Angepasste Kopie eines Buches veröffentlichen (z.B. über Amazon)

U

UhrenPeter

Gast
Beispiel:
Man kauft sich ein englisches 300 Seiten Buch, schreibt dieses in Word ab und fügt auf jeder Seite Übersetzungen von einigen Wörtern, eigenen Querverweisen, eigenen Ideen, eigenen Notizen, etc. hinzu und lässt dieses Buch über beispielsweise Amazon drucken und binden, sodass man am Ende ein 800 Seiten Buch hat?

Warum? Weil ein solches Buch schöner zu handhaben und lesen ist, als es überall mit Textmarker zu bemalen und an den Rändern mit Notizen und Klebezetteln zu versehen.

Mir ist bekannt, dass die Autoren gerne in den ersten Seiten schreiben, dass jegliche Kopien untersagt sind und blabla.
Mir ist aber auch bekannt, dass Autoren, Hersteller, Unternehmen, usw. gerne in ihren AGBs oder "Regeln" Dinge verbieten, die gesetzlich - vor allem für nicht kommerzielle Zwecke und für den Eigengebrauch - nicht verboten sind und deshalb ignoriert werden dürfen.

Kann jemand mit Quellangabe (Auszug Gesetz?) sagen, ob es rechtlich gesehen erlaubt ist, den Inhalt eines nachweislich gekauften Buches - mit vielen eigenen Notizen ergänzt und nur für sich selbst alleine (Privatgebrauch) - drucken zu lassen?
 
Ohne Gesetzesauszug, aber einfach nur überlegt: Du lieferst auch mit deiner um 500 Seiten erweiterten Version doch immer noch das eigentliche Buch mit und für das hast du keine Vervielfältigungserlaubnis und bekommst du auch so nicht irgendwie einfach mit. Das Urheberrecht geht ja durch sowas nicht verloren.

Du könntest aber, statt die eigentlichen Seiten des Originals in deinem Buch zu haben, auf eben diese Verweisen (Buch X, Auflage Y, Seite Z).

Alternativ natürlich mit dem Autor / Verlag in Verbindung setzen. Solange das Geld weiterhin auch an diese Leute fließt finden sich ja meist Wege ;)
 
Ich finde nicht, dass ich das eigentlich Buch damit kopiere. Sonst dürften Autoren von Sachbüchern bereits vorhandene Themen nicht aufgreifen und erweitern, schließlich hat schon jemand darüber geschrieben.

Musik darf man auch kopieren, etwas umändern (Remix) und frei veröffentlichen, sogar ohne dem Künstler auch nur einen einzigen Cent zu geben. In meinem Fall würde der Autor durch mich Geld verdienen und weil meine erweiterte Version auch nur für mich ist, auch keinen einzigen Cent weniger verdienen, als ohne meine erweiterte Version. Es gäbe also keinen einzigen Verlierer dabei! Ganz im Gegenteil, das Unternehmen, dass mir das Buch druckt und bindet, würde dadurch ebenfalls profitieren.

Das Urherberrecht ist meiner Ansicht ja dazu da, dass der Urheber zu seinem Geld kommt oder keine potenziellen Kunden verliert und durch mich würde er nichts verlieren.

Verweise auf die Seite kommen nicht in Frage. Dazu bräuchte ich neben dem Buch auch noch ein zweites Buch bzw. Dokumente, was auch noch mindestens doppelt oder dreifach so viel Zeit kostet.
Da kann ich gleich dabei bleiben, alles zu markieren und meine Bücher vollzukritzeln und vollzukleben.

Ich habe gehofft, dass jemand eine Antwort mit Quellangabe hat.
Ansonsten bleibt mir nichts anderes übrig als bis Montag zu warten und einen Juristen zu finden, der mir eine richtige Antwort geben kann.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Natürlich kopierst du an sich das Buch, wenn du die Originalseiten 1:1 übernimmst und auf weiteren Seiten, die von dir stammen, weiteren Inhalt hinzufügst. Nimmst du deinen Inhalt weg (reiß die Seiten raus), hast du das ursprüngliche Buch.

ABER: Ich hatte deine Anfrage so verstanden, dass du das vertreiben wollen würdest. Nur für dich sähe ich es als "Wo kein Kläger..."-Fall an und würde es einfach machen.

Allerdings:
UhrenPeter schrieb:
In meinem Fall würde der Autor durch mich Geld verdienen
Wie genau verdient der durch deine Privatkopie Geld?

UhrenPeter schrieb:
Sachbüchern bereits vorhandene Themen nicht aufgreifen und erweitern, schließlich hat schon jemand darüber geschrieben.
Das sind doch absolut zwei Paar Schuhe, ob ich Text 1:1 übernehme, um es zu integrieren oder etwas thematisch, mit eigener Arbeit verbunden, als Buch verarbeite.

