An die schlauen Rechner / Anteil Grundgebühren - Stromkosten

IXI_HADES_IXI

Commodore
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Apr. 2006
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Hallo.

Da ich in der Miete wohne benötige ich ein bisschen Hilfe in Sachen Stromkostenabrechnung.
Wir wohnen in einem 3 Familienhaus. Ich mit Familie im Erdgeschoss.

Im Erdgeschoss ist die Heizung über einen Zwischenzähler angeschlossen. Sprich die Heizung läuft auf unseren Hauptzähler und der Stromverbrauch der Heizung wird über einen Zwischenzähler mitgezählt.

Wie ich den Gesamtverbrauch ausrechne ist mir klar.
Sagen wir einfach einmal der Gesamtverbrauch ist 4000 kwh pro Jahr. Die Heizung hat 1000 kwh verbraucht.

Heißt also mein Anteil von der Heizung ist 333,33 kwh (1000 / 3 Parteien) und mein Verbrauch Insgesamt ist also 3333,34 kwh.

Stromkosten Erdgeschoss mit Anteil Heizung: 858,33 € (3333,34 x 25,75) + Grundgebühr ?
Insgesamt mit Heizung also 4000 kwh wären das 1030 €

Folgenden Betrag müsste ich vom Vermieter erstattet bekommen:
666,66 kwh Heizungsanteil (2 Parteien) x 25,75 = 171,66 € + Grundgebühr ?

Jetzt die eigentliche Frage. Wie Rechne ich den Anteil der Grundgebühren um?

Irgendwie müsste das doch mit einen Dreisatz gehen oder so? Komm momentan nicht drauf!

Gliederung Stromkosten:
25,75 Cent pro kw/h
7,95 Euro Grundgebühr im Monat = im Jahr 95,40 € (12 x 7,95)
 
Zuletzt bearbeitet:
Das kann man schon unterschiedlich abrechnen, kommt drauf an, wie das abgesprochen ist. Wer zahlt denn alles Grundgebühr und warum erstellt eigentlich nicht der Vermieter die Abrechnung?
Und übrigens: kW*h, was soll denn kW pro Stunde sein?

Wenn die anderen beiden Parteien nämlich auch die Grundgebühr beim Stromversorger zahlen, sehe ich eigentlich keinen Anlass, hier überhaupt einen Teil der Grundgebühr umzulegen. zwar könntest du sagen anteilig den Heizungsverbrauch (666 kWh) durch den Gesamtverbrauch bei dir (4000 kWh) mal die Grundgebühr = 15,90 € im Jahr.
Aber das muss man erst mal klären, ob das denn auch so vereinbart wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:
hm muss nicht jeder die Grundgebühr selber bezahlen ? also alle 3 Mieter je 95.40€?
Ansonnten währen es 95.40€ / 3 = 31.8 Pro Familie ?

Nur was mir auffällt wo ist der Abzug für die die Beleuchtung im Treppenhaus Fahrstuhl Waschmaschinen Warmwasser usw.?
 
Sorry, schlechte Angewohnheit. Kwh. .

Die Grundgebühr einfach durch 3 Teilen kann ich nicht, da ja nur die Stromkosten der Heizung umgerechnet werden dürfen, da diese eben auf den EG-Zähler mitläuft.

Jeder Mieter hat einen eigenen Zähler. Sprich die oberen beiden Wohnungen haben extra Sicherungen und Leitungen.
Also zahlt jeder Mieter Grundgebühr und einen gewissen Betrag pro kwh, je nach dem bei welchem Versorger er eben ist.
Glaube es gibt sogar Anbieter bei denen nur ein Preis pro kwh festgesetzt ist ohne eine Grundgebühr.

Der Keller, Garage, sprich die Beleuchtung usw läuft alles auf unseren Zähler mit. Dafür wurde ein Pauschalbetrag im Jahr festgesetzt. Ob das so geregelt werden darf weiß ich jetzt gar nicht. Kenne mich damit nicht aus.
Waschmaschinenanschluss usw ist in jeder Wohnung vorhanden. Also keiner der anderen Parteien darf die Waschmaschine oder den Trockner im Keller aufstellen und benutzen.

Der Verbrauch der Heizung (Wärmepumpe, Ölpumpe,...) wird durch einen Zwischenzähler festgehalten und eben dann von unserem Zähler Anteilig abgezogen was meine Aufgabe ist, da wir eine gesamte Rechnung bekommen und davon dann die Heizung abziehen müssen. Alles bisschen kompliziert hier,... ;)

Das einfachste wäre natürlich einen extra Zähler für Allgemeinverbraucher und Heizung einzubauen und die jeweiligen Leitungen von unserem Zähler abklemmen und an den Extrazähler anklemmen, jedoch möchte das unser Vermieter nicht, da er hier die Mauer etwas aufstemmen müsste und einen kleinen Kasten über den Hauptkasten setzen müsste...

