Anzeige wegen Betrug

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Hallo,

mein Thread wurde vor Kurzem geschlossen:

https://www.computerbase.de/forum/threads/anzeige-wegen-betrug-und-urkundenfaelschung.709331/

Jetzt gibt es ein paar Neuigkeiten,

mich hat gerade die Kriminalpolizei München angerufen und gesagt, dass sie die Anzeige weitergeleitet haben (Kreis Unna).

Ich müsste jetzt bald zu einer Vernehmung und eine Aussage machen.

Natürlich bin 100% unschuldig aber könnte es einen Fall geben, wo ich wirklich beschuldigt werden könnte aber ohne das ich was gemacht habe. In diesem Fall wäre ich sozusagen auch der Opfer ?

Fall 1 (wo ich belegen könnte, dass ich unschuldig bin)

Lastschrift Abbuchung -> Kontoinhaber kann rückgängig machen und die Daten herausfinden, von dem der das Geld abgebucht hat -> ich war's net

Falls 2 (wo ich belegen könnte, dass ich unschuldig bin)

Jemand hat Überweisungsträger ausgefüllt mit Fake Unterschrift -> Das Geld an Paypal Konto oder Bankkonto überwiesen -> ich könnte nachweisen, dass ich kein geld auf meinem konto bekommen habe - aber wie ist das problem zulösen, wenn der echte betrüger das geld auf einem paypal konto eingezahlt hat ?

Bitte nicht spammen oder unnötig Beiträge erstellen, möchte nicht das der Thread geschlossen wird.

MfG
 
Zuletzt bearbeitet:
ich weiß garnicht wo das problem ist, die Polizei kann doch ohne probleme feststellen wehm das empfängerkonto gehört.

also mach dir keinen kopf...
 
Ich würde die Sache nicht auf die leichte Schulter nehmen, denn leider bewahrt Unschuldigsein nicht immer davor, dass man durch falsche Anschuldigungen richtig in Probleme geraten und sich unendlich Ärger, Kosten und Mühen einhandeln kann !

Da vorliegend ja offenbar bereits seit längerem Ermittlungsverfahren laufen, muss an der Sache auch irgendetwas dran sein, sonst würde die Staatsanwaltschaft ein solches Ermittlungsverfahren erst gar nicht eröffnet habe; denn um nachzuprüfen, wohin das angeblich illegal abgebuchte Geld gelangt ist, hat die Staatsanwaltschaft alle Mittel, bevor sie ein solches Verfahren eröffnet.

Du solltest Dich den Anschuldigungen deshalb nicht unvorbereitet stellen ! Auch wenn es Dich nun etwas kostet, oder falls Du nicht über die entsprechenden Mittel verfügst, beantrage, dass Dir schon jetzt ein Anwalt zur Seite gestellt wird.

Ein Anwalt kann, bevor Du verhört wirst, die Untersuchungsakte von der Staatsanwaltschaft anfordern und einsehen, so dass Du nicht unvorbereitet in ein Verhör bei der Polizei musst, die in der Regel ein solches Verhör wenig sachgerecht durchführen würde, da diese Leute bei Dir vor Ort zu wenig von dem Sachberhalt wissen und möglicherweise ungenau oder unzutreffend gegen Dich ermitteln.

Wenn man auf so ein Verhör zudem unvorbereitet kommt - man bekommt dort selbst keine Akteneinsicht -, sich aber spontan für etwas rechtfertigen soll, von dem man gar nicht wirklich weiss, um was es geht, kann man sehr schnell auf dünnem Eis stehen !

Besser ist es, ein Anwalt nimmt vorher Einsicht in die Akte und bespricht dann mit Dir den Sachverhalt; der Anwalt kann Dir dann auch das Verhör bei der Polizei ersparen und stattdessen beantwortet er für Dich sachgerecht schriftlich die Fragen aus der Ermittlungsakte, über die man von Dir Auskunft erwartet !



