3er Pack bestellt nur Eins bekommen.

Kotonaru

Cadet 2nd Year
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Juni 2012
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Hallo,

ich habe über Amazon (Marketplace so wie es aussieht) ein 3er Pack bestellt, aber in dem Paket war nur ein Produkt von dem drin.

Das Produkt wurde mit 6,55€ auf Amazon beworben im 3er Pack. Das Produkt alleine kostet schon 5,49€. Ich dachte ich schlage mal zu, weil es könnte sich ja um ein Angebot handeln.

Nun habe ich den Verkäufer angeschrieben und die biete mir freundlicherweise an die Kosten zurückzuerstatten und auch die Transportkosten zu übernehmen. Denn angeblich sei es ein Einstellungsfehler von Amazon, da es keine 6,55€ koste, sondern 17,85€ kostet. Als ich später dann auf Amazon schaute lag der Preis tatsächlich dann bei 17,85€

Nun meine Frage, da auf dem Lieferschein und Rechnung halt auch 3er Pack draufstehen, müssen sie mir den Rest zuschicken oder soll ich mich wegen den 6,55€ nicht so anstellen? Wobei mich das ziemlich nervt, denn es wurde auch von denen verschickt und es steht doch drauf was rein soll. Hätten die nicht vorher Bescheid geben müssen? (Auf dem Lieferschein ist ebenfalls eine in Handgeschriebene Zahl "21", ob das was zu bedeuten hat?)

Wie sieht es da rechtlich aus? Ich meine, es ist doch ein Kaufvertrag entstanden oder irre ich mich? Angebot wahrgenommen, gekauft, Händler hat angenommen und verschickt.

Und dann wäre noch die Frage, angenommen ich habe das Produkt bereits verwendet da ich dachte der Rest wird nachgeschickt? Wie sieht es dann aus?

Ich wäre echt froh über jede Hilfe :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie sieht es da rechtlich aus? Ich meine, es ist doch ein Kaufvertrag entstanden oder irre ich mich? Angebot wahrgenommen, gekauft, Händler hat angenommen und verschickt.

Rechtlich sieht es meines Erachtens nach so aus, dass Du einen Kaufvertrag über 3 Stück eines bestimmten Artikels hast. Jedoch wurde nur ein Stück geliefert. Auf Deine Nachfrage hin erklärte der Verkäufer, dass er sich geirrt hat bei der Angebotserstellung. Er fechtet somit den Kaufvertrag wegen Irrtum an.
Daraus hast Du, rechtlich gesehen, wohl einen Schadenersatzanspruch, da Du darauf vertrauen konntest 3 Stück geliefert zu bekommen, zumal der Preis für 1 Stück über dem Vergleichspreis für ein Stück liegt.

Aber bei solchen Beträgen wird die "rechtliche Seite" wohl aus pragmatischen Gründen nicht zum Tragen kommen. Ich gehe mal davon aus, dass Du wegen rund 10 Euro keinen Rechtsstreit eröffnen willst, auch wenn das natürlich möglich ist.

Wenn ich in dieser Situation wäre, so würde ich einen "Deal" mit dem Verkäufer machen. Also z.B. Preisnachlass auf den Vergleichspreis oder Lieferung von zwei weiteren Artikeln zum reduzierten Preis. So dass man sich vielleicht in der Mitte trifft und alle sind glücklich.

Naja, in jedem Fall erkennst Du an der Reaktion des Verkäufers ob er kundenorientiert handelt und für seine Fehler (zumindest teilweise) einsteht, oder ob es ihm vollkommen egal ist und er nur auf die "Kohle" aus ist.

Diese Info hilft Dir sicher beim Einschätzen und Schreiben der Bewertung für den Verkäufer.

Eine weitere praktikable Möglichkeit ist via Amazon einen "A-Z Garantieantrag" zu stellen und dort als Grund die falsche Menge anzugeben. Dann bist Du an der Stelle "frein raus" und Amazon übernimmt das für Dich.
Der VK wird dann entweder nachliefern oder Du bekommst das Geld erstattet und einen Rückschein für die Ware zum Retournieren zugeschickt. Ist vermutlich die schnellste und einfachste Lösung.

Die Tatsache dass Du den Artikel schon benutzt hast ändert am ganzen Sachverhalt nichts.
Es sei denn es ist eine verderbliche Ware oder ein Hygieneartikel. In diesem Fall wirst Du den Artikel wohl unentgeltlich behalten dürfen, da die Rücksendung ja ausscheidet, Amazon aber für den Fall des A-Z Antrages jedoch trotzdem zurück zahlen wird.


Dies sind zumindest meine Erfahrungen in einem sehr ähnlichen Fall mit einem Verkäufer und der von ihm gekauften Ware via Amazon.

Grüße
Fallaxia
 
Zuletzt bearbeitet:
Daraus hast Du, rechtlich gesehen, wohl einen Schadenersatzanspruch, da Du darauf vertrauen konntest 3 Stück geliefert zu bekommen, zumal der Preis für 1 Stück über dem Vergleichspreis für ein Stück liegt.

