Alten Webhostingvertrag noch bezahlen, obwohl KK-Antrag zu neuem Provider?

Cameron

Lieutenant
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Ich habe einen neuen Webhoster gefunden und per KK-Antrag meine alte Domain dorthin verlegen lassen. Nun zeigt mir mein alter Webhoster an, dass der dort bestehende Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wurde und ich demnach noch ein Jahr Hostinggebühren bezahlen muss.

Ich kann aber auf den Webserver des alten Providers nicht mehr zugreifen, meine Domain ist auch nur noch über den neuen Provider zugänglich. Es ist praktisch keine Domain mehr an den alten Webhostingvertrag gebunden.

Muss ich den alten Webhostingvertrag noch ein Jahr bezahlen, obwohl ich die Leistung gar nicht mehr in Anspruch nehmen kann?

Würde mich freuen, wenn mir jemand Auskunft darüber geben könnte. Links zu Rechtsprechungen wären hilfreich, danke!
 
Kommt ganz auf die Vertragsbedingungen an, unter denen Du damals den Hostingvertrag abgeschlossen hattest.

Grundsätzlich kann man aber sagen, dass zumindest die Domain immer für 12 Monate zu zahlen ist, denn auch der Provider zahlt die Domain immer für ein komplettes Jahr, ohne bei vorzeitiger Kündigung Geld zurück zu bekommen.
 
Wenn du den Vertrag nicht fristgerecht gekündigt hast musst du weiter bezhalen.

Aber schau mal in den Originalvertrag, bzw. die AGBs bei Vertragsabschluss, ob die Laufzeit wirklich 12 Monate war.
 
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