Acrobat Reader/Professional - verschlüsselte Dokumente

lead341

Lt. Commander
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Apr. 2005
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1.897
Hallo,

manche pdf-dokumente sind ja partiell verschlüsselt (siehe kleiner gelber Schlüssel am Boden) - man kann also bspw. nicht drucken, nichts kopieren etc. Gibt es eine Möglichkeit/einen Trick, die Verschlüsselung zu umgehen?

Gruss lead
 
Nein, das wäre nicht legal - wozu sind sie sonst verschlüsselt/passwortgeschützt ...

Oftmals haben Dokumente aber auch nur einen Schutz ohne Passwort, so dass man diesen in Adobe Acrobat einfach abschalten kann.
 
Der Schutz für pdf-Dateien ist ein Witz.
Es gibt OpenSource Programme mit dem sich pdf-Dateien zu ps-Dateien konvertieren lassen und auch wieder zurück.
Jeglicher Schutz oder "Verschlüsselung" wird dabei schlicht ignoriert. Es wird kein Schutz aktiv umgangen, so dass so eine Aktion gar nicht illegal sein kann.
 
Aha, dann dürfte ich DRM geschützte Lieder auf eine ähnliche Vorgehensweise davon befreien?
 
Gauder schrieb:
Aha, dann dürfte ich DRM geschützte Lieder auf eine ähnliche Vorgehensweise davon befreien?

Meines Wissens nach dürftes du das bei allen drm geschützten sachen so machen, zB auf CD brennen und danach wieder rippen. Dabei wird ja eigentlich nicht aktiv/absichtlich ein Kopierschutz umgangen, somit ist es imho auch nicht illegal. Ich kann mich aber auch täuschen.
 
Auch wenn der Schutz in PDF Dokumenten umgangen werden kann, so ist dies noch lange nicht legal.
Beispiel wäre Normen.
Die darf man sich für teuer Geld kaufen.
Da kauft man nur ein Exemplar von und darf es nicht drucken oder anderwaltig vervielfälltigen.
Ein umgehen dieser Sperre stellt einen Verstoß dar.
Und das soll dann legal sein ? :rolleyes:


Wenn ein Dokument einen Schutz hat, dann hat dieser einen Grund.
Ein umgehen ist in meinen Augen eine illegale Handlung.


@Boron:
Diese Worte aus dem Munde eines Mods zu hören bestürzt mich doch. :rolleyes:
 
-oSi- schrieb:
Wenn ein Dokument einen Schutz hat, dann hat dieser einen Grund.
Ein umgehen ist in meinen Augen eine illegale Handlung.

Ist es nicht. Ein illegale Handlung liegt nur dann vor, wenn man sich illegaler Methoden bedient und davon kann ja hier keine Rede sein.
 
Kleiner Tip am Rande: Man sollte sich mal den Wikipedia-Artikel zum UhrG durchlesen. Ein "technisch wirksamer" Kopierschutz darf zum Erstellen einer Privatkopie nicht umgangen werden.
Aber:
- Ein "technisch unwirksamer" Kopierschutz darf zum Erstellen einer Privatkopie umgangen werden, wobei das mangels vernünftiger Definition im UhrG vor Gerichten ausgekämpft wird. Ich habe volles Verständnis dafür, wenn sich CB - anders als z.B. der Heise-Verlag - nicht an teueren Prozessen auf diesem Gebiet beteiligen möchte und seine Foren entsprechend moderiert.
- "Analoge Kopien" dürfen z.B. am Ausgang einer Soundkarte oder mit Hilfe eines Mikrofones erstellt werden.

- Das UhrG greift keinesfalls gegenüber dem Inhaber von Urheber- + Vervielfältigungsrecht. In diesem Fall kann ich eine Datei legal von jeglichen DRM - Maßnahmen befreien. Arbeitgeber dürfen somit Dateien, die Angestellte im Dienst auf Dienst-PCs erstellt haben, im Regelfall wie auch immer entschlüsseln und in zur Weiterverarbeitung geeignete Dateiformate überführen. Hier ist z.B. die Anwendung der Tools von Elcomsoft, mit denen sich diverse Office-Dateien vom Passwort-Schutz befreien lassen, völlig legal.
- Die Möglichkeit, für den Adobe-Reader das Ausdrucken oder das Kopieren von Textpassagen ins Windows-Clipboard zu unterbinden, ist kein "Kopierschutz", denn die Datei lässt sich z.B. auf Windows-Dateiebene ohne jegliche Hilfsmittel von technischen Laien beliebig vervielfältigen. Bei Privatkopien von .pdf - Dateien ist das Rücksetzen der zugehörigen Schalter mit einem Tool somit in Deutschland derzeit wohl legal, solange nicht anderslautende Verträgen rechtsgültig zugestimmt wurde. Das entspricht nicht ganz den feuchten Träumen der Medien-Industrie.

Klar ist, dass eine derart "entschützte" .pdf - Datei nur von jemandem ins Netz gestellt werden darf, dem die Vervielfältigungsrechte gehören. Zitate bleiben natürlich erlaubt. Ausnahmen regelt das Gesetz im Verein mit den Gerichten ...
 
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