Amazon Warehouse-Artikel teurer verkaufen als gekauft? Allgemeine Verkaufsfragen

theseus

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Hallo :)

Ich kenne mich in der Hinsicht leider nicht aus und habe ein paar Fragen zu privaten Verkäufen. Hierbei würde es sich um einen Verkauf handeln, also nicht um drei, fünf oder zehn Verkäufe.


Mal angenommen ich habe Glück und "schnappe" mir eine GTX 970 im Amazon-Warehouse für 180€. Ich bin im Nachhinein aber unzufrieden mit der Karte und möchte sie deshalb wieder verkaufen:

- Kann/Darf ich die Karte dann beispielsweise bei Ebay für 230€ Sofortkauf anbieten? Wissend, dass ich mich dadurch "bereichere"?
- Was, wenn jemand die Karte für 230€ in einer Auktion ersteigert?


Da die Rechnung beigelegt wird, ist der ursprüngliche Kaufpreis ja ersichtlich.

- Kann mir der neue Käufer "Probleme" machen, wenn er sieht, dass er mehr bezahlt hat als ich? Könnte er eine Erstattung verlangen?
- Könnte mir der Käufer, aufgrund der Bereicherung/des Gewinns, gewerbliches Handeln unterstellen und ich dadurch Probleme bekommen?
- Von der Rechnung mache ich eine Kopie. Lege ich die originale Rechnung bei und behalte die Kopie, oder behalte ich die originale Rechnung und leg eine Rechnungskopie bei? Oder ist das egal?


Ich habe Amazon eine Anfrage gestellt, bezüglich der Gewährleistung / Garantie bei Amazon Warehouse-Deals. Als Antwort kam Folgendes:

"Sie haben natürlich 2 Jahre Garantie bei uns. Sie können den Artikel innerhalb dieser 2 Jahre kostenlos bei uns reklamieren."


Das ist erfreulich; bisher dachte ich, man hat 12 Monate Gewährleistung. Allerdings finde ich die Aussage etwas merkwürdig, denn Garantie gibt es doch eigentlich nur durch den Hersteller direkt? Nach Recherchen im Netz ist das aber wohl wirklich so bzw. diese Antwort gibt Amazon immer.


Wenn ich es richtig verstehe und mich auf die Aussage des Amazon-Mitarbeiters berufe, bedeutet das also folgendes:

Ich kaufe gebrauchte Ware im Warehouse, habe aber 2 Jahre Garantie. Das ist ja sozusagen wie neu gekauft?

Kommen wir zu weiteren Fragen:

- Wenn ich nun einen Warehouse-Artikel wieder veräußern möchte, was schreibe ich bezüglich der Rechnung und der Garantie?
- Sollte/Muss ich betonen, dass es sich um einen Warehouse-Artikel handelt? Oder ist das zu vernachlässigen, da eh 2 Jahre Garantie bestehen?

Mal angenommen, ich habe einen Artikel am 25.03.2016 im WH gekauft und schreibe:

"Die Rechnung vom 25.03.2016 wird mitgeliefert."

Dies suggeriert dem potentiellen Käufer doch, dass er beinahe Neuware kauft. Aber es handelt sich ja um Warehouse-Ware und damit um bereits gebrauchte Ware. Versteht ihr meinen Gedankengang?


Vielleicht mach ich mir auch einfach zu viele Gedanken darum, aber ich möchte halt jeglichem Ärger aus dem Weg gehen und mich korrekt verhalten bzw. korrekt verkaufen.

Danke schon mal an allen, die dies gelesen haben und etwas dazu beitragen können.

Wünsche ein schönes sonniges Wochenende :)
 
- Kann/Darf ich die Karte dann beispielsweise bei Ebay für 230€ Sofortkauf anbieten? Wissend, dass ich mich dadurch "bereichere"?
- Was, wenn jemand die Karte für 230€ in einer Auktion ersteigert?
So funktioniert Handel in ner Marktwirtschaft nun mal. Nichts in dem Sinne "verwerfliches" dran, außer du schreibst "Zustand: neu" in die Auktion. Ich hatte schon WHD-Artikel, die durch 3-4 Hände gegangen sind und entsprechend aussahen.

