Amazon Gebrauchtspielkauf, nur Hülle erhalten

EnErGy88

Lieutenant
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Ich habe vor einigen Tagen über den Amazon Marketplace ein gebrauchtes PS3 Spiel erstanden.
Dieses bezahlt und heute per Warensendung bekommen.

Das Problem: Die BD fehlt :mad:

Ob dies der Verkäufer zu verschulden hat, vermag ich nicht zu urteilen. Warensendungen werden ja nicht richtig verschlossen, sondern mit dieser Art Klammer zu gehalten und sind somit von jedem Paketfahrer leicht zu entwenden.

Nun bin ich mir ziemlich sicher, dass ich derjenige sein werde, der in die Röhre guckt... könnt ihr mir das bestätigen?
Der Verkäufer wurde natürlich Kontaktiert, sowie Amazon. Die Antwort wird, ob Betrüger oder nicht, wohl gleich ausfallen.

Gruß
 
Der VK müsste nachweisen das er das Spiel tatsächlich versendet hat, dann wäre er aus dem Schneider raus. Ist bei Warensendungen das Gewicht des Pakets mit angegeben?
 
Per Warensendung wird wohl verschickt, da Amazon Versandpreise vorgibt welche sich einfach nicht mit einem versicherten Päckchen o.ä. vereinbaren lassen.

Bei der Warensendung erhält man leider keinen Beleg, somit auch keinen Beweis für ein Gewicht.
 
Du nutzt einfach die Amazon A-Z Garantie und solltest aus dem Schneider sein.
Da hat der Verkäufer zwar eventuell unberechtigterweise ein Problem, aber du hast dein Geld...
 
Das mit der A-Z Garantie kannte ich gar nicht. Danke!

Nebenbei ist diese Garantie ja ein Traum für jeden Betrüger, der beim Kauf betrügt. Hab nun ein wenig darüber gelesen, unfassbar :freak:

Für mich hingegen jetzt natürlich perfekt :)
 
Bei der A-Z Garantie solltest du schauen ob es lohnenswert ist, wenn ich mich nicht täusche kannst du diese max. 5 mal benutzen. Dann wars das. Ob sich das evtl. bei 20,- Euro lohnt ist dann fraglich.
 
EnErGy88 schrieb:
Das mit der A-Z Garantie kannte ich gar nicht. Danke!

Nebenbei ist diese Garantie ja ein Traum für jeden Betrüger, der beim Kauf betrügt. Hab nun ein wenig darüber gelesen, unfassbar :freak:

Auch nicht wirklich - jeder Kunde kann nur 5 A-Z-Garantieantraege stellen (bemessen auf Lebenszeit).
Wertvolle Artikel werdn sihcerlich versichert verschickt, und 5 Kleinartikel zu ergaunern mag zwar Betrug sein, aber ob der Aufwand sich lohnt, ist eine andere Frage. Es besteht ja immer noch die Moeglichkeit, dass der VK trotzdem versichert versendet, und der Betrueger dann auf den Kosten sitzen bleibt.
 
die A-Z Garantie braucht man wenn der Verkäufer sich querstellt.
soweit sind wir doch noch garnicht....

war es ein gewerblicher verkäufer?
wenn ja, dann trägt er das versandrisiko.
es kann dir also herzlich egal sein wo die DVD verloren gegangen ist.
Der Verkäufer hat dir die Ware nochmals zu liefern.
 
Es handelt sich um einen Privatverkäufer, sonst wäre mir das schon bewusst.
Wie gedacht beschwört er den korrekten Versand.
 
Grundsätzlich trägt der Versender das Risiko einer Warensendung, bis zu einem nachweislich bestätigten Erhalt des Empfängers.
Soweit, sogut.
Allerdings steht der Empfänger auch in der Pflicht, die Ware zu prüfen. Und zwar bevor er den Erhalt beim Warenüberbringer (Post, Paketdienst etc.) durch seine Unterschrift bestätigt.
Das heißt, du hättest den Inhalt auf Vollständigkeit durchaus überprüfen können und sogar müssen.

Ich befürchte, da wird nicht viel zu machen sein.
 
Also wenn ich jedes mal erst den Inhalt des Pakets prüfen würde und der Paketmann dann 1-2 min warten müßte würde ich nach einer Woche nur noch eine Abholkarte im Briefkasten haben...