Soweit richtig, wobei sich der Anspruch auf das negative Interesse beschränkt, also nur Schäden abdeckt, die im Vertrauen auf den Bestand des Kaufvertrages entstanden sind.

Ob hier allerdings eine Anfechtung überhaupt möglich ist, ergibt sich aus dem Sachverhalt nicht eindeutig.
 
Hallo,

danke an alle Antworten. Der Verkäufer hat sich gemeldet mit diesen Worten:


Verkäufer schrieb:
[...]
die Inhalte unserer Webseite werden von uns mit größter Sorgfalt erstellt und in regelmäßigen Abständen überarbeitet. Trotzdem können wir keine Haftung für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen übernehmen.

Die zitierte AGB-Klausel regelt lediglich, daß der Käufer nicht auf einem in der Webseite gedruckten Preis oder einer Produkteigenschaft bestehen kann, da die Webseite Irrtumsbehaftet sein kann.
Eine solche AGB-Klausel ist rechtlich einwandfrei und zulässig, da die Webseite lediglich eine sog. Invitatio ad offerendum darstellt, aus der ein potentieller Kunde keinen Preis- oder Lieferanspruch ableiten kann.
[...]

Ob das der Tatsache entspricht weiß ich leider nicht. Wäre nur gut zu wissen, für die Zukunft, ob es wirklich so ist? Weil dann werde ich nie wieder über Marketplace bestellen.

Ich habe mich entschieden die Ware zurückzuschicken und eine negative Bewertung für den Verkäufer zu schreiben. Ich fühle mich gegängelt und verarscht.

Danke :p
 
Das was da steht ist grundsätzlich richtig, jedoch nicht auf deinen Fall anwendbar.
Beispiel: Website steht 50 Zoll Fernseher 9,99 du bestellst, der Händler sagt sorry Versehen, das sollte 999,99 heißen. Du hast kein recht den Preis von 9,99 einzuklagen, musst aber natürlich auch nicht 999,99 bezahlen sondern, du hattest ja nur ein Angebot für 9,99 abgegeben.

In deinem Fall wurde das Angebot 3 für 6,95 angenommen und nur eins geliefert. Nach meinem Verständnis, kann er nun nicht mehr anfechten und muss 2 nachliefern. Ich würde über Amazon gehen, dann kriegst du deine 2 Teile noch nach.
 
Was ich bei solchen Fällen immer interessant finde: Der Verkäufer zahlt jetzt lieber auch noch das Rückporto und hat eine Sache zurück erhalten, die er nicht mehr als neu verkaufen darf, anstatt sich in dem Fall einfach kulant zu zeigen, den eigenen Fehler zu akzeptieren und nachzuliefern bzw. sich irgendwie in der Mitte zu treffen. Ob das betriebswirtschaftlich immer so sinnvoll ist?
 
Marvin_X schrieb:
[...]
Beispiel: Website steht 50 Zoll Fernseher 9,99 du bestellst, der Händler sagt sorry Versehen, das sollte 999,99 heißen. Du hast kein recht den Preis von 9,99 einzuklagen, musst aber natürlich auch nicht 999,99 bezahlen sondern, du hattest ja nur ein Angebot für 9,99 abgegeben.

[...]

Aber hätten die den Fernseher für 9,99€ dennoch geschickt und im Nachhinein dann gesagt es war ein Fehler, wäre trotzdem ein Vertrag zustande gekommen? Ein Vertrag über den Onlineweg kommt doch erst zustande, sobald der Verkäufer den Artikel verschickt hat. Denn somit erklärt er sich doch einverstanden? Wir haben in der Schule zwar oft über Kaufvertrag usw. geredet, aber über Onlineverträge nicht so wirklich. Ist ja auch noch nicht so alt die Geschichte.

Aber gute Nachrichten. Der Verkäufer hat sich auf meine Beschwerdemail großzügig verhalten und hat betont, dass die restlichen 2 Produkte bereits nachgeliefert wurden.

Danke an alle für eure Hilfe :)
 
Kotonaru schrieb:
Aber hätten die den Fernseher für 9,99€ dennoch geschickt und im Nachhinein dann gesagt es war ein Fehler, wäre trotzdem ein Vertrag zustande gekommen?

Ja, sobald du eine richtige Auftragsbestätigung bekommst oder sogar schon die Ware geliefert wurde, ist der Vertrag eigentlich erfüllt.
Diese automatische erstellten Bestätigungen einer Bestellung zählen da noch nicht als Annahme.
 
Auch wenn ein Vertrag zustande kommt, wird dem Verkäufer in diesem Fall ein Anfechtungsrecht zustehen wegen eines Irrtums und er kann den Vertrag damit anfechten. Sofern er dies unmittelbar nach Kenntniserlangung macht, kannst du dagegen nichts machen, auch wenn die Ware schon bei dir zu Hause ist.
 
Kotonaru schrieb:
Aber gute Nachrichten. Der Verkäufer hat sich auf meine Beschwerdemail großzügig verhalten und hat betont, dass die restlichen 2 Produkte bereits nachgeliefert wurden.

Danke an alle für eure Hilfe :)

Happy End. Juhuuuu!
 
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