Anrecht auf Privatrechnung zum gesetzlichen Satz als eKG/Bildverweigerer ?

F

Faultier

Gast
Servus.

Der Stand der Dinge ist das Ich gesetzlich versichert bin aber keine neue elektrische Krankenkarte erhalte da Ich a.) das Bild verweigere und b.) die Kasse seit ewigkeiten meine Verweigerungsgründe nicht annerkennt und nun leider älter werd und doch mal wieder zum Artz muss :(

Da es Mir nicht nur ums Bild geht sondern gänzlich um die die grundsätzliche Ablehnung von immer mehr Daten auf dem Chip die Frage ob Ich beim Artz ein Anrecht hab auf eine Art "Privat" Rechnung ABER zum gesetzlichen Kostensatz da der höhere Private logischerweise zu meinen Lasten währe um diese einfach ein zu reichen bei der Kasse.

Vorab einen Behandlungsschein zu hollen lehn Ich ab da dies unfrei ist und umständlich so das Ich nur die Rechnung weiter reichen möchte.

Mir gehts nicht um Punkte ob das umständlich ist gegenüber dem Artz als leidtragenden sondern nur um hartes Jura.
 
Auch wenn ich vielleicht im Aquarium entsorgt werde... wenn du solche Bedenken hast in Sachen eGK... warum bist du im Internet?
 
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Gehe zu einem Anwalt und lass dich beraten.
 
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Entweder Sachleistungsprinzip mit Karte, Foto, Chip und demnächst wohl auch digitalen Akten und Rezepten und EBM/BEMA oder Kostenerstattungsprinzip, dann aber nach GOÄ/GOP/GOZ und Heilmitteln und Behandlungsmethoden, die von der EBM/BEMA nicht abgedeckt sind zuzüglich einer Verwaltungsgebühr der GKV in Höhe von 5%.
 
Ich zitiere einfach mal die Wikipedia:
Versicherte bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres sowie Versicherte, deren Mitwirkung bei der Erstellung des Lichtbildes nicht möglich ist (z. B. Versicherte der Pflegestufe 2 und 3)[32] erhalten eine eGK ohne Lichtbild. Akzeptierte Ausnahmefälle, eine eGK ohne Lichtbild zu erhalten, sind auch Entstellungen oder religiöse Gründe (auf formlosen Antrag).[33][34][35][36][37][38][39][40][41]

Ansonsten sind mWn auf der Versichertenkarte auch sonst nicht mehr Daten als auf deinem Personalausweis gespeichert. Rezepte und dergleichen wurden/werden bei mir noch ganz klassisch zwischen den Ärzten getauscht, also auf Papier oder (für mich lesbarem) Datenträger.

Solltest du also in einer lebensbedrohenden Situation mit Tatütata im Krankenhaus eingeliefert werden, fragt niemand nach der Karte oder verweigert die Behandlung wenn diese fehlt.

Wenn du Angst vor dem auslesen durch Fremde irgendwie per Funk hast, wickle die Karte in Alufolie ein.

Solltest du tatsächlich deinen Datenschutz über deine Gesundheit stellen, verweise ich mal auf die vorherigen Beiträge. Geh zum Anwalt, lass dich beraten. Oder such entsprechende Urteile die in der Sache und ähnlichen Fällen bereits ergangen sind.
 
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 17.10.2016 festgestellt, dass es dem Versicherten zuzumuten ist durch Übersendung eines Lichtbildes an der Ausstellung der eGK mitzuwirken.

Auch hat das LSG Berlin-Brandenburg am 06.03.2014 entschieden, dass die Zurverfügungstellung eines Lichtbildes auch nicht gegen die informationelle Selbstbestimmung verstößt.

Ein Senatsurteil vom 21.06.2016 stellt fest, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung kein Recht auf Verhinderung der Digitalisierung und ein "Weiterleben in einer analogen Welt" gewährt.