Nebenbei gemerkt, finde ich es schon ein unglaubliches Verhalten, mit welcher Arroganz sich hier im Forum gewisse Moderatoren aufzuspielen versuchen, etwa der, welcher Deinen vorausgegangenen Thread brutal abgewürgt hat ! Die Leutchen soll normalerweise dafür sorgen, dass solche Threads nicht mißbräulich benutzt oder rechtwidrig verunstaltet werden; manche Moderatoren aber scheinen sich hier als wahre Rambos oder Halbgötter zu fühlen, denen es viel mehr darum als alles andere geht zu demonstrieren, was sie doch für tolle Hechte sind !
 
Zuletzt bearbeitet:
kann es sein das Du uns verarscht? Du bist 16 und somit sowieso nur beschränkt geschäftsfähig.
 
@TBMule: Na komm, lass mal das Argument mit dem "beschränkt geschäftsfähig" weg. Ja, theoretisch gibt es sowas, prüfen tuts aber keiner. Sobald du ein Girokonto und evtl. Online-Banking hast, kann man doch alles machen. Mit 16 hab ich schon Beträge um 500€ per Lastschrift abbuchen lassen oder per eBay Waren verkauft.

Was mich bei der ganzen Sache mal interessieren würde: Wieso erstattet er denn ausgerechnet gegen dich Anzeige?
Also wenn ich das richtig mitbekommen habe, dann wurde doch von seinem Konto unerlaubt Geld abgebucht, oder? Berichtige mich falls ich falsch liege, aber ist das Fakt oder noch Vermutung von dir? Sprich: Also was genau weißt du denn bis jetzt?

Denn wenn wirklich einfach Geld von seinem Konto abgebucht wurde, dann wäre es doch das einfachste der Welt für ihn, das Geld einfach zurückholen zu lassen (Stornoauftrag per Bank) und eine Anzeige gegen den Inhaber des Abbuchungskontos zu machen.
So läuft das schon seit Monaten bei mir mit der Telekom, weil die immernoch unerlaubterweise abbuchen.

Grüße
PaddyG
 
Naja, sofern Du Dir nichts vorzuwerfen hast, Vorladungen der Polizei sind ähnlich wie Dienstaufsichtsbeschwerden: hören sich erstmal angsteinflößend an (zumal die lieben Beamten gern der Überraschungsmoment ausnutzen > Anruf > kurzfristige Vorladung etc.), aber folgen muss man eine solchen Vorladung grundsätzlich nicht (also keine Panik) - ich würde mich dazu nicht äußern, ggf. einen Anwalt für Strafrecht einschalten und (wie schon darauf hingewiesen wurde) Akteneinsicht verlangen.

Selbst vermeintlich harmlose Aussagen können u. U. später mehr als problematisch werden ... daher: ruhig bleiben, und sich nicht zu übereilten Handlungen sowie Aussagen hinreißen lassen.

Eine Einlassung kannst Du später immer noch über Deinen Anwalt eingeben - mit den entsprechenden Fakten unterlegt (wie von Dir angeschnitten), dürfte das Ermittlungsverfahren sehr schnell eingestellt werden.

MfG.
 
TBMule schrieb:
kann es sein das Du uns verarscht? Du bist 16 und somit sowieso nur beschränkt geschäftsfähig.

was hat beschränkte Geschäftsmäßigkeit mit einem Straftatvorwurf zu tun? :freak:
Genau nichts!
Nebenbei heißt das nicht, dass er nicht handungsfähig ist, sondern lediglich die Einwilligung seiner gesetzlichen Vertreter braucht.

