F
Faultier
Gast
Servus.
Der Stand der Dinge ist das Ich gesetzlich versichert bin aber keine neue elektrische Krankenkarte erhalte da Ich a.) das Bild verweigere und b.) die Kasse seit ewigkeiten meine Verweigerungsgründe nicht annerkennt und nun leider älter werd und doch mal wieder zum Artz muss
Da es Mir nicht nur ums Bild geht sondern gänzlich um die die grundsätzliche Ablehnung von immer mehr Daten auf dem Chip die Frage ob Ich beim Artz ein Anrecht hab auf eine Art "Privat" Rechnung ABER zum gesetzlichen Kostensatz da der höhere Private logischerweise zu meinen Lasten währe um diese einfach ein zu reichen bei der Kasse.
Vorab einen Behandlungsschein zu hollen lehn Ich ab da dies unfrei ist und umständlich so das Ich nur die Rechnung weiter reichen möchte.
Mir gehts nicht um Punkte ob das umständlich ist gegenüber dem Artz als leidtragenden sondern nur um hartes Jura.
Der Stand der Dinge ist das Ich gesetzlich versichert bin aber keine neue elektrische Krankenkarte erhalte da Ich a.) das Bild verweigere und b.) die Kasse seit ewigkeiten meine Verweigerungsgründe nicht annerkennt und nun leider älter werd und doch mal wieder zum Artz muss
Da es Mir nicht nur ums Bild geht sondern gänzlich um die die grundsätzliche Ablehnung von immer mehr Daten auf dem Chip die Frage ob Ich beim Artz ein Anrecht hab auf eine Art "Privat" Rechnung ABER zum gesetzlichen Kostensatz da der höhere Private logischerweise zu meinen Lasten währe um diese einfach ein zu reichen bei der Kasse.
Vorab einen Behandlungsschein zu hollen lehn Ich ab da dies unfrei ist und umständlich so das Ich nur die Rechnung weiter reichen möchte.
Mir gehts nicht um Punkte ob das umständlich ist gegenüber dem Artz als leidtragenden sondern nur um hartes Jura.