Und das BSG hat am 18.04.2014 festgestellt das ein Versicherter der sich fortlaufend gegen das Gesetz und höchstrichterliche Rechtssprechung stellt die daraus resultierenden Nachteile tragen muss.

Alles in allem sieht es düster für dich aus.
 
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Nö, wieso? Er kann doch, wie alle andenren auch, auf Kostenerstattung umstellen und versichert sich für knapp 300 EUR monatlich (ambulante Krankenzusatzversicherung) vor den dadurch anfallenden Zusatzkosten und genießt fortan als GKV-Versicherter ohne Karte, Foto und Digitalisierungs-Voodoo die Vorzüge der Behandlung eines Privatpatienten.
Einzige Einschränkung sind halt circa 3600 EUR pro Jahr weniger Geld und keine Behandlungskostenerstattung bei reinen Privatärzten und lauter Sachbearbeiter, die seine Arztrechnungen manuell bearbeiten und fotokopieren und unverschlüsselt per E-Mail und Snail-Mail versenden und sich über seine Behandlung von Analfurunkeln im privaten Kreisen lustig machen, um die Panik vor anderen Menschen, die wissen könnten, wie er ausschaut und welche Krankheiten er hat, noch etwas zu schüren... In Wirklichkeit interessiert das keine Sau. Reich einfach das Foto ein und freue dich über jeden Fortschritt in der Digitalisierung.
Das Leben ist definitiv zu kurz und zu wertvoll, um sich über so einen Unfug aufzuregen.
 
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Genau diesen Nachteil will er ja nicht habe. ;)
 
Wer Datenschutz über seine eigene Gesundheit stellt, sollte mit 3600€ pro Jahr auch kein Problem haben.
Ansonsten einfach einen Vollbart wachsen lassen. Das anonymisiert genug ;)
 
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Naja, Nachteil klingt so hart. Würde nicht sagen, dass die Privatbehandlung beim Arzt ein Nachteil ist.
Vorteile sind definitiv eine bessere Terminvergabe und mehr Behandlungszeit beim Arzt. Mehr Behandlungsmöglichkeiten gibt es dadurch auch. Ob das jedoch immer besser ist, ist zu bezweifeln. Aber viele Standarddinge sind privat besser.

Die Frage ist nur: Warum bezahlt er nicht einfach? Man kann auch als Barzahler zum Arzt gehen. So teuer ist das nämlich gar nicht.
 
Und vllt mal einen “Behandlungsplan” ausarbeiten lassen. 🙄

Maximale Freiheit und kein Bock auf Bürokratie, weil “Fuck the System” mein Motto ist, geht einfach nicht. Aber einen Personalausweis hast du schon, oder? Oder einen Reisepass?
 
Ja, ist halt nur doof wenn man ausversehen zum Privatarzt geht und die PKV nur erstattet wenn die GKV in Vorleistung geht. Ist je nach PKV Vertrag unterschiedlich. Auch zahlt die GKV nicht jede Behandlung, variiert aber auch nach Satzung der GKV (pauschale oder individuelle Kostenerstattung).

Dann noch der Stress mit Rechnungen einscannen, weiterleiten und Erstattungen prüfen. Dann noch lange Bearbeitungszeiten bei immer kürzeren Zahlungszielen der Ärzte. Die warten nicht bis die GKV und die PKV die Rechnung bearbeitet haben. Da muss man schon ein dickes finanzielles Fell haben.

Ob der Aufwand eine gefühlt bessere Behandlung ggf. auch unnötige Behandlung und kürzere Wartezeiten rechtfertigt, dass muss jeder persönlich für sich selbst entscheiden.
 
Naja, der "300 EUR" Tarif, den ich meine, der deckt das alles ab, also auch die 100% Leistung ohne GKV Vorleistung. (Bei Zahnersatz 80% IMHO)
Mit Altersrückstellung. Außerdem kann man ja ohnehin jedes Quartal wieder in die Sachleistung wechseln.
Und der Arzt muss immer warten, bis die PKV zahlt, das kennen die schon ;)

Wer das unbedingt mal ausprobieren möchte, kann das tun. Und ja, dafür braucht man schon eine gute finanzielle Ausstattung, allein, weil 300 EUR monatlich schon nicht zu unterschätzen sind. Aber wer will, der kann.

