Cameron
Lieutenant
- Registriert
- März 2004
- Beiträge
- 1.017
Ich habe einen neuen Webhoster gefunden und per KK-Antrag meine alte Domain dorthin verlegen lassen. Nun zeigt mir mein alter Webhoster an, dass der dort bestehende Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wurde und ich demnach noch ein Jahr Hostinggebühren bezahlen muss.
Ich kann aber auf den Webserver des alten Providers nicht mehr zugreifen, meine Domain ist auch nur noch über den neuen Provider zugänglich. Es ist praktisch keine Domain mehr an den alten Webhostingvertrag gebunden.
Muss ich den alten Webhostingvertrag noch ein Jahr bezahlen, obwohl ich die Leistung gar nicht mehr in Anspruch nehmen kann?
Würde mich freuen, wenn mir jemand Auskunft darüber geben könnte. Links zu Rechtsprechungen wären hilfreich, danke!
Ich kann aber auf den Webserver des alten Providers nicht mehr zugreifen, meine Domain ist auch nur noch über den neuen Provider zugänglich. Es ist praktisch keine Domain mehr an den alten Webhostingvertrag gebunden.
Muss ich den alten Webhostingvertrag noch ein Jahr bezahlen, obwohl ich die Leistung gar nicht mehr in Anspruch nehmen kann?
Würde mich freuen, wenn mir jemand Auskunft darüber geben könnte. Links zu Rechtsprechungen wären hilfreich, danke!