serafen666 schrieb:
Naja, sofern Du Dir nichts vorzuwerfen hast, Vorladungen der Polizei sind ähnlich wie Dienstaufsichtsbeschwerden: hören sich erstmal angsteinflößend an (zumal die lieben Beamten gern der Überraschungsmoment ausnutzen > Anruf > kurzfristige Vorladung etc.),
Genau die haben voll Langeweile bei der Kripo und vorzugsweise verarschen sie Jugendliche

serafen666 schrieb:
aber folgen muss man eine solchen Vorladung grundsätzlich nicht (also keine Panik) - ich würde mich dazu nicht äußern, ggf. einen Anwalt für Strafrecht einschalten und (wie schon darauf hingewiesen wurde) Akteneinsicht verlangen.
was bringt ihm, wenn er nicht hingeht? genau nichts, denn dann muss er ggf vor dem Staatsanwalt aussagen oder seine erste Einlassung ist dann vor Gericht (oder auch nicht), frage mich was besser ist? :evillol:

Wenn Du 16 bist, hast Du mit Deinen Eltern schon gesprochen? Die sollten entscheiden können, was zu tun ist.
Mein Eindruck ist eher, dass da deutlich mehr dahintersteckt und es sich durchaus lohnt, einmal einen Anwalt zu konsultieren. Aber das müssen Deine Eltern /Du entscheiden. Ich würde mir jedenfalls genau überlegen, ob ich Anwälten oder Wikipedia+co-aussagen vertrauen würde.
 
Schreib doch einfach dem lieben Kollegen, dass er 6 Wochen lang abgebuchtes Geld zurückholen kann....:rolleyes:

Ihre Sorgen möchten wir haben.
 
Sherman123 schrieb:
Schreib doch einfach dem lieben Kollegen, dass er 6 Wochen lang abgebuchtes Geld zurückholen kann....:rolleyes:

Das ist Unsinn ! Selbst wenn wer illegal abgebuchtes Geld zurückholen könnte, bliebe das illegale Abbuchen Betrug oder versuchter Betrug, was ebenso geahndet würde ! Und wenn an der Sache wirklich was dran ist und inzwischen bei der Staatsanwaltschaft nun schon länger ein Ermittlugsverfahren läuft, werden auf die Idee mit dem Zurückbuchen schon andere gekommen sein; ganz für blöde sollte man andere Leute nicht unbedingt halten !

Außerdem kann man Geld von einem Konto auch auf andere Art und Weise erlangen, als durch illegale Abbuchung, zum Beispiel durch eine gefälschte Überweisung oder gehackten oder gephishtenOnlinezugang oder illegal eingesetzte Kredikartendaten oder Bankkartendaten usw. usf. !




Sherman123;7594524Ihre Sorgen möchten wir haben.[/QUOTE schrieb:
... und wessen Sorgen möchtes Du bitte haben, frage ich mich ???
 
Zuletzt bearbeitet:
Selbst wenn wer illegal abgebuchtes Geld zurückholen könnte, bliebe das illegale Abbuchen Betrug oder versuchter Betrug,
Ja, er kann das Geld zurückholen - 6 Wochen lang!

Anzeige gegen Unbekannt erstatten und gut ists - was muss man in diesem Fall auch ein riesen Zirkustheater machen....(manche Leute haben scheinbar keine anderen Probleme)

EDIT: Wie die Sache ausgeht, würde mich trotzdem interessieren.
EDIT2: Und spar dir den Anwalt solange es nicht zu einer Verhandlung kommt. Warum auch die erste Aussage mit einem Anwalt machen.... (außerdem kann sowieso einwandfrei nachgewiesen werden, wo das Geld hingegangen ist (unter Umständen kann sogar der derzeitige Verbleib geklärt werden))
 
serafen666 schrieb:
aber folgen muss man eine solchen Vorladung grundsätzlich nicht (also keine Panik) - ich würde mich dazu nicht äußern, ggf. einen Anwalt für Strafrecht einschalten und (wie schon darauf hingewiesen wurde) Akteneinsicht verlangen.

