Abmahnwelle für Sony, BMG u.A. durch Rechtsanwälte Waldorf.

Gonzo71

Fleet Admiral
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Seit geraumer Zeit mahnt die Kanzlei Waldorf aus München im Namen der BMG, Sony u.A. Musikverlage offenbar hunderte wenn nicht tausende Websites ab, die Kopierprogramme zum download anbieten. Dabei geht es um solche Programme, die einen Kopierschutz umgehen können und somit ggf. gegen §§ 95a II UrhG verstoßen. Die Programme wurden von den Abgemahnten entweder auf der eigenen Website als auch als sog. deep links zu einer anderen Website angeboten. Die Abmahngebühren betragen je nach Streitwert (zwischen 75.000 € und 250.000 €) zwischen 3.500€ und 5.000 € zahlbar an die Anwälte Waldorf. Bei Anrufen in der Kanzlei lässt sich diese Summe jedoch meist um die Hälfte reduzieren, wenn man nur schnell bezahlt und die mitgesandte Unterlassungserklärung unterzeichnet zurücksendet. Bei dem ersten Anschreiben liegt eine Vollmacht auf den speziellen Fall bezogen regelmäßig nicht bei, wird aber auf Anfrage nachgeliefert. Klagen gegen Personen, die NICHT die anwaltliche Gebühr bezahlt haben, nachdem eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben wurde, sind bis dato nicht bekannt.

Die Rechtsprechung hat dererlei Abmahnwellen schon früher als rechtsmissbräuchlich eingestuft.

Eine Rechtsmissbräuchlichkeit ist dann zu bejahen, wenn durch eine Vielzahl von Abmahnungen belegt es offenkundig nur auf die Gebühren der Abmahnung zugunsten des Anwaltes ankommt (BGH, Urteil vom 5. 10. 2000 - I ZR 237/98 ). Hierfür ist z.B. das Fehlen einer Vollmacht ein Anzeichen.

Da es sich bei den Abmahnungen um sog. Routineabmahnungen handelt, ist die Gebühr des Anwalts nicht durch den Abgemahnten zu tragen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. 2. 2001 - 20 U 194/00). Die Abmahnenden hätten via einfacher Email die Abgemahnten ohne weitere Kosten auf ihren Fehler hinweisen können.

Darüber hinaus erscheint es durchaus vertretbar, dem Abgemahnten einen Schadensersatzanspruch auf die ihm entstandenem Anwaltsgebühren zuzusprechen (OLG Hamburg, Urteil vom 19. 9. 2002 - 3 U 54/99 im Ergebnis anders, allerdings im Falle einer nicht offenkundig rechtsmissbräuchlichen Massenabmahnung)

Zusätzlich hat der Abgemahnte einen Anspruch auf Feststellung, dass er die Abmahngebühr der Anwälte nicht bezahlen muss (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. 2. 2001 - 20 U 194/00).

Urteile bzgl. dieser Abmahnwelle bleiben abzuwarten.
Die wissen einfach nix besseres mit ihrer Kohle anzufangen als sie Anwälten in den rachen zu werfen, damit sie Leute die oftmals einfach nur helfen wollen und das ganze zum spaß machen verklagen können. :(

Quelle
 
die Seite www.dark-tweaker.com wurde Opfer einer solchen Anklage ! Die mi*sen Schw**ne haben eine der schönsten Seiten ever zerstört ;(
 
Hab das Gefühl daß sich mittelmäßige Anwälte so ihr "dürftiges" Einkommen aufbessern wollen.
 
und da fragen dann noch leute warum soviele kidz jura studieren wollen wennse aufs abi aus sind :rolleyes:

tja, dann kann man sich in zukunft wohl keine backups mehr ziehen um seine eigenen cd´s und dvd´s zu schonen, sondern muss mit lupe, pincette und handschuhen die datenträger aus der verpackung nehmen und einlegen, weil man sonst spätestens nach ablauf der garantie die arschkarte gezogen hat im schadensfall...

[ironie] sehr tolle aktion verehrte großkonzerne [/ironie]

:mad:
 
[Ironie]Irgendwann darf man nicht mal mehr ein Backup von seinem selbsterstellten Programm auf der Festplatte machen[/Ironie]

Die haben warscheinlich nichts besseres zu tun als so was zu machen. Naja, wenn Sie meinen so etwas machen zu müssen. Es ist ja nicht _unser_Ruf_ der dabei Schaden annimmt oder?
 
das vielleicht nicht, aber sie nehmen mir als nutzer das recht auf freiheit zu tun was ich möchte, und mir sind schon oft genug original cd´s durch diese behämmerten dvd-verpackungen die mitlerweile gang und gebe sind kaputtgegangen, so das ich mir angewöhnt hab davon images zu ziehen oder ne kopie aufn rohling zu brutzeln. wenn ich all die games _nochmal_ hätte kaufen müssen... *schweigt und sandsack such, mit dem gesicht der anwälte bemal und daran auslass* :mad:
 
konflikt zwischen anfertigung einer sicherheitskopie und gesetzesverstoß der damit zusammenhängt.

deutsches recht gutes recht

ich sche** drauf deutscher zu sein

irgendwo ne insel bei jamaica... die haben bestimmt net so einen schwachsinn an gesetzen
 
ansatt hier so nen Wutanfall zu bekommen...solltet ihr es die Unternehmen spüüren alssen indem ihr nix kauft was von den Unternehmen kommt( die Unternehmen könnt ihr auf Dark-Tweaker.com nachlesen!).

Und nicht hier motzen und dann ne Sony etc. CD kaufen *tss*
 
Aber wenn man keine Sony-CDs mehr kauft, dann werden die zurückgehenden Verkaufszahlen wieder damit begründet, dass alle nurnoch Raubkopieren - ein Teulfeskreis!
 
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