart ausrüstung dazu habe ich noch ein betriebssystem ( win8) , eine ssd 128 gb und ein blu-ray laufwerk mir einbauen lassen ( direkt von xmg) , wo ich das notebook auch erstanden habe.

der bisherige werdegang :

Nun war das notebook am 24.07.14 kaputt, ich hatte einfach andauernd bluescreens. nachdem ich beim support von xmg mich gemeldet habe meinten die ich solle doch mal mir ein paar ramriegel ( vergleichbare ) kaufen und testen,... gemacht getan --> gleicher fehler.

nun schickte ich das gerät das erstemal ein es wurde bei der reperatur das mainbord sowie barebone getauscht.
als ich das notebook wiederbekam hatte ich wieder den gleichen fehler. wohlgemerkt nach 2,5 monaten anstatt nach, wie besprochen , max einem monat.

nun schickte ich das notebook wiederum ein ( zum 2 mal) ... es kam wieder mit dem selben fehler, durchgeführt wurde nur ein test bei dem wohl alles in ordnung schien ( laut xmg techniker) ... nachdem ich wiederrum bei support von xmg anrief durfte ich mir anhören, dass ich warscheinlich nicht in der lage sei ordentlich das win 8 von der mitgelieferten cd zu installieren und das ich es doch nun bitte das 3. mal einschicken solle.


gemacht getan, eingeschickt, heute wiederbekommen ( mit vom techniker insalliertem windows ^.^ ) = gleicher fehler+ kratzer oberhalb des displays.




Nun bei dem ich hilfe brauche:


ich habe mich heute mit dem vorgesetzten des supports berbinden lassen, er meinte es würde 2 möglichkeiten geben:

1. das ich es wieder hinschicken und sie komplett alle komponenten austauschen

2. das sie mir den zeitwert berechnen ( was sie bis morgen wohl tuen wollen ) und anschließend diesen wert in ihrem shop zur verfügung stellen + einem rabatt von 6% beim nächsten gerät...



leute.. ist das denn rechtens ? mir wird andauernd gesagt, von allen die ich frage, dass ich nach der 3. reperatur wegen des gleichen fehlers, das recht dazu habe mir den kaufpreis zurückzuverlangen, bzw ein komplett neues gerät. stimmt das ? ich weiß echt nicht mehr was ich machen soll. zumal ich bei option 2 bestimmt an die 500 euro in die handnehmen müsste sofern ich mir wieder ein sehr gutes holen wollen würde.



hoffe auf baldige antwort. danke fürs überlesen der rechtschreibfehler ( bin schon sehr müde und ko ^^ )




LG und danke
 
Das Recht hättest du innerhalb der Gewährleistung und auch nur innerhalb der ersten 6 Monate (danach musst du nachweisen dass der Fehler schon beim Kauf bestand, und das kannst du nicht). Lass sie doch noch mal alles austauschen. Hast du Beweise oder Zeugen dafür dass der Kratzer noch nicht da war als du das Notebook weggeschickt hast?
 
okay.. und was würdest du mir empfehlen zu tuen ? :S 1. oder 2. ?
 
Hast du denn Garantie oder Gewährleistung? Wenn die Garantie nicht explizit für 2 Jahre gewährt ist, dann hast du nur Gewährleistung und falls du deren Angebot nicht annimmst, müsstest du beweisen das der Fehler schon bei der Auslieferung des notebooks vorlag. Das wird aber schwierig und teuer.
 
Zwei Reparaturversuche, dann Geld zurück

Der Händler hat zwei Versuche das Produkt zu reparieren (§ 440 Satz 2 BGB). Schlagen beide Versuche fehl, so hat der Kunde das Recht vom Kauf zurückzutreten. Aber auch erst dann. Die Ware muss zurückgegeben werden und man erhält den Kaufpreis rückerstattet. Alternativ kann auch ein Preisnachlass ausgehandelt werden.

Wieso soll er beweisen das der Fehler vorher vorhanden war? Der Verkäufer hat doch schon nachgebessert und damit zugegeben das ein Fehler vorliegt. Ich würde vom Kaufvertrag zurücktreten und das Geräte komplett zurückgeben und meinen Kaufpreis zurück verlangen. Wenn die sich wehren würde ich zu einem Anwalt gehen.
 
Ist schon richtig so die Vorgehensweise des Händlers.
Abzug von Nutzungsgebühr darf dir der Händler in Rechnung stellen.