@simpsonsfan
Danke, die Formel dafür würde also so lauten:

Heizungsverbrauch (2 Parteien) : Gesamtverbrauch x Grundgebühr Jährlich = Grundgebührenanteil Heizungsstromkosten
 
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Was steht denn im Mietvertrag dazu drin? Der Strom läuft über euch und wird nur durch einen Zwischenzähler bei euch durchgeschleust. Warum bei euch? Warum nicht bei jemand anders? Die Grundgebühren abwälzen wird denke ich nicht gehen, die hättest du ja auch, wenn du alleine Strom ziehen würdest.

Oder nochmals anders: Wenn du 100qm hast, der über dir 100qm, und der im Dach 50qm, wieso sollte der im Dach dann 33% der Heizkosten bezahlen? ;)

Also irgendwo muss eine Reglung festgehalten sein.
 
Die Heizkosten stehen ja nicht im Zusammenhang mit den Stromkosten (abgesehen vom Betriebsstrom für die Öl- oder Gasheizung). Werden wohl Wärmemengenzähler an den Heizkörpern sein oder so? Und Warmwasserzähler?

Dennoch hast du natürlich recht, dass es weitere Regelungen im Mietvertrag geben müsste. Die Wohnung selber muss nach Verbrauch abgerechnet werden und dann die gemeinsamen Flächen aller Wohnungen (Treppenhaus, usw) über einen Schlüssel aufgeteilt werden.
 
Der Verbrauch der Heizung (Wärmepumpe, Ölpumpe,...) wird durch einen Zwischenzähler festgehalten und eben dann von unserem Zähler Anteilig abgezogen was meine Aufgabe ist, da wir eine gesamte Rechnung bekommen und davon dann die Heizung abziehen müssen.

Da er muss, muss das auch irgendwo festgelegt sein. Und da die Heizkosten bei einer Wärmepumpe in Strom gemessen wird, sind dies die Heizkosten. Die Pumpe pumpt wahrscheinlich ein Trägermedium durch die Heizkörper, und die Wärmepumpe (ob Luft oder Erdwärme ist ja egal) vebraucht nur eines, Strom. Und da denke ich nicht, dass da an jedem Heizkörper son Ding dran ist. Könnte natürlich sein, in dem Fall wirds dann nach Verbrauch berechnet, sagt aber immer noch nichts über die Grundgebühren aus.

Die Wohnung selber muss nach Verbrauch abgerechnet werden
Auch seh vage. Hier im Haus gibt es nur einen Hauptzähler im Keller. Ich habe keine Ahnung wieviel Wasser ich verbrauche. Wir nehmen das Wassergeld im Jahr und teilen das durch 3. (zufällig sind wir hier auch drei) Wenn ich wissen wollte wieviel Wasser ich verbrauche müsste ich 2 Zähler anbringen. Was ich aber nicht mache.

Also von "müssen" oder dergleichen ist erstmal abzusehen, solange der Vertrag nicht bekannt ist. Oder vielleicht ist es ja Familie, wäre ja ansich noch einfacher...
 
Letzteres war vielleicht zu vage, ja. Meinst du in deinem Fall Kaltwasser? Da bin ich mir nicht sicher.
Warmwasser hingegen muss grundsätzlich nach dem Verbrauch abgerechnet werden, siehe Heizkostenverordnung - darauf wollte ich hinaus. Dass das von nicht wenigen Vermietern nicht korrekt geschieht steht natürlich auf einem anderen Blatt.

Bei ersterem hab ich das mit der Wärmepumpe in dem Beitrag übersehen, ich dachte es geht tatsächlich nur um den Betriebsstrom der Heizungsanlage. Wie du schon sagtest, da müsste mehr im Vertrag zu drinstehen wie das umgelegt wird. Anteilsmäßig nach Wohnfläche z.B., darum brauchen wir mehr Infos :)
 
Muss ich einmal genau schauen ob überhaupt, oder wie das im Mietvertrag festgehalten wurde. Alle Wohnungen sind im übrigen gleich groß. Haben alle 120 qm.

Die Heizkosten der obersten Wohnung wird per Wärmemengenzähler abgerechnet.
Die Mittlere und das Erdgeschoss per Stricheinheiten. Also da sind Verdunstungsröhrchen an jeder Heizung.

Warmwasser- und Kaltwasserzähler hat jede Wohnung separat.

Geht also nur um den Betriebsstrom der gesamten Heizungsanlage die über einen Zwischenzähler den Stromverbrauch aufzeigt. Hausflurlicht, Kellerlicht usw läuft auch wie gesagt über unseren Zähler. Dafür wurde aber ein Pauschalbetrag festgesetzt.
 
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