Hallo,
ich bin genau in demselben Dilemma wie Du, Faultier. Das Problem mit dem Foto ist, dass dieses an Dritte weitergereicht wird und man dem auch privatrechtlich zustimmt. Man weiss nicht wer der Dritte ist (in jedem Fall der Passersteller, der immer derselbe ist) und wie er bei Missbrauch haftet. Am Ende steht ein Fotodatenbank die besser organisiert ist wie die der Meldebhörde, die aber nicht dem Privatrecht unterliegt. Ich halte das für sehr zwiespältig, denn man kann sich ja auch mit Reisepass/Perso ausweisen und dort ist das Foto authentifiziert.
Seit zwei Jahren fordere ich meine Krankenkasse auf mir eine eGk ohne Foto auszustellen, aber sie tut es nicht. (Die haben Anweisung von der Kassenärztlichen Vereinigung.) Tatsächlich ist die Abgabe des Fotos freiwillig und keine gesetzliche Pflicht.
Dazu heisst es in § 291a SGB V:
(2) Die elektronische Gesundheitskarte muss geeignet sein, Angaben aufzunehmen für
1. die Übermittlung ärztlicher Verordnungen in elektronischer und maschinell verwertbarer Form sowie
2. den Berechtigungsnachweis zur Inanspruchnahme von Leistungen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz. § 6c des Bundesdatenschutzgesetzes findet Anwendung.
(3) Über Absatz 2 hinaus muss die Gesundheitskarte geeignet sein, folgende Anwendungen zu unterstützen, insbesondere das Erheben, Verarbeiten und Nutzen von
5. durch von Versicherten selbst oder für sie zur Verfügung gestellte Daten
Das Foto fällt unter Punkt 5. Es ist eine Datenangabe und damit freiwillig. (Insbesondere wenn man parallel dazu aufgefordert wird es hochzuladen.)
Dazu ist es auch wichtig folgende Punkte zu verstehen:
§ 291a (3) Satz 4 SGB V:
„⁴Zugriffsberechtigte nach Absatz 4 Satz 1 und Absatz 5a Satz 1 dürfen mit dem Erheben, Verarbeiten und Nutzen von Daten der Versicherten nach Satz 1 erst beginnen, wenn die Versicherten gegenüber einem zugriffsberechtigten Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeuten oder Apotheker dazu ihre Einwilligung erklärt haben.“
§ 291a (3) Satz 6 SGB V:
„6Satz 4 gilt nicht, wenn Versicherte mit dem Erheben, Verarbeiten und Nutzen von Daten nach Satz 1 ohne die Unterstützung von Zugriffsberechtigten nach Absatz 4 Satz 1 und Absatz 5a Satz 1 begonnen haben.“
Die Einwilligung zur Erhebung und Verarbeitung von Daten über die eGK beginnt also schon mit dem Antrag auf diese (Einreichung des Fotos oder Erklärung eine eGk ohne Foto haben zu wollen), da die Karte zweckgebunden ausgerichtet ist! Es gibt also auch keine Pflicht zur eGk.
Zusätzlich steht (zumindest in meinem Fall) auf den Briefen die man bekommt und zur Abgabe eines Fotos auffordern, folgendes drin:
„Mit der Verwendung meines Lichtbildes zur Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte bin ich einverstanden.“
Wenn das drin steht, hast du in jedem Fall die Wahl. (Man kann dich nicht zur Abgabe einer Willenserklärung zwingen!)
Wenn du dich mit der Krankenkasse anlegen willst, kannst du dazu §§ 273, 321 BGB (Zug- um Zug Zahlung) anführen und die Zahlungen einstellen. (Klappt nur als Freiberufler, nicht als Angestellter.) Dazu würde ich aber erstmal mit mindestens einem Monat in Vorleistung gehen. Ich mache es so und zahle meinen Rechnungen privat. Das setzt natürlich auch einen verständnisvollen Arzt voraus, denn das Schreiben von Rechnungen ist für ihn ein Mehraufwand. Eine einfach Untersuchung kostet nur €12,-. (Rezepte zahlst du natürlich auch.) Das ist aber häufig billiger als der Monatsbeitrag und falls du die nachzahlen musst, kannst du in jedem Fall auf Zahlung der Rechnung bestehen. (Es gilt die reguläre Verjährungsfrist für Rechungen von 3 Jahren.) Gleichzeitig bist du im Extremfall abgesichert und haftest, z.B. bei einer Organverpflanzung, nicht privat.
Wenn du die Zahlung einstellst wird die Kasse die Angelegenheit an das Hauptzollamt weiterreichen. D.h. du musst entweder parallel dazu dein Recht einfordern und klagen oder du ziehst die Typen in eigene, von dir erstellte Schadensersatzverträge und klagst diese dann vor dem Sozialgericht ein. Wenn du Glück hast und die KK den Schachzug nicht erkennt, was häufiger vorkommt als man denkt, kannst du damit richtig Geld machen. (Erfordert aber einiges Feingefühl und Sachverstand.)
Nimm dir einen Anwalt!