- Kann mir der neue Käufer "Probleme" machen, wenn er sieht, dass er mehr bezahlt hat als ich? Könnte er eine Erstattung verlangen?
Nö. Du hast ein Angebot gemacht (Sofortkaufpreis), er hat es angenommen (gekauft und bezahlt) -> Gültiger Verkaufsvertrag.

- Könnte mir der Käufer, aufgrund der Bereicherung/des Gewinns, gewerbliches Handeln unterstellen und ich dadurch Probleme bekommen?
Unwahrscheinlich. Gewerbsmäßigen Handel muss man erstmal nachweisen. Wenn du 50 solcher Auktionen hast, sähe die Sache aber anders aus.

- Von der Rechnung mache ich eine Kopie. Lege ich die originale Rechnung bei und behalte die Kopie, oder behalte ich die originale Rechnung und leg eine Rechnungskopie bei? Oder ist das egal?
Wenn nichts anderes (wichtiges) auf der Rechnung ist, lege ich persönlich immer das Original bei. Wenn andere, ggf. teurere, Dinge auf der Rechnung sind, Kopie. Dann würde ich das allerdings auch so in die Auktion schreiben (Rechnungskopie liegt bei)

Ich habe Amazon eine Anfrage gestellt, bezüglich der Gewährleistung / Garantie bei Amazon Warehouse-Deals. Als Antwort kam Folgendes:

"Sie haben natürlich 2 Jahre Garantie bei uns. Sie können den Artikel innerhalb dieser 2 Jahre kostenlos bei uns reklamieren."
Das ist ernsthaft O-Ton Amazon? Kann ich mir fast nicht vorstellen, dass Amazon eine Garantie auf alles abgibt. Vielleicht hat da ein Service Praktikant mal wieder den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung vergeigt..

Das ist erfreulich; bisher dachte ich, man hat 12 Monate Gewährleistung. Allerdings finde ich die Aussage etwas merkwürdig, denn Garantie gibt es doch eigentlich nur durch den Hersteller direkt? Nach Recherchen im Netz ist das aber wohl wirklich so bzw. diese Antwort gibt Amazon immer.
24, nicht 12 Monate. Nach den ersten 6 Monaten muss aber (von dir) nachgewiesen werden, dass der Mangel schon vorlag.

- Wenn ich nun einen Warehouse-Artikel wieder veräußern möchte, was schreibe ich bezüglich der Rechnung und der Garantie?
- Sollte/Muss ich betonen, dass es sich um einen Warehouse-Artikel handelt? Oder ist das zu vernachlässigen, da eh 2 Jahre Garantie bestehen?
Auf kein dünnes Brett begeben. "Rechnung vom Kaufdatum liegt bei". Garantie würde ich maximal die Herstellergarantie angeben.
 
Du kannst an sich den Preis auf 230,- setzen. Was du NICHT darfst, ist die Karte als neu zu verkaufen. 2 Jahre Garantie hin oder her, die Karte ist gebraucht und deswegen auch im Warehouse. Garantie ist auch keine gesetzliche Gewährleistung! Verschweigst du es bzw. stellst sie gar als neu ein, wäre dies Betrug und der Käufer kann die Rückabwicklung des Kaufvertrages auch bei Privatverkauf durchsetzen. Du hättest kaum bzw. keine Chance, sollte ein Käufer deswegen klagen, wenn du dich weigern würdest.

Von daher: Du kannst sie für 230,- Eur verkaufen, wenn du einen dummen findest, der für eine gebrauchte aus 3. Hand soviel zahlt. Was du auf keinen Fall darfst, ist den gebraucht Status der Ware zu verschweigen oder als neu deklarieren um den Wert zu steigern, auch wenn du 2 Jahre Garantie durch Amazon Warehouse hast.
 
Whd != Gebrauchtware. Dort landen auch Artikel bei denen die OVP im Lager beschädigt wurde.

Zum Topic: soviel Gewinn machst du bei 230€ incl gar nicht, denn ebay zwackt sich da nochmal 10% als Gebühr ab. 7€ dann für DHL Porto und du hast nen zwanni "Gewinn" gemacht.
 
