Allgemeine Frage zu Garantie/Gewährleistung

Thaxll'ssillyia

Captain
Registriert
Dez. 2007
Beiträge
3.570
Hallo Community!

Ich besitze seit dem 30.06.2010 eine Vertex 2 60 GB SSD von OCZ mit Herstellergarantie von 3 Jahren. Gekauft habe ich diese beim Comtech-Internetshop für ca. 180 €.

Nach ca. 4 Monaten ist mir diese kaputtgegegangen, Comtech hat mir eine Mail mit diesem RMA-Formular, welches ich ausdrucken musste, zugeschickt. So konnte ich also die SSD kostenlos einschicken und bekam sie anstandslos durch eine neue Vertex 2 60 GB ersetzt.

Vor 3 Tagen ist die umgetauschte SSD erneut mit dem gleichen Fehler kaputtgegangen. Da hab ich mich wieder mit Comtech in Verbindung gesetzt und folgende Antwort bekommen:

Sie haben das Gerät bei uns vor über 6 Monaten erworben. Vorsorglich bestreiten wir, dass die Sache bei Übergabe mangelhaft war bzw. ein Mangel bei Übergabe angelegt war.

Wir weisen Sie daher ausdrücklich darauf hin, dass wir das Gerät rein aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht daraufhin prüfen, ob eine kostenlose Reparatur möglich ist.

Selbstverständlich werden wir für Sie im Rahmen der Nachbesserung tätig, wenn Sie den Nachweis, analog zu § 476 BGB, erbringen, dass der von Ihnen gerügte Mangel bereits bei Auslieferung und Gefahrenübergang vorhanden war. Sobald uns dieser Nachweis vorliegt, werden wir in einer angemessenen Frist den Kaufvertrag nacherfüllen.

Jetzt muss ich die SSD also auf eigene Kosten und auf meine Gefahr hin einsenden. Ist das rechtens? Weil das sieht mir nach Gewährleistung aus und nicht Garantie. Oder verwechsel ich hier etwas?

Vielen Dank für Hilfe!

Gruß Thax
 
Garantie ist Freiwillig vom Händler, wie es der Händler sieht weiß ich nicht.
Gewährleistung ist verpflichtend, jedoch nach 6 Monaten musst du beweisen dass der Fehler schon seit Anfang an da war, was du eigentlich mit der 2en SSD kannst da du sie erst wenige Tage hast also ist es ja von Anfang an :-)
 
Es ist zwar noch Gewährleistung, allerdings müsstest du beweisen, dass die SSD schon kaputt war als du sie bekommen hast. In dem Fall musst du sie leider auf eigene Kosten und eigenes Risiko an den Hersteller schicken.
 
Gewährleistung = gesetzliche Pflicht für den Händler

Garantie = freiwillige Selbstverpflichtung des Herstellers/Importeurs


es gibt im Web auch bestimmt hunderte FAQs, die alles erläutern ...

du musst die SSD bei nem schlechten Händler vielleicht auf eigene Kosten einsenden, repariert wird sie dir aber trotzdem kostenlos, da der Händler dann eben die Herstellergarantie beansprucht.

Mein Tipp: nach 6 Monaten einfach direkt den Hersteller kontaktieren. Der gibt dir dann in der Regel nen kostenlosen Rücksendeaufkleber.
 
Zuletzt bearbeitet:
Tidus2007 schrieb:
Garantie ist Freiwillig vom Händler, wie es der Händler sieht weiß ich nicht.
Gewährleistung ist verpflichtend, jedoch nach 6 Monaten musst du beweisen dass der Fehler schon seit Anfang an da war, was du eigentlich mit der 2en SSD kannst da du sie erst wenige Tage hast also ist es ja von Anfang an :-)

Händler geben keine Garantie! Ein für alle Mal: Händler müssen nach geltendem Recht eine gewährleistung von 2 Jahren geben. Innerhalb des ersten halben Jahres liegt die Beweispflicht beim Händler, danach beim Käufer. Geht also innerhalb der ersten 6 Monate etwas kaputt, muss es der Händler austauschen oder beweisen, dass die Ware schon beim Kauf defekt war. Nach den ersten 6 Monaten musst du beweisen, dass die Ware schon beim Kauf kaputt war.

Garantie geben nur die HERSTELLER und das auch nur freiwillig.
 
Okay, alles klar. Fragt sich bloß, wie ich das beweisen soll. Als ich das Austauschgerät bekommen habe, hat sie ja noch funktioniert.
Mein Tipp: nach 6 Monaten einfach direkt den Hersteller kontaktieren. Der gibt dir dann in der Regel nen kostenlosen Rücksendeaufkleber.

Naja, OCZ hat keine RMA-Abteilung. Geht das da trotzdem?
 
Nach den ersten 6 Monaten musst du beweisen, dass die Ware schon beim Kauf kaputt war.
das ist ja genau das problem - man kann i.d.r. nur feststellen das die ware defekt IST, aber nicht ob es vor oder nach der zeit ist. oder ein nachweis wäre mit zusätzlichen kosten verbunden, die in keiner relation zum kaufpreis/restwert des artikels stehen. der hersteller sagt möglicherweise: hab ich nix mit zu tun, abwicklung nur über den händler.

dieses "vakuum" wird seit einiger zeit gezielt benutzt, um ansprüche des kunden ins leere laufen zu lassen.

einzige (nervenschonende) abhilfe:
nichts mehr bei solchen händlern kaufen & solches verhalten z.b. hier im forum publik zu machen.
 
Wenn das Austauschgerät gerade erst 3 Tage alt ist, dann würde ich es auf den Streit ankommen lassen, denn auch wenn durch die Austausch die Gewährleistungsfrist nicht neu beginnt, so dürfte schon der Augenschein dafür sprechen, dass ein Gerät welches 3 Tage nach Erhalt defekt ist, diesen Defekt wohl schon bei Erhalt in sich trug.

Ansonsten bleibt Dir ja noch die Herstellergarantie, also ab damit an OCZ und die Ersatz-SSD dann gleich in der Bucht verkaufen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben