Annahme von Paket verweigert, mit welche Konsequenzen muss ich rechnen?

estre

Commander
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Hey Leute,

folgendes Problem:
Ich habe bei Amazon Marketplace einen Artikel bestellt (nicht teuer, ca 30€), diesen aber anschließend in einem anderen Geschäft billiger gesehen und ihn mir dann dort ebenfalls bestellt :)
Um mir den Aufwand des Retourprozesses zu sparen habe ich bei der Lieferung des Amazon-Artikels einfach die Annahme verweigert (habe dem Paketbringer auch nichts unterschrieben).

Jetzt frage ich mich ob das rechtlich einwandfrei war, vorallem, da der Marketplace-Händler nun per email gefragt hat warum ich verweigert habe.

Welche Antwort empfiehlt sich hier denn damit ich mein Geld wieder bekomme und nicht in ein Fettnäpfchen trete (das Geld wurde bereits vorab per Bankeinzug eingeholt) ?

Danke für die Tipps!

Viele Grüße
 
Wegen 30€ (was du vielleicht woanders für 27,5€ bekommst) machst du so einen Aufstand?
Naja Versandkosten sind schon mal fix weg. Eventuell akzeptiert der Händler diese Art der Rückgabe auch überhaupt nicht, dann kannst du anfangen zu streiten.
 
Denkst Du nicht darüber nach was Du machst?

Ich will das jetzt nicht ausufern, aber so ein vorgehen ist unterste Kanone! Du schadest allen anderen Kunden damit und natürlich dem Verkäufer und das wegen den paar lächerlichen Euros!

Der Gipfel ist aber, dass Du jetzt darüber hinaus noch hier ein Fass aufmachst wie Du am besten davonkommst.......
 
Hey,

danke für eure Beiträge.

Ich will das jetzt nicht ausufern, aber so ein vorgehen ist unterste Kanone! Du schadest allen anderen Kunden damit und natürlich dem Verkäufer und das wegen den paar lächerlichen Euros!
Diese Argumentation kann ich nun garnicht nachvollziehen. Dem Verkäufer bzw. dem Kunden ist mehr geschadet wenn ich das Paket annehme, womöglich noch reinschaue und anschließend von meinem 14-tägigen Rückgaberecht Gebrauch mache. In diesem Fall ist die Ware nämlich schon geöffnet (was man je nach Verpackung auch sieht!) und er kann gucken wie er das Zeug weiterverkauft, als Kunde willst du auch nicht den geöffneten Kram von anderen haben. Ich hab stattdessen die Annahme verweigert und somit bekommt der Verkäufer seinen Artikel im Urzustand wieder zurück ....

Wegen 30€ (was du vielleicht woanders für 27,5€ bekommst) machst du so einen Aufstand?
Von welchem Aufstand redest du ? Ich wüsste auch nicht, dass ich hier ein riesen "Fass" aufmache :D ...habe nur ein simple Frage gestellt :)....
Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Kosten für den Versand (zurück an Absender) wirst du so oder so tragen müssen, da unter 40 EUR Warenwert.
Dann wirst du dich wohl fragen, ob es wirklich klug war, woanders zu kaufen und die Erst-Bestellung nicht zu behalten.

Gespart hast du wahrscheinlich gar nichts. Am Ende werden die Kosten wohl noch höher sein als vorher. Ich glaube nicht, dass du 30 EUR Ware woanders für 20 EUR gefunden hast.
 
Was/ob ich gespart habe steht ja auch nicht zur Debatte, es geht um die o.g. Frage ob das rechtlich sauber ist wenn man die Annahme verweigert, nicht mehr und nicht weniger.....
 
Meine Güte, es geht hier um 2x Porto - vermutlich willst Du Dich auch noch darum drücken! Dann einen Geschäftsgang, Storno-Buchung, Verpackungsmaterial was in aller Regel auch nicht zweimal genommen werden kann usw.
Bei einer ordentlichen Rücksendung, haben die Vertragspartner meist günstige Tarife für den Versand - bei einer Annahme-Verweigerung will das Versandunternehmen dafür meist mehr Geld!

Natürlich geht da kein Laden von Pleite bei einem Paket, aber wenn Du so einen Mist hier postest und andere es lesen die niemals auf eine solche absurde Idee gekommen wären und es jetzt Deinem Vorbild gleichtun, dann entsteht ein gewaltiger Schaden!

Mit anderen Worten, sowas macht man nicht! Sollte Dir aus wirtschaftlicher Sicht klar sein! Da es das aber wohl nicht ist, gibt es noch eine moralische Pflicht! Wenn ich etwas bestelle und es funktionstüchtig und ordentlich erhalte, dann reklamiere ich es nicht! Das die gesetzliche Regelung für Rücksendung bei nichtgefallen bei Dir nicht greift, sollte auch klar sein!
 
@motzfrosch

Sicher?
Kann mir zwar nicht vorstellen, dass daraus nun ein großer Akt wird.

Aber es ist ja nunmal so, dass zwar das 14 tägige Rückgaberecht gilt, die Versandkosten bei dem Warenwert übernommen werden müssen (es sei denn, der Verkäufer schließt das aus, was mir bis jetzt nicht untergekommen ist).
Die Versandkosten wurden aber nicht übernommen. Im Grunde genommen geht das Ding nun unfrei auf Rückreise.
Es gibt aber Händler, Hersteller, die unfreie Pakete NICHT annehmen :p
 
@ Lars
Das ist alles nur blablabla und völlig am Thema vorbei, sorry. Ich habe nicht ein einziges Mal geschrieben, dass die Aktion besonders klug war oder dies zu einer Art "Masche" von mir gehört, also unterlasse bitte auch solche UNterstellungen wie "vermutlich willst Du Dich auch noch darum drücken", das ist totaler Nonsens und hilft mir bei meiner Frage absolut nicht weiter:)


Die Versandkosten wurden aber nicht übernommen. Im Grunde genommen geht das Ding nun unfrei auf Rückreise.
Es gibt aber Händler, Hersteller, die unfreie Pakete NICHT annehmen
KK, aber im Zweifel kann ich immernoch damit argumentieren, dass das Paket nicht bei mir ankam, da ich ja auch nichts unterschrieben habe, oder ?

Gruß
 
Kann mir zwar nicht vorstellen, dass daraus nun ein großer Akt wird.
Das ist es eben das Problem!
Obwohl er das Paket hat zurück gehen lassen, ohne den dafür vorgegebenen Weg des Verkäufers zu wählen, wird er vermutlich damit durchkommen, weil der Händler Angst vor einer schlechten Bewertung hat.

Und der nächste Schritt in diesem völlig miesen Geschäftsgang ist dann der, dass der TE damit vor seinen Freunden angibt, dass er mit einem solchen linken Trick durch gekommen ist und die anderen es ihm gleich tun.

In solchen Situationen wünscht man sich, dass es auch rigorose Firmen gibt, die eben nicht immer klein bei geben - was aber leider die wenigsten machen......

unterlasse bitte auch solche UNterstellungen wie "vermutlich willst Du Dich auch noch darum drücken",
kannst Du nicht lesen, ich habe "vermutlich" geschrieben - aber es sieht ja wohl so aus, als hätte ich recht gehabt!

KK, aber im Zweifel kann ich immernoch damit argumentieren, dass das Paket nicht bei mir ankam, da ich ja auch nichts unterschrieben habe, oder ?
Aha, jetzt auch noch Betrug - soviel zu meinen Unterstellungen....
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, ist rechtlich nicht zu beanstanden.
Damit liegst du aber ziemlich daneben. Wenn der Händler das Paket nicht annehmen will (und das darf er durchaus), blickst du erst mal blöd drein und kannst beginnen deine 30€ zurück zu streiten.

Diese Argumentation kann ich nun garnicht nachvollziehen. Dem Verkäufer bzw. dem Kunden ist mehr geschadet wenn ich das Paket annehme, womöglich noch reinschaue und anschließend von meinem 14-tägigen Rückgaberecht Gebrauch mache.
Denk doch einen Schritt weiter zurück: Du bist einen bindenden Kaufvertrag eingegangen und hast darauf gepfiffen. Auch wenn es hier nur um 30€ geht - Verträge sind nach deutschem Recht immer einzuhalten.
Alleine das Prozedere in deinem Fall kostet schon Zeit und Nerven.
Eine beschädigte Verpackung (wenn es über ein zur Untersuchung des Kaufobjektes üblichen Benutzung hinausgeht) darfst du ohnehin bezahlen. Da der Händler die Kohle hat, sitzt dieser erstmal am längeren Ast.

KK, aber im Zweifel kann ich immernoch damit argumentieren, dass das Paket nicht bei mir ankam, da ich ja auch nichts unterschrieben habe, oder ?
Sag mal, hältst du die ganze Welt für dumm?:rolleyes:
Na klar weiß der Händler, dass du die Annahme verweigert hast. (der Paketdienst versucht ja nicht nur einmal das Paket zuzustellen)

PS: Mit falschen Behauptungen wäre ich am Telefon oder in E-Mails überaus vorsichtig.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Shermann
Der Kaufvertrag ist erst mit meiner Willenserklärung gültig, die gebe ich erst ab wenn der Paketdienst mir das Paket überbringt und ich ihm dies signiere, so mein Kenntnissstand.

Und der nächste Schritt in diesem völlig miesen Geschäftsgang ist dann der, dass der TE damit vor seinen Freunden angibt, dass er mit einem solchen linken Trick durch gekommen ist und die anderen es ihm gleich tun.
Genau so sieht es aus!
 
Der Kaufvertrag ist erst mit meiner Willenserklärung gültig, die gebe ich erst ab wenn der Paketdienst mir das Paket überbringt und ich ihm dies signiere, so mein Kenntnissstand.
Ja, der Kaufvertrag für das Auto ist nämlich auch erst "gültig", wenn du nach 10 Wochen Lieferzeit den Schlüssel in der Hand hältst.:rolleyes:
Meinst du wirklich, dass das so ist? Auch wenn mein Vergleich mehr hinkt als humpelt, liegst du mit deiner Behauptung nochmal um eine Ecke weiter daneben.

Warum ist es bloß für manche Menschen so schwer, einzugestehen, dass sie einen Fehler gemacht haben. (oder so ein richtiges Assi-Verhalten an den Tag legen)
 
@Lars
Du schei** dich hier ein bloß weil ein Käufer anstatt das Paket anzunehmen und Retoure zu schicken, das Paket direkt verweigert hat, damit es der Paketzusteller direkt wieder mitnehmen kann ? :D
... Er hat doch garnicht geschrieben, dass die Atkon besonders schlau war etc., aber du fängst hier irgendwelche Grundsatzdiskussionen an, das kann doch nicht dein Ernst sein ?! *kopfschüttel*

@TE
Antworte einfach, dass dir der Artikel nicht so zugesagt hat und du vlt. in nächster Zeit nicht so die Zeit hättest zur Post zu gehen (für die Retoure) und den Zusteller somit gebeten hast das Paket wieder mitzunehmen.


Annahme verweigern ist übrigens gängige Praxis, auch "moralisch" sehe ich da kein Problem, ob du es nun erst annimmst und Retoure schickst oder eben so, bei zweiterem kann der Verkäufer wenigstens noch sicher sein, dass die Ware original verpackt ist.


BG
 
Sherman123 schrieb:
Auch wenn mein Vergleich mehr hinkt als humpelt, liegst du mit deiner Behauptung nochmal um eine Ecke weiter daneben.
Deinen "Vergleich" würde ich als solchen noch nichteinmal bezeichnen :)
Fakt ist, dass ein Vertrag durch 2 übereinkommende Willenserklärungen zustande kommt und der Verkäufer die Pflicht hat die Ware ohne Mängel zu liefern, insofern macht es auch Sinn, dass meine Willenserklärung erst mit Überreichung des Artikels zustande kommt. Auch wenn es nicht so ist, kannst du einen logischen Zusammenhang nicht abstreiten ;)

