als lezter Fluggast vom Schalter zurückgewiesen

muraaat89

Ensign
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als meine Familie vor einigen tagen in den Urlaub fliegen wollte kamen sie durch einige Probleme und stau etc. nur 1,5 stunden vorher in den Flughafen.Nachdem sie sich angestellt hatten waren bereits noch ca 15-20 Fluggäste des Selben Fluges an der Schlange die auch ihr Gepäck abgeben wollten.
Als nur noch ein Passagier vor uns war kam bereits eine durchsage das sie die Fluggäste innerhalb von blabla Minuten zum check in begeben solle. Nach dieser durchsage kamen wir bereits dran und nachdem die Frau kurz im Pc getippt hat kam sie zu der Schlussfolgerung : SIE SIND ZU SPÄT,bekommen den Flieger nicht mehr.
Flieger sollte um 6 starten und um 5 teilte die Frau uns diese nachricht mit.

daraufhin kauften wir LastMInute Ticket die erst nach einem halben tag geflogen ist, denn condor gab uns nur die Möglichkeit nach 4 tagen fliegen zu können.

könnt ihr mir behilflich sein was ich in so einem Fall machen sollte, ich bin ziemlich genervt und verzweifelt.:mad:
die Kundenbetreuung war keine Hilfe, niemand fühlt sich verantwortlich oder zuständig.

GEBUCHT wurde bei CONDOR, auf jedenfall auch das letzte mal.
 
hab einen Termin beim anwalt jedoch erst in 11 tagen und ich würde gerne halt grob wissen in welche Richtung es gehen wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mal nur so. Seit ihr gerade im Urlaub? Weil es kann nämlich sein das eurer orginales Rückflugticket nicht ohne weiteres funktioniert. Da der Hinflug nicht angetreten wurde besteht eine gute Chance das der Rückflug nicht funktioniert. Das darf zwar nicht mehr sein aber ich würde das checken.
Ich hätte am Schalter beim Einchecken richtig Rabatz gemacht bzw. hätte auf mich aufmerksam gemacht nachdem die Durchsage kam. Aufjeden Fall einen Anwalt nehmen obwohl ich vermute es wird schwierig werden zu beweisen das man es nicht selbst verschuldet hat und zu spät da war. Da hilft es wenn ihr irgendwie nachweisen könnt das die Ursache die Abfertigung war und nicht euer spätes erscheinen.
 
Die verbindlichen Eincheckzeiten muss das Personal einhalten, nicht der Kunde. Wenn der Kunde nämlich zu spät wäre, würde er nämlich vor geschlossenen Schaltern oder Geschäft stehen und nicht noch in der Schlange.

Find ich auch einleuchtend.

Solange die Schlange noch "offen" ist, kann man sich auch anstellen!

Es ist die Aufgabe des Personals dafür zu sorgen, dass die Passagiere rechtzeitig abgefertigt werden.

Zumal 1 Std locker reicht um Personen und Passkontrolle hinter sich zu bringen.
Schließlich stehen ja die Leute die beim Gepäck vor einem in der Schlange waren, ja da auch alle wieder :D
 
Online Check-In war keine Option? Wieso sich das Leben schwer machen?
-Captain Hindsight
 
War es ein Langstreckenflug >6h oder ein Kurz- oder Mittelstreckenflug <6 h?
War es ein Kombi-Schalter für mehrere Flugziele?

Beim Langstreckenflug muss laut Condor-Webseite der Check-in-Vorgang bis zu 60 Minuten vor Abflugzeit abgeschlossen sein, im anderen Fall bis zu 45 Minuten vor Abflugzeit. Im vorliegenden Fall trat wohl eine automatische Softwaresperre bei 60 Minuten in Kraft, die Mitarbeiterin hat ja noch versucht Euch einzuchecken, es ging nur von der Softwareseite nicht mehr.

Die Vorgaben sind so zu verstehen, dass wer sich 2 Stunden vor Abflugtermin anstellt, auch bis zum Schlusstermin 45/60 Minuten vor Abflug abgefertigt wird. Es können z. Bsp. einfach nicht die Hälfte der Passagiere sich 15 Minuten vor check-in-Schluss sich an die Schlange anstellen und behaupten, sie wären pünktlich da gewesen und hätten Anrecht, dass ihr check-in noch durchgeführt wird. Das wird auch im vorliegenden Fall deutlich. Der TE sagt, sie seien 1,5h vor Abflug am Flughafen gewesen. Ich vermute, vor der Flughafeneingangstür. Dann vergeht noch etwas Zeit bis zum richtigen check-in-Schalter.
Ich bezweifle des weiteren, dass die Durchsage zum letzten check-in so wie vom TE dargelegt wurde, durchgesagt wurde. So eine Kundenabfertigung dauert rd. 1 Minute. Da sagt doch die Airline nicht 1 Minute vor Ultimo durch "Sie haben noch bla bla bla Minuten Zeit für den check-in".

Die Fluggesellschaft kann bei überschreiten der verbindlichen letzten check-in Zeit (60 oder 45 Minuten) laut Rechtssprechung und AGB die Beförderung verweigern. So ist wohl auch der streitliche Vorgang zu werten.