Tolle Idee. Der TE ist offensichtlich unschuldig. Was würde es ihm bringen nicht zur vernehmung zu gehen? Die Beamten müssen sich ja ein Bild der Lage machen können, dazu gehört auch eine Aussage von alp93.
Wenn sie seine Aussage haben, dann können sie auch das verfahren gegen ihn schließen. Tut er es nicht, so haben sie nur die Angaben vom Geschädigten und das Verfahren MUß weiterlaufen, anders kommen sie ja gar nicht an Informationen.

Und was soll immer gleich das das schreien nach einem Anwalt hier? Ich glaube ihr wißt nicht was ein Anwalt kostet. Vor allem wenn es sich ja um einen so klasklaren Fall handelt.

Aussage Geschädigter ---> mir wurde Geld vom Konto abgebucht

Aussage alp93 ---> ich wars nicht, kann es Belegen, auf meinem Konto sind keine fremden Überweisungen eingegangen


Also bitte: Wozu zum Teufel braucht man in diesen Fall einen geldgierigen Anwalt? Trägt der die Kontoauszüge für seinen Mandanten zur Polizeiwache und sagt dann, sein Mandat hat mit dem Vorfall nichts zu tun? Wahnsinn, toll, kostet dann nur 300€. Das kann man auch selbst.

Also Anwalt ist unnötig, dagegen eine Aussage bei er Polizei schon. Also geh da hin und fertig. Und was noch nötig ist, sind deine Eltern. Den die Polzei darf dich ohne ihre Anwesenheit/Erlaubniss gar nicht verhören.
Ich frag mich sowieso warum die nicht direkt deine Eltern informiert haben. Die wissen ja, dass du minderjährig bist. Personalien überprüfen ist das allererste in jeden Fall.
 
@ Haudrauff

Du machst Dir das zu einfach und mit Deinem Nichtwissen gibst Du gefährliche Ratschläge; mit solcher Ignoranz sollte man sich nicht in eine Angelegenheit als Ratgeber einmischen, wenn in dieser Sache schon ein Ermittlungsvefahren läuft !

Vielmehr kann man vorliegend gar nicht vorsichtig genug und das Geld wird bei einem Anwalt sehr gut angelegt sein, um Schlimmeres zu verhüten ! Wie kannst Du so einen Unsinn behaupten, es läge eine "glasklare" Sache vor, obwohl Du überhaupt keine Details kennst (und wir solche auch nicht kennen)! Und auf dieser Basis auch noch so blödsinnige Ratschläge geben, wie Du das tust !

Ich sage Dir, wenn die Mühlen der Justiz einmal angefangen habenzu mahlen, dann mahlen sie unter Umständen gnadenlos weiter ! Da hilft "Unschuld" allein meist nicht ! Zumindest nicht, um möglicherweise endlosen und unangenehmen Ärger zu verhindern !


eraffen 66 kann man im übrigen mit seinen Aussagen nur voll und ganz zustimmen !



Wer sagt denn, dass die Daten des TE nicht von jemandem illegal benutzt wurden, und das Geld irgendwo über Paypal oder Auslandkonten oder sonst wie inzwischen im Nirrwana verschwunden ist und das alles über den Namen und die Daten des TE gelaufen sein könnte, ohne dass der was damit zu tun hat ?

Wie oben bereits gesagt: Selbst wenn das Geld vom Betrogenen hätte oder hat erfolgreich zurückgeholt werden können, bliebe der Vorgang zumindest versuchter Betrug und wäre auch in hohem Maße strafbar !

Die Staatsanwaltschaft hat sehr wohl die Möglichkeit, Konten und Bankvorgänge im Verdachtsfall zu prüfen - ein Bankgeheimnis gibt es in Deutschland in sofern im Verdachtsfalle nicht mehr ! Und vorliegend muss deshalb schon davon ausgegangen werden, dass die Staatsanwaltschaft den (vermeintlichen oder tatsächlichen) Weg illegal abgebuchten Geldes inzwischen verfolgt hat und dabei eben beim TE gelandet ist, sonst wäre kein Ermittlungsverfahren eröffnet worden !
 
