Anzeige wegen Landkarte auf Homepage. (1200 Euro)

Sturmwind80

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Moin,

habe da mal ne Frage.
Ein Bekannter hat eine Anzeige bekommen, da er eine eingescannte, kleine, 25 Jahre alte Landkarte auf seiner Homepage hat. Er soll nun 1200 Euro zahlen und die Landkarte entfernen. Schreiben kommt direkt vom Anwalt der Kartenfirma.

Kann man da noch was machen, oder ist das ganze rechtlich und auch die Höhe gerechtfertigt ?

MfG
Sturmwind80
 
Das ist sicher keine Anzeige, sondern eine Abmahnung. Rein rechtlich kann der Urheber mit einer Abmahnung gegen eine widerrechtliche Verwendung seines Eigentums auf diese Weise vorgehen. Allerdings erscheinen mir die 1200,- Euro zu hoch. Wie sind denn die Kosten aufgeführt? Normalerweise setzen die sich aus verschiedenen Kosten zusammen, manchmal verlangen die Anwälte für ihr Vorgehen aber viel zu viel. Ich kann mich dunkel daran erinnern, dass jemand erfolgreich gegen eine zu hohe Anwaltsrechnung prozessiert hat.
 
Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Ich würde in dem Fall meinen Anwalt hinzuziehen!
 
Habe die Rechnung nicht gesehen, aber der Bekannte geht heute auch zu seinem Anwalt.
Wollte nur mal hören ob solche hohen Strafen normal sind, aber scheint ja ein bisschen hoch zu sein.
Bin ich mal gespannt was der Anwalt sagt...

Woher erkennen die eigentlich, dass das die eigene Karte ist. Haben die Programme um das Kartenmaterial abzugleichen und so auch im i-net zu suchen ?
 
Also wenn die Unterlassungsgläubigerin alle Urheberrechte nachweisbar inne hat, und Dein Freund keine entsprechende Nutzungslizenz, dann kommt er als Inhaber der Domain und/oder der Betreiber der Homepage (können sich die Anwälte aussuchen) definitiv in Störerhaftung. Das ist verschuldensunabhängig, also auch wenn es ein Dritter hereingestellt hätte.

Normalerweise werden Schadenersatzhöhen usw. nach der Lizenzanalogie berechnet, also danach, als hätte er eine Nutzungslizenz für einen bestimmten Zeitraum (Karte öffentlich zugänglich online) rechtmäßig erworben. 1200 Euro sind aber höchstwahrscheinlich zu hoch.

Da Du hier aber keine weiteren Auskünfte gibst, empfehle ich Deinem Freund gleich den Weg zum Anwalt. Ist er sozialschwach, hat also kein Geld für eine Beratungsstunde (~150 Eur) beim Anwalt, dann kann er auf seinem Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen. Dann zahlt der Staat alle aussergerichtlichen (Anwalts-) Kosten zu diesem Fall. Rechtschutzversicherungen zahlen in den allermeisten Fällen übrigens nicht bei Urheberrechtsverletzungen.

Ich pers. würde die 1200 Euro nicht zahlen. Und auch die meist mitgelieferte Unterlassungserklärung genau prüfen und in der Regel nur eine modifizierte zurückschicken, da die meisten UEs viel zu weit gehen. Denn eins sollte nie vergessen werden: Die UE ist ein Vertrag. Vertrag ist Vertrag, ob schuldig oder nicht und gilt 30 Jahre!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hmm, also der Anwalt hat gesagt, dass man dagegen wohl nichts machen kann und zahlen muss. Insgasamt wohl um die 1500 Euro. Er hat auch einen Kollegen zu Rate gezogen, der solche Fälle schon oft betreut hat und auch der meinte, dass das alles rechtens ist.

Schon hart irgendwie. Kann mir immer nicht vorstellen, dass das im interesse der Firmen ist. Eine Abmahnung hätte ja wohl gereicht. Ich werde auf jeden Fall nicht wieder zu Kartenmaterial oder sonstigen Produkten des Herstellers greifen, geschweige denn diesen weiter empfehlen.
 
@Sturmwind80
Ich hoffe es ist ein Anwalt mit Spezialgebiet Internetrecht/ Wettbewerbsrecht. Andere kannste da in der Regel vergessen.
Rechtens ja und zahlen auch, dennoch, die Forderungshöhe kann man meist noch deutlich drücken.
 