Oder

Man reicht einfach ein Foto ein ;)
 
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Und wer einmal ne Blutabnahme durch den Chefarzt hatte, weiß das es nicht immer sinnvoll ist. 😁😁😁
 
Also die Bilderkennung beim Upload ist mittlerweile leider zu gut. Kein Mao oder Stalin oder sonstige Promis gehen mehr....
 
Ich bin sogar der Meinung, dass die Digitalisierung der ganzen Geschichte uns alle anonymer macht. Gerade in diesem Sektor wurde schon immer massiv viel gespeichert, gesichert und doppelt durchgeschlagen. Der Unterschied: wenn die Kiste digital ist, dann schaut sich das kein Mensch mehr an. Vorher ging das alles durch die sehr analogen Hände von Sachbearbeitern. Die haben sich zwar am Ende bestimmt nicht übermäßig damit beschäftigt, was wem wie und warum aus welcher Körperöffnung wieder entfernt werden musste, aber fakt ist: Es hat ein Mensch gesehen. Mit deinem Namen und deiner Anschrift drauf.

Je digitaler die ganze Geschichte wird, desto weniger wird sich für dich interessiert. Also: mitmachen.

Achtung: Datensicherheit ist ein komplett anderes Thema, das diesen Post durch und durch widerlegt. Darum geht es allerdings hier nicht, sondern um ein Passfoto.
 
@ayngush Da habe ich aber einen anderen Eindruck gewonnen.

Ich sehe immer häufiger ein Zahlungsziel von 10 Tagen bei Ärzten. Vorher waren es 30 Tage dann waren es nur noch 20 Tage. Kann ich auch verstehen warum es die Ärzte scheren sollte was ihre Patienten da mit ihrer Versicherung am laufen haben. Liegt auch nicht nur an den Bearbeitungszeiten der Versicherungen sondern auch an der Zahlungsmentalität einiger Leute.

Da ich beruflich die Versicherten betreue kann ich sagen, dass diese auch mit dem sinken des Zahlungsziels des Arztes auch immer ungeduldiger geworden sind.

Mein Physiotherapeut hat auch lieber GKV Patienten. Die paar Euro die er mehr an PKV Patienten verdient wiegen die Nerven die ihnen diese Kosten auch nicht mehr auf.
 
Zuletzt bearbeitet:
SE. schrieb:
Ich zitiere einfach mal die Wikipedia:

Versicherte bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres sowie Versicherte, deren Mitwirkung bei der Erstellung des Lichtbildes nicht möglich ist (z. B. Versicherte der Pflegestufe 2 und 3)[32] erhalten eine eGK ohne Lichtbild. Akzeptierte Ausnahmefälle, eine eGK ohne Lichtbild zu erhalten, sind auch Entstellungen oder religiöse Gründe (auf formlosen Antrag).[33][34][35][36][37][38][39][40][41]


Steht da nicht die Lösung? Versuchs mit religiösen Gründen.
 
Jap, Religionen gibts viele. Eine „Gesinnungsprüfung“ wird die KK eher nicht durchführen dürfen und wollen.
 
Glaubensfreiheit begründet keine Gesundheitskarte ohne Foto

Aus religiösen Gründen könnten allenfalls bestimmte Modifikationen zugelassen werden, wie eine Ausnahme vom Verbot der Kopfbedeckung, so das LSG. Der pauschale Verweis auf die Glaubens- und Gewissensfreiheit reiche aber nicht. Die Klägerin habe ja noch nicht einmal ihre religiösen Gründe näher ausgeführt.

LSG Urteil: L 11 KR 3562/16



Die Klägerin war evangelisch ;)
 
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