Zuletzt bearbeitet:
alp93 schrieb:
....... ich war's net
...... ich könnte nachweisen, dass ich kein geld auf meinem konto bekommen habe.....

Was gibts denn da noch groß zu bereden?

Selbst wenn jamand die Daten von Alp93 missbräuchlich verwendet hat, so wäre dies an den Kontobewegungen ersichtlich.

Aber es ist immer wieder schön, andere Vorschläge als "blödsinning" zu bezeichen, danke dafür.

Aber egal was hier auch los ist, alle Ratschläge sind doch hier für die Katz. Oder lesen etwa Alps93 Eltern hier mit? Wenn nicht, dann hat dieser Tread hier sowieso keinen Zweck. Denn ob Anwalt oder nicht, das entscheiden seine Eltern. Und die hören wahrscheinlich sicherlich nicht auf uns.
 
Zuletzt bearbeitet:
wenn die sache so klar ist, dann hast Du sicher Recht. wenn.
aber was da tatsächlich im Busch steckt, das bekommt man nur mit nem Anwalt über die Akteneinsicht raus.
und wenn das Kind erstmal in den Brunnen gefallen ist, ist es zu spät
ich wäre nur vorsichtig mit dem Halbwissen in den Foren. Schließlich kann davon seine Zukunft abhängen.
 
Ich verstehe die Aufregung nicht. Wenn die Sache so glasklar ist, wendet man sich an die zuständige Behörde und schildert das auch so.
Was das CB-Forum da leisten kann, ist mir schleierhaft...
 
Smartin schrieb:

...Alp93 hier falsche Angaben macht und etwas verschweigt, dann sind eh alle Ratschläge für Popo. Wenn es aber so ist wie er sagt, dann ist der Fall klasklar. Ende-Alimente. Unschuldig bleibt unschuldig, da kann auch ein Anwalt nicht mehr erreichen.

Aber wie bereits gesagt, Alps93 Eltern entscheiden, nicht wir. Deshalb ist dieser Tread hier nutzlos.

Smartin schrieb:
und wenn das Kind erstmal in den Brunnen gefallen ist, ist es zu spät

Jain. Einen Anwalt kann man jederzeit hinzuziehen und Aussagen lassen sich auch widerrufen. Letzten endes zählen nur die Aussagen und Fakten vor Gericht. Wenns aber so ist wie Alp beschrieb, eben dieses "ohne wenn und aber" dann verläuft die Anzeige im Sand, weil er es nicht war.

PS: Alle Angaben beruhen auf eigene Erfahrung. Wenn jemand Mist gebaut hat, dann hift ein Anwalt nicht immer weiter. man muß die Verhältnissmäßigkeit beachten. Für so einen Betrug gibts sicherlich keine 20 Jahre Zuchthaus, sondern in besagten Fall höchstens Sozialstunden.
Anwälte im Jugendstrafrecht machen meiner Meinung nach nur bei Kapitaldelikten einen Sinn.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich meine das nicht nur unbedingt in die Richtung falsche Angaben zu machen, sondern eher so, dass er selbst gar nicht weiß, was gegen ihn vorliegt., bzw ermittelt wird. Das bekommt nur eine Anwalt mit Blick in die EA
 
Auch wieder nein. Was gegen ihm vorliegt das sagen einem die Beamten bei der Vernehmung*. Da braucht man keine Akteneinsicht (und auch keinen Anwalt).