Dafür hat doch keiner Zeit. Auf Unversehrtheit von außen wird geachtet, wenn alles ok, weiter gehts.
 
mag mich täuschen aber versicherter versand hätte hier ach nichts geholfen da die versicehrung nur greift wenn das "versandgut" sprich der karton oder was auch immer abhanden kommt

was letztlich im paket drin ist oder auch nicht ist denen egal so lange die "aussenhülle" mit dem versandschein ankommt
 
So ist es. Jedenfalls was die Aussage über den Versicherungsschutz angeht.

Genau deshalb ist es immer sinnvoll, aus purem Selbstschutz, jede Warensendung auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. Ausreden zählen da nicht, auch nicht die, dass es dem Zusteller nicht in den Kram passt. Ist etwas nicht in Ordnung, am besten gleich die Annahme verweigern.

Mit Onlinehändlern, wie etwa Amazon oder Alternate, hat man zwar in der Regel keine Probleme, wenn bei der Warenzustellung etwas schiefgelaufen sein sollte. Weil die eben sehr kulant und kundenfreundlich sind.

Aber trotzdem steht man da als Warenempfänger immer in der Pflicht und darf sich dann hinterher nicht beschweren, wenn man dieser Pflicht nicht nachgekommen ist und es deshalb Probleme gibt. Gerade und vor allem bei Geschäften von privat an privat.
 
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Micha45 schrieb:
Grundsätzlich trägt der Versender das Risiko einer Warensendung, bis zu einem nachweislich bestätigten Erhalt des Empfängers.
Punkt 1. Ich bin so frei und verweise auf den §447 BGB: „Gefahrübergang beim Versendungskauf
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.“

Ausnahme, es handelt sich um einen Verbrauchsgüterkauf (Käufer <-> Unternehmer) nach §474 BGB.

Punkt 2. Eine „Warensendung“ der Deutschen Post wird ohne Unterschrift/Nachweis zugestellt.

Micha45 schrieb:
Mit Onlinehändlern, wie etwa Amazon oder Alternate, hat man zwar in der Regel keine Probleme, wenn bei der Warenzustellung etwas schiefgelaufen sein sollte. Weil die eben sehr kulant und kundenfreundlich sind.
Das hat weniger mit Kulanz zu tun als mit §474 BGB.
 
@Lionel Hutz
Die von dir zitierten Auszüge zielen nur auf Abweichungen von den üblichen Bedingungen ab.
Wenn man die Texte genau liest und auch versteht, kommt man von alleine drauf.

(1)......die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort

(2).......Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt

Punkt 2. Eine „Warensendung“ der Deutschen Post wird ohne Unterschrift/Nachweis zugestellt.
Das wäre mir neu.
Bei uns ist es üblich, dass die Sendung, falls möglich, entweder direkt zugestellt wird, oder eine Abholbenachrichtigung im Briefkasten liegt, mit der man dann zur zuständigen Postfiliale gehen muss, oder ein Nachbar die Sendung entgegen genommen hat.
In jedem Fall erfolgt die Aushändigung nur gegen Unterschrift. Oft auch dann noch zusätzlich durch Vorlage eines gültigen Ausweises.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Welchen üblichen Bedingungen?

Wir reden hier doch über einen Versendungsverkauf und der Gefahrenübergang ist klar in dem zitierten §447 BGB geregelt. Davon weicht nur der Sonderfall des Verbrauchsgüterkauf durch einen Privaten bei einem Unternehmer ab (§474 BGB).

Der gesetzliche Erfüllungs-/ bzw. Leistungsort liegt nach §269 BGB beim Schuldner (Verkäufer). Eigentlich müsste der Käufer die Sache am Leistungsort selbst abholen (Holschuld). In der Praxis versendet der Verkäufer die Sache auf Wunsch des Käufers. Ist der Verkäufer eine Privatperson geht das Versandrisiko mit Übergabe z.B. an die Post auf den Käufer über.
Nur wenn der Käufer dem Verkäufer explizite Vorgaben zum Versand (z.B. versichert/nachweisbar) gemacht hat und der Verkäufer ohne besonderen Grund davon abweicht hat dieser unter Umständen Schadensersatz zu leisten.

Wie bereits oben erläutert gilt dies nicht beim Sonderfall des Verbrauchsgüterkauf.

Was meinst du mit "Warensendung". Ich meine damit: http://de.wikipedia.org/wiki/Warensendung . Diese wird von der Deutschen Post ohne Unterschrift/Nachweis zugestellt.
 
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