Wende Dich doch mal an die ct Redaktion. Dort gabs früher mittwochs eine Beratungshotline.
 
@Stephan
Leider verweisen sehr viele immernoch auf eine mögliche Rechtsschutzversicherung.
Es ist aber so, dass momentan keiner der 54 Anbieter (durch Übernahme bald 53) für Rechtsschutzversicherungen in Deutschland die Kosten für diese Art von Abmahnungen und Urheberechtsverletzungen deckt.
Also, selbst wenn jemand einen Rechtsschutzversicherungsvertrag sein eigen nennt, wird diese dafür leider keine Deckung erteilen.

@Thema
Laut der Angaben sieht es tatsächlich so aus, dass diese Abmahnung zu Recht erfolgt ist. Sofern diese tatsächlich vom Urheber des Kartenmaterials veranlasst wurde. Ob die Höhe wirklich überzogen ist, wie andere schreiben, kann ich nicht beurteilen, zumal der Betrag nicht sonderlich hoch angesetzt ist.
 
Zuletzt bearbeitet: (Rechtschreibung korrigiert)
mich würde noch die Frage von Sturmwind80 interessieren bzw. natürlich die Antwort darauf.
Wie konnten die herausfinden, das irgendjemand diese kopiert hat und auf seine Homepage gestellt hat.
Ich glaube kaum, das die Mitarbeiter dafür eingestellt haben, die permanent das Internet durchsuchen.......falls das in diesem riesigen Netztwerk überhaupt umgesetzt werden kann.
 
Durch eine Bildersuche in Google? Zudem gibt es bereits seit einiger Zeit Firmen, die für Rechteinhaber Recherchen betreiben. Natürlich kann man so nicht alle finden, aber die Signalwirkung einiger weniger Abmahnungen ist ja auch nicht zu unterschätzen.
 
Simple Man schrieb:
Und gibt es schon etwas Neues? Hat er die 1200 bezahlt?

Läuft im Moment alles über seinen Anwalt, aber gezahlt werden muss auf jeden Fall. Da lässt sich leider nichts machen. Und der Klägeranwalt handelt im Auftrag der großen Kartenfirmen. Ist also kein kleiner Anwalt der mal eben ein bisschen Geld machen will.

Die gesamten Kosten belaufen sich wohl am Ende auf 1500 Euro. Ist schon hart irgendwie. Erst Recht wenn man im Bekanntenkreis sieht, wie schnell das ganze gehen kann.
 
Verdammt, ich hoffe Clint Eastwood mahnt mich nicht ab.

Hat dein Kollege die eingescannte map für kommerzielle Zwecke auf seiner Webseite verwendet? Was für eine Webseite hat er überhaupt?
 
Simple Man schrieb:
Verdammt, ich hoffe Clint Eastwood mahnt mich nicht ab.

Hat dein Kollege die eingescannte map für kommerzielle Zwecke auf seiner Webseite verwendet? Was für eine Webseite hat er überhaupt?

Ob für kommerzielle Zwecke oder nicht, ist esrtmal zweitrangig.
Falls du ein Bild CE ohne dessen Zustimmung nutzt, kann es bereits zu Problemen führen.


Nebenbei:
Abmahnkosten sind häufig deutlich höher angesetzt. Meist lese ich 2500€ oder noch mehr.


Das Material der Karte gehört ja jemandem - dieser möchte natürlich selbst damit Geld verdienen und im Zweifelsfall selbst betsimmen wer etwas für umsonst nutzen darf.
Ich wollte übrigens auch mal etwas von einer Karte einscannen und als Anfahrtskizze auf die HP der Schule stellen. Bei der Rechersche nach dem Besitzer des Urheberrechts bzw. den Hersteller der Karte wurde ich nicht fündig. Die angegeben Adressen vom Kartenvertreiber/-hersteller führten bei einem Telefonanruf nicht zu jemanden der etwas genaues sagen konnte - daher hatte ich den Kartenausschnitt nicht benutzt.
 
Warum setzt ihr eigentlich keinen Link zu Google Maps?
Dann gibts immer ne aktuelle Karte...

:D
 
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