Sherman123 schrieb:
Warum ist es bloß für manche Menschen so schwer, einzugestehen, dass sie einen Fehler gemacht haben. (oder so ein richtiges Assi-Verhalten an den Tag legen)
Um es nocheinmal kenntlich zu machen, ich habe nicht geschrieben, dass die Aktion astrein war, ich lasse mich aber auch nicht als Verbrecher darstellen, denn die Ware an sich ist völlig unbelastet und die Versandkosten trage ich ebenfalls, dass es nicht der normale Weg war den ich eingeschlagen habe ist mir klar, deswegen erfragte ich ja auch hier euren Rat, dass dann die Moralapposteln (damit bist nicht explizit du gemeint) mit von der Partie sind habe ich allerdings erwartet....

Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Rheinhesse
Du hast offensichtlich die Posts nicht gelesen - daher gehe ich auch nicht weiter darauf ein.

@ TE
Fakt ist, dass ein Vertrag durch 2 übereinkommende Willenserklärungen zustande kommt
"ein" Vertrag - klares nein! Es gibt auch andere Möglichkeiten.
In Deinem Fall gehe ich davon aus, dass der Vertragsabschluss durch Deine Bestellung durch die AB des Lieferanten, Deine Zahlung und dessen Lieferung rechtsgültig wurde.
Eine Paketannahme ist manchmal einfach nur eine Paketannahme.

Auch wenn es nicht so ist, kannst du einen logischen Zusammenhang nicht abstreiten
doch, siehe oben.

Nochmal grundsätzlich und freundlich, wenn Du einfach nur Deinen Fehler einsehen, und die Konsequenzen tragen würdest, gäbe es nicht soviel zu schreiben. Jeder macht mal Fehler, es gehört aber auch der Anstand dazu, die Konsequenzen zu tragen!
 
"ein" Vertrag - klares nein! Es gibt auch andere Möglichkeiten.
In Deinem Fall gehe ich davon aus, dass der Vertragsabschluss durch Deine Bestellung durch die AB des Lieferanten, Deine Zahlung und dessen Lieferung rechtsgültig wurde.
Eine Paketannahme ist manchmal einfach nur eine Paketannahme.

Ok, dann habe ich mich evtl. missverständlich ausgedrückt, es ist natürlich klar, dass es auch Verträge mit einseitiger Willenserklärung gibt, aber hier geht es ja explizit um einen Vertrag mit beidseitiger Willenserklärung und dort ist ein Zusammenhang zwischen meiner Willenserklärung und der Lieferung des Artikels mit Sicherheit nicht abwegig....


Nochmal grundsätzlich und freundlich, wenn Du einfach nur Deinen Fehler einsehen, und die Konsequenzen tragen würdest, gäbe es nicht soviel zu schreiben. Jeder macht mal Fehler, es gehört aber auch der Anstand dazu, die Konsequenzen zu tragen!
Und was soll ich deiner Meinung nach tun ? (mir ist bewusst, dass die Aktion nicht gut war)
 
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Die Sache nehmen wie sie kommt. Wenn der Händler so gütig ist und die Ware zurück nimmt - Dein Glück!
Wenn der Händler jetzt aber Porto und Annahme-Verweigerungsgebühr verlangt, zahlen und es als Lehrgeld verbuchen!

Vor allem hier aber keine Anleitung für andere hinterlassen, wie man sich drücken kann, Verträge brechen um 2, 3 oder 10 € zu sparen auf Kosten anderer.

Ist nicht nur wegen Dir, aber ich habe das hier schon häufiger erlebt - vor allem wenn neue Grakas rauskommen. Dann bestellen einige bei 10 Händlern, wer zuerst liefert wird behalten, alle anderen gehen zurück! Oder sogar noch schlimmer, man probiert alle aus und behält die, die sich am höchsten übertakten lässt und die anderen 9 Stück gehen zurück und können nicht mehr als Neuware verkauft werden!
Das geht mir einfach mittlerweile gegen den Strich!
 
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