Den straff terminierten Flughafenbetrieb kann man nicht mit einem Einkauf im Laden vergleichen. Das Flugzeug muss pünktlich abheben, schon vor der Abflugzeit auf dem Rollfeld abflugbereit stehen, alles Gepäck auch im Flugzeug sein. Sicherlich hätte man bei 1 Fluggastfamilie und 1-2 Minuten Überzeit bei gutem Willen durch die Fluggesellschaft noch etwas machen können (Aufhebung Softwaresperre). Vielleicht war es aber auch an diesem Tag wegen bekannten Stress im hinteren Abfertigungsbereich (Gepäck, Zoll, Fluggastkontrolle, Transport zum Flugzeug) einfach nicht mehr zu machen, zumindest ohne zusätzliche Verrenkungen.

die Kundenbetreuung war keine Hilfe, niemand fühlt sich verantwortlich oder zuständig..
Das ist wohl gängige Praxis, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist und es nur noch um Schadenersatzansprüche gegen die Fluggesellschaft geht. Condor hat Euch ja anscheinend ein Angebot für einen kostenlosen Ersatzflug nach 4 Tagen angeboten, vielleicht erst das nächste Flugzeug auf dieser Strecke.

Halte uns bitte hier auf dem Laufenden nach dem Termin mit Eurem Anwalt!
 
Hamburg nach Antalya d.h etwa 3-3,5 Stunden.
die Durchsage kam wirklich ca 1 Minute bevor wir dran gekommen sind.
wozu sollte man eine durchsage machen wenn man die kunden nicht mehr annimmt.
ich hab fälle erlebt da hat man 15 Minuten oder länger wegen einen Passagier gewartet.
wir hätten den Flieger mit Sicherheit noch einige zeit vor Abflug erwischt.
die Dame an dem schalter war sowieso extrem unfreundlich mehrere kunden mussten wegen weniger als 1 Kilogramm Übergepäck gebühren bezahlen.
Ich werde euch nochmals informieren wenn sich der Fall erledigt hat.

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Laut einigen bekannten die ebenfalls im Flieger waren wurde berichtet das kein Platz mehr frei war und die letzten 2 Passagiere trotz Abgabe ihres Gepäcks und einsteigen in den Flieger raus geschickt wurden sind.
nach einiger zeit gab man ihr Gepäck wieder zurück.

mehrere Fluggäste konnten mir das auch beweisen, dass sie mit Absicht jeden platz nachgeschaut haben und nichts frei war.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann solltet Ihr günstige Karten haben, denn der letzte eincheck-Termin wäre "Abflugzeit -45 Minuten" gewesen, wenn nichts anderes auf den Reiseunterlagen vermerkt war. Auf alle Fälle alle Reiseunterlagen für den Flug zum Anwaltstermin mitnehmen!

Falls Du Dich noch weiter vorbeiten willst, müsstest Du jetzt nach dem Stichwort "Entschädigung bei Überbuchung Flug" o.ä. suchen. Viel Glück!
 
@muraaat89
Das ist Gang und Gäbe -
Wenn sie 100% Sitzplätze anbieten. kalkulieren sie 10% Absagen/wasauchimmer ein.
Also im Endeffekt nur 90% -> niedriger Umsatz/Gewinn.

Wenn sie 110% Sitzplätze anbieten -10% = 100% -> Optimum

Sind halt leider die "Machenschaften" diverser Airlines...
 
Ausnahmslos alle Fluggesellschaften überbuchen und das ist einfach eine sinnvolle Geschäftspraktik. Wenn tatsächlich mal zu viele Passagiere kommen, wird dann aber stets sehr höflich bestimmten Leuten ein Upgrade/Umbuchung und Entschädigung angeboten. Wegen Überbuchung wird man wohl kaum am einchecken gehindert.
Wenn der Fall sich hier tatsächlich so zugetragen hat wie geschildert, ist es tatsächlich ein Fall für den Anwalt. Alternative ist http://www.flightright.de/ Die kümmern sich auch um solche Fälle und bekommen dafür einen Teil der Entschädigung. Ich kanns mir allerdings alles kaum vorstellen...
 
Wäre jetzt interessant zu wissen, ob es ein Charter oder ein Linienflug war.

Linienflüge sind eigentlich immer überbucht und außerdem werden Vielflieger natürlich grundsätzlich mitgenommen, egal ob sie für den Flug nun ein Ticket haben oder nicht.
Wenn man bereits eingechekt ist, bekommt man dann ggf. ein nettes Angebot auf den Flug zu verzichten und den nächsten zu nehmen.
Wenn man erst sehr spät kommt, wird man abgewiesen, weil halt der Flieger bereits voll ist.
Allerdings hätte man Euch das dann natürlich auch so (überbucht und voll) sagen sollen.

Mich würde das Ergebnis der Sache interessieren, gerade weil ein solches Verhalten bei Fluggesellschaften inzwischen halt allgemein üblich ist.
 
Könnt ihr bitte mit diesen Realitätsfremden Vergleichen aufhören? Wer keine Ahnung von der Materie hat, braucht auch nicht in diesen Thread zu posten. Ich räum mal etwas auf.
 
hamju63 schrieb:
Wäre jetzt interessant zu wissen, ob es ein Charter oder ein Linienflug war.
Ich kann mich jetzt irren oder nicht:
Condor ist doch mittlerweile nur mehr für Charterflüge zu haben, oder?
 
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