*bzw man bekommt das spätestens in allen Details per Anklageschrift. Aber soweit isses ja noch gar nicht. Ach ja, auf der Ladung steht auch was einen Vorgeworfen wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
man sollte einfach ein bissle Sensibilität walten lassen. Einseits sind die Leute bei der Kripo nicht blöd, sondern die obere Polizeibehörde, wo sich wahrscheinlich Spezialabteilungen/ermittler damit beschäftigen, die sicher auf die Idee kommen, Einsicht in irgendwelche Kontovorgänge zu nehmen. Auch wenn Urkundenfälschung ermittlet wird, dann scheint da deutlich mehr hinterzustecken. Die Urkundefälschung spricht auch dafür, dass kein Geld überwiesen, sondern durch Vorlage von gefälschten Auszahlungen erlangt wurden.
Andererseits sind die Leute bei der Kripo auch keine Unmenschen und Monster, die nur darauf warten, einen Jugendlichen zu "zerfleischen".
Gerade bei Jugendlichen besteht aber immer die Gefahr, dass sie sich um Kopf und Kragen reden.
Deswegen sollte man vorsichtig sein, als 16 jähriger auf das zu vertrauen, was im Zweifel 13 jährige bei Wikipedia gelesen haben und jetzt als "ihr Wissen" verkaufen.
Und Pauschalempfehlungen sind in Jura insbesondere im Strafrecht immer gefährlich, da der Fall vom Einzelfall abhängt.

Es wird ihm kaum der Inhalt der EA mitgeteilt. Es wird ihm nur die Tat eröffnet und er dazu befragt.
Ergänzung ()

hey Leute, da mir der TE doch eher suspekt ist, bin ich hier raus
nur mal so als Hinweis
https://www.computerbase.de/forum/threads/ruecksendung-direkt-neubestellen.716413/
 
Zuletzt bearbeitet:
Haudrauff schrieb:
Wenn es aber so ist wie er sagt, dann ist der Fall klasklar. Ende-Alimente. Unschuldig bleibt unschuldig, da kann auch ein Anwalt nicht mehr erreichen.

Manchmal wünscht man sich, dass auch Blödheit und blödsinnige Ratschläge strafbar gestellt werden könnten, insbsondere dann, wenn man mit solcher Ahnungslosigkeit wie Haudrauf Ratschläge in einer möglicherweise gefährlichen Angelegenheit erteit !

Ich war einmal Geschäftsführer in einer kleineren Firma; vom Konto der Firma wurden eines Tages 50.000 Euro mit einer gefälschten Unterschrift der Firmeninhaberin mittels einer Papier-Überweisung auf ein uns unbekanntes Konto überwiesen; dass an diesem Tag soviel Geld auf dem Konto war, wussten nur wenige Personen - genaugenommen eigentlich nur ich und der, von wo das Geld herkam; die Bank und deren Mitarbeiter natürlich auch; ansonsten wäre eine solche Überweisung schon mangels Deckung von diesem Konto gar nicht - oder nicht ohne Rückruf der Bank bei mir - ausgeführt worden !

Der Betrüger musste auch zumindest über Unterlagen verfügen, mittels der er die Unterschrift mit relativ echtem Anschein fälschen konnte ! Es müsste sich bei dem Täter also theoretisch um jemand aus der Firma oder dem nahen Umfeld oder aber aus der Bank gehandelt haben.

Ich habe natürlich sofort Polizei und Staatsanwaltschaft eingeschaltet, aber wer jetzt geglaubt hätte, da wäre schnell gehandelt worden und das Geld, falls noch im System, irgendwo beschlagnahmt, der hätte sich sehr geirrt; bis über Polizei und Staatsannwaltschaft da ein erster Zugriffsversuch gemacht werden konnte, waren wohl zwei Wochen - oder so - sinnlos vergangen; in der Zwischenzeit wurde man bei Nachfragen immer nur an bürokratische Vorgänge verwiesen !

Glücklicherweise gelang es mir, mittels der Hausbank relativ kurzfristig selbst herauszufinden, auf welche Bank und welches Konto das Geld gegangen war und ich konnte mich mit der Empfängerbank in Verbindung setzen und denen den Vorgang schildern; das Geld, das dort noch vorhanden war, wurde so (eigentlich ohne rechtliche Grundlage) zunächst einmal eingefroren !