Kannst höchstens versuchen, nochmal anzurufen und nachzuverhandeln. Die 6% auf ein neues Modell ist ja schonmal ein Versuch des Herstellers, den Kunden bei sich zu halten. Vielleicht kannst du ja noch ein bißchen mehr raushandeln.

Oder halt noch eine weitere Reperatur über dich ergehen lassen. In diesen Fall würde ich aber mit dem Serviceleiter absprechen, das dir bei einem weiteren Defekt ein besseres Angebot gemacht wird zur Rückabwicklung.

Und nicht vergessen: Die Zeit, wo das Gerät in Reparatur war (inkl. Postweg) darf dir NICHT angerechnet werden. Nur die reine Nutzungsdauer.

Würde persönlich auch erstmal die 4te Reparatur probieren, aber halt mit einer Absprache der Rückabwicklung wenn dannach immer noch Probleme sein sollten.

Gruß
 
auf dem kaufbeleg steht :
basis garantie:24M. Pickup & Return / 6 monate sofort-reperatur
Ergänzung ()

hmmm also sollte ich mir mal das angebot, was mir morgen gemacht wird, anhören und dann entscheiden ob reparieren bzw ein neues gerät... oder ist es nun doch so , dass mir der komplette kaufpreis zusteht ?


ich bin so durcheinander sorry, ist mir echt zuviel alles >.<
 
Ist zwar von 2005, aber Gesetze ändern sich nicht so schnell :)

http://www.frag-einen-anwalt.de/Ruecktritt-bei-Maengel---f5860.html


Gem. § 440 BGB können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn eine vom Verkäufer vorgenommene Nacherfüllung gescheitert ist. Nacherfüllung kann in Form der Reparatur, oder der Ersatzlieferung erfolgen. Die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung gilt jedenfalls nach dem zweiten erfolglosen Versuch als gescheitert. "Weist etwa die als Ersatz gelieferte Sache denselben Mangel auf wie die ursprünglich gelieferte Sache, deutet dies idR auf einen Konstruktions- oder grundlegenden Produktionsfehler hin, und der Käufer muss eine weitere Ersatzlieferung nicht akzeptieren. Weist die Ersatzsache einen anderen Mangel auf, der ebenso wie der erste auf einem Produktionsfehler beruht, wird dem Käufer - sofern es sich nicht um ganz geringfügige Mängel handelt - häufig eine abermalige Ersatzlieferung nicht zuzumuten sein, weil die zweifache Mangelhaftigkeit auf allgemein unsorgfältige Produktion hindeutet." (so Faust in Bamberger/Roth, BGB, Aktualisierung April 2004, § 440, Rz. 33).

Vor diesem Hintergrund dürfte die Nacherfüllung gescheitert sein, so daß Ihnen das Recht zusteht, gem. § 440 BGB von dem Vertrag zurückzutreten. Dabei sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie müssen also den Fernseher zurückgeben und erhalten dafür den Kaufpreis zurück. Der Verkäufer kann allerdings gem. § 346 Abs. 1 BGB Nutzungsersatz verlangen. Die Höhe des Nutzungsersatzanspruchs bemisst sich dabei anhand der zeitanteiligen linearen Wertminderung, wobei es entscheidend auf den Umfang der Nutzung durch den Rückgewährschuldner im Verhältnis zur voraussichtlichen Gesamtnutzungsdauer ankommt. Macht der Verkäufer einen solchen Anspruch geltend, wird er zunächst einmal Probleme haben, ihn überhaupt zu berechnen und zu beziffern. Grundsätzlich ist er dazu aber berechtigt.



ALso alles rechtens was der Händler macht. Wie gesagt er muß nicht, aber kann.
Wenn es mein Notebook wäre, würde ich mir erstmal deren Angebot anhören. Vielleicht macht es ja auch Sinn, das Gerät mit Abzug zurückzugeben wenn du damit "günstig" an ein neues, besseres kommst. Wer weiß schon, wie lange das nächste halten wird. Mal abgesehen davon , das die Garantie bald abgelaufen ist und du dannach die Arschkarte hättest, wenn wieder was sein sollte.
 
Ich bin mir nun auch nicht 100% sicher aber ich bin der Meinung dir steht der komplette Kaufpreis zu.
Um ganz sicher zu gehen solltest du aber über rechtlichen Beistand nachdenken oder wir haben evtl. einen Anwalt im Forum der dir weiterhelfen kann ;)
 
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