Vielen Dank für die umfangreichen Antworten :)

Natürlich würde ich die Karte nicht als "neu" verkaufen. Ich hab/hatte nur Bedenken wegen dem Rechnungsdatum.

Wie gesagt... schreibe ich "die Rechnung vom 25.03 liegt bei", suggeriert das dem Käufer nicht, dass die Karte eigentlich "Neu" ist und lediglich 1-2 Monate von mir genutzt wurde?

Ich weiß ja nicht wie hier die Auslegungssache wäre, wenn man mal an so einen Kandidaten geriete.


Ich würde also in etwa schreiben:

"Zum Verkauf steht eine gebrauchte GTX 970. Die Karte ist in sehr gutem Zustand. Die Rechnung vom 25.03.2016 lege ich bei."

Kein Wort über Warehouse, Gewährleistung oder Garantie. Damit wäre ich auf der sicheren Seite?

Viele Grüße
 
Ganz einfach, du musst alle relevanten Produktmerkmale angeben.
wenn du den Artikel gebraucht gekauft hast, dann ist die Angabe, wann der Gebraucht kauf stattgefunden hat völlig egal. entweder man erwähnt das Herstelldatum oder erwähnt das Datum gar nicht.
Wenn ich nen Auto kaufe, erwähnt der Händler doch auch nicht wie lang das Teil schon auf seinem Hof steht.

Schreib doch einfach: Rechnungskopie lege ich bei.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und dass immerhin 2 Jahre "Garantie" seitens Amazon bestehen verwerfe ich und schieß mir damit selbst ins Bein? Immerhin liegt ja eine Rechnung vor, was für viele nicht irrelevant ist...
 
Du bekommst von Amazon keine Garantie, sondern Gewährleistung.

Ich würde die Karte einfach an Amazon zurückgeben. Wäre mit den ganzen Stress mit eBay und CO nicht wert. Am Ende wird man da keinen XL-Gewinn machen, aber die Chance stehen heutzutage beim Privatverkauf immer gut, dass der Käufer viel Stress und Ärger macht. (Auch wenn der Verkäufer rechtlich gesehen alles richtig gemacht hat, aber man kann es als Käufer ja einfach mal versuchen.)
 
Scythe1988 schrieb:
Whd != Gebrauchtware. Dort landen auch Artikel bei denen die OVP im Lager beschädigt wurde.

Zum Topic: soviel Gewinn machst du bei 230€ incl gar nicht, denn ebay zwackt sich da nochmal 10% als Gebühr ab. 7€ dann für DHL Porto und du hast nen zwanni "Gewinn" gemacht.

Richtig, dass weißt du als Käufer aber nicht und ist auch irrelevant. Du bekommst bei Warehouse Deals gebrauchte Ware. Da kann mit Glück zwar auch B-Ware dabei sein, aber auch das dürftest du nicht als Neuware verkaufen. Zudem verkauft Theseus sie und spätestens jetzt ist es 2 Hand, sprich gebraucht.

@Theseus
Wenn du es so wie im Beispiel schreibst, hast du alles richtig gemacht. Du kannst dann auch gern die Garantie (wenn es den eine ist) von Amazon erwähnen. Wenn dann einer mehr zahlt als du damals selbst, ist das sein Problem.

@Marsu
Wie soll er die Karte den bitte bei Amazon zurückgeben wenn die 30 Tage rum sind und die Karte ordnungsgemäß funktioniert?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Von über 30 Tagen steht nix im Startposting. Da steht nur gekauft und unzufrieden.
 
Es steht aber in Post 5 und solche Threads leben nicht davon, dass man nur das Startposting liest...
 
Selbst wenn man nur Startpost liest .... und nicht nur die ersten 2-3 Sätze :rolleyes: Dort ist bereits der 25.03 vermerkt.

Es geht ja auch um die Handhabung allgemein, bezüglich solcher Waren. Nicht nur bezogen auf diese Grafikkarte.

Na, dann werde ich sie wohl so verkaufen.

Danke euch allen
 
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