Es gibt nicht umsonst Regeln bzgl. Zitaten, die so manche Personen des öffentlichen Raums in letzter Zeit in Bedrängnis gebracht haben.

UhrenPeter schrieb:
Ansonsten bleibt mir nichts anderes übrig als bis Montag zu warten und einen Juristen zu finden, der mir eine richtige Antwort geben kann.
Das ist allgemein anzuraten, wenn man etwas hieb- und stichfestes will, denn abgesehen davon darf hier auch gar keine juristische Beratung stattfinden.
 
UhrenPeter schrieb:
Ich finde nicht, dass ich das eigentlich Buch damit kopiere.
UhrenPeter schrieb:
Kann jemand mit Quellangabe (Auszug Gesetz?) sagen, ob es rechtlich gesehen erlaubt ist, den Inhalt eines nachweislich gekauften Buches - mit vielen eigenen Notizen ergänzt und nur für sich selbst alleine (Privatgebrauch) - drucken zu lassen?
Das nennt man kopieren. Auch wenn du persönlich das anders siehst, aber wenn der Text 1:1 übernommen wird ist es eine Kopie. Etwas anders ist es wenn diese Texte für wissenschaftliche Arbeiten benutzt werden, dann muss man die Quellen angeben (siehe div. Plagiatsaffären).
UhrenPeter schrieb:
Musik darf man auch kopieren, etwas umändern (Remix) und frei veröffentlichen, sogar ohne dem Künstler auch nur einen einzigen Cent zu geben.
Das wird dir der Anwalt am Montag auch erzählen, einfach so kopieren ist nicht. Nach dem kopieren muss etwas neues geschaffen werden, siehe Kraftwerk vs. Pelham (Setlur).
Das alles muss man natürlich unter dem Gesichtspunkt beachten das der eigentliche Urheber nichts gegen die generelle Kopie hat.
UhrenPeter schrieb:
Das Urherberrecht ist meiner Ansicht ja dazu da, dass der Urheber zu seinem Geld kommt oder keine potenziellen Kunden verliert und durch mich würde er nichts verlieren.
JA kann man zwar so sehen, abe derzeit so das Urheberrecht nur das Werk schützen und die Einnahmen sichern. Was der Urheber davon hat ist zweitrangig. Oft haben die Urheber gar nicht mehr die vollen Rechte (siehe Recht auf Vervielfältigung).
UhrenPeter schrieb:
In meinem Fall würde der Autor durch mich Geld verdienen und weil meine erweiterte Version auch nur für mich ist, auch keinen einzigen Cent weniger verdienen, als ohne meine erweiterte Version.
UhrenPeter schrieb:
das Unternehmen, dass mir das Buch druckt und bindet, würde dadurch ebenfalls profitieren.
Du arbeitest +/- Null, musst die Druckerei und den Versandbezahlen. Wo bekommt der eigentliche Urheber sein Geld her? Du kopierst / "erweiterst" die Urversion, lieferst aber nicht das Original mit. Wie kommt dann das Geld zum Urheber, wenn die Produktion bei dir beginnt?
 
Du schreibst das komplette Buch ab, setzt Querverweise, markierst textpassagen und schreibst eigene Gedanken und Ideen an dir Seite. Weil das schwierig und unübersichtlich zu lesen ist gibt's du das an eine buchbinderei, dass die dir das einmal binden und du somit das original Buch inkl deiner Notizen in Buchform hast?

Sollte rechtlich eigentlich kein Problem sein solange du das ganze nicht vertreiben und weiter vervielfältigen willst.
 
UhrenPeter schrieb:
Buch [...] mit vielen eigenen Notizen ergänzt und nur für sich selbst alleine (Privatgebrauch) - drucken zu lassen?

Das darfst du schon machen, widerspricht aber dem Titel des Threads. Veröffentlichen darfst du es nämlich nicht.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Hylou
Zum Ergebnis mit Absegnung eines Anwalts:

Ich darf gekaufte Bücher zuerst kopieren (indem ich sie abschreibe), mit meinen Notizen, Markierungen, Änderungen, usw. versehen und das Ergebnis für meinen eigenen Privatgebrauch drucken und binden lassen, solange ich es nicht verkaufe.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Hylou und Penman
UhrenPeter schrieb:
meinen eigenen Privatgebrauch drucken und binden lassen, solange ich es nicht verkaufe.
Was du für deinen eigenen Privatgebrauch machst, ist erstmal völlig egal. Dein Titel hat aber, wie von @hallo7 schon erwähnt, suggeriert, dass du das Buch dann veröffentlichen und kommerzialisieren (=verkaufen) möchtest. Und das wäre klar verboten.
Ab wann es Legal wäre lediglich mit Verweisen und Erwähnungen zu arbeiten, kann ich aber nicht beantworten. Dazu muss man sich deutlich mehr mit dem Urheberrecht auseinander setzen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: P4ge
Zurück
Oben