Thaxll'ssillyia
Captain
- Registriert
- Dez. 2007
- Beiträge
- 3.570
Hallo Community!
Ich besitze seit dem 30.06.2010 eine Vertex 2 60 GB SSD von OCZ mit Herstellergarantie von 3 Jahren. Gekauft habe ich diese beim Comtech-Internetshop für ca. 180 €.
Nach ca. 4 Monaten ist mir diese kaputtgegegangen, Comtech hat mir eine Mail mit diesem RMA-Formular, welches ich ausdrucken musste, zugeschickt. So konnte ich also die SSD kostenlos einschicken und bekam sie anstandslos durch eine neue Vertex 2 60 GB ersetzt.
Vor 3 Tagen ist die umgetauschte SSD erneut mit dem gleichen Fehler kaputtgegangen. Da hab ich mich wieder mit Comtech in Verbindung gesetzt und folgende Antwort bekommen:
Jetzt muss ich die SSD also auf eigene Kosten und auf meine Gefahr hin einsenden. Ist das rechtens? Weil das sieht mir nach Gewährleistung aus und nicht Garantie. Oder verwechsel ich hier etwas?
Vielen Dank für Hilfe!
Gruß Thax
Ich besitze seit dem 30.06.2010 eine Vertex 2 60 GB SSD von OCZ mit Herstellergarantie von 3 Jahren. Gekauft habe ich diese beim Comtech-Internetshop für ca. 180 €.
Nach ca. 4 Monaten ist mir diese kaputtgegegangen, Comtech hat mir eine Mail mit diesem RMA-Formular, welches ich ausdrucken musste, zugeschickt. So konnte ich also die SSD kostenlos einschicken und bekam sie anstandslos durch eine neue Vertex 2 60 GB ersetzt.
Vor 3 Tagen ist die umgetauschte SSD erneut mit dem gleichen Fehler kaputtgegangen. Da hab ich mich wieder mit Comtech in Verbindung gesetzt und folgende Antwort bekommen:
Sie haben das Gerät bei uns vor über 6 Monaten erworben. Vorsorglich bestreiten wir, dass die Sache bei Übergabe mangelhaft war bzw. ein Mangel bei Übergabe angelegt war.
Wir weisen Sie daher ausdrücklich darauf hin, dass wir das Gerät rein aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht daraufhin prüfen, ob eine kostenlose Reparatur möglich ist.
Selbstverständlich werden wir für Sie im Rahmen der Nachbesserung tätig, wenn Sie den Nachweis, analog zu § 476 BGB, erbringen, dass der von Ihnen gerügte Mangel bereits bei Auslieferung und Gefahrenübergang vorhanden war. Sobald uns dieser Nachweis vorliegt, werden wir in einer angemessenen Frist den Kaufvertrag nacherfüllen.
Jetzt muss ich die SSD also auf eigene Kosten und auf meine Gefahr hin einsenden. Ist das rechtens? Weil das sieht mir nach Gewährleistung aus und nicht Garantie. Oder verwechsel ich hier etwas?
Vielen Dank für Hilfe!
Gruß Thax