Es stellte sich heraus, dass der Kontoinhaber ein im Ausland ansässiger Afrikaner war und dass auf diesem Konto noch andere betrügerisch erlangte Zahlungen eingegangen und glücklicherweise auch noch vorhanden waren !

Unserer Firma hat unsere Bank bzw. deren Versicherung den Schaden ersetzt, weil die ja die Unterschrift nicht sorgfältig genug geprüft hatten; wie die Sache polizeilich mit dem entwendeten Geld und dem vermeintlchen Täter weitergegangen ist, konnte ich trotz zahlreicher Nachfragen bei Polizei und Staatsanwaltschaft niemals erfahren, sondern wurde solange immer nur von Amststelle zu Amststelle herumgereicht, bis ich des Nachfagens müde geworden bin !


Warum nun schildere ich diesen Sachverhalt hier ? Ganz einfach :

Ich selbst war in dieser Sache niemals Gegenstand polizeilicher Ermittlungen geworden ! Ich habe auch alles (erfolgreich) getan, dass die Firma das verschwundene Geld zurückerlangte ! Aber: eigentlich hätte ich doch ein Hauptverdächtiger sein müssen ! Was wäre mit mir passiert, wenn das Geld bereits verschwunden gewesen wäre ? Wie hätte ich beweisen sollen oder können, dass ich nicht da mit drinnstecke ? Der Afrikaner könnte doch meine Komplize oder Strohman gewesen sein und von mir die nötigen Informationen erhalten gekonnt haben - usw. usw. ! Dieser Afrikaner konnte ja in meinen Augen auf keinen Fall der alleinige Täter, auch nicht de Haupttäter gewesen sein, denn wie hätte der alleine an die notwendigen Informationen aus unserem Firmenumfeld gekommen sein sollen ?

Jedenfalls gehörte ich zu dem engen Kreis derer, die wußten, dass an besagtem Tag diese relativ große Summe überhaupt zur Verfügung stand ! Und die Unterschrift der Chefin nachzumachen, wäre für mich auch alles andere als ein Problem gewesen, die hatte ich als Faksimile auf meinem PC und wurde von mir im Geschäftsalltag vielfach für andere Vorgänge auf diese Art und Weise legal benutzt !

Ich denke, dass dieser Vorfall sehr gut vedeutlicht, wie leicht man möglicherweise auch Unschuldig unter schweren Verdacht geraten und - wie bei mir - man sich manchmal von möglichen Verdächtigungen sich wirklich wieder reinwaschen zu können aufgrund bestimmter Sachlagen überhaupt nicht möglich sein könnte ! Ich hatte viel Glück, aber immerhin ist bis heute in dieser Firma nicht bekannt, wer wirklich hinter dem Vorgang steckte und ich hätte dabei ja durchaus beteiligt gewesen sein können !

Aus diesem Grunde kann ich nur mit allem Nachdruck dazu raten, sich in einem solchen oder ähnlichen Fall oder wie vorliegend schnellstmöglich mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen, der Akteneinsicht nehmen und den Sachverhalt fachgerecht beurteilen kann, damit so rechtzeitig wie möglich die möglicherweise notwendigen und möglichen Schritte unternommen werden können !

Und an die Blödschwätzer und Ignoranten, die sich in dieser mit unsinnigen Ratschlägen und penetranter Besserwisserei zu produzieren versuchen, ohne die geringste Ahnung von der Materie und den Mühlen der Justiz zu haben, sei der eindringliche Appell gerichtet: haltet Euch hier raus, insbesondere mit unbewiesenen Vermutungen oder Behauptungen, die Sache ist zu ernst und könnte für den Betroffenen zu gefährlich werden, falls sie überhaupt stimmt !
 
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