Arbeitsamt bezahlt keine Reisekosten - anfechtbar?

offensivdirekt

Cadet 4th Year
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Okt. 2007
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Hallo ich habe da mal eine Frage:

Ich strebe eine schulische Ausbildung zum Veterinärmedizinisch-technischen Assistenten an.
Dies ist eine rein schulische Ausbildung, wo ein monatliches Schulgeld anfällt.
Ich war an solch einer Berufsfachschule vorstellig und wollte vom Arbeitsamt Reisekosten einfordern, die Sie mir abgelehnt haben.

Ich habe bei der Schule angerufen, welche mir leider auch nicht weiterhelfen konnten, doch mir rieten in Widerspruch zu gehen, da es sich um eine „Berufsfachschule handle“.
Des Weiteren wurde ich an der Schule gefragt, ob ich den Zettel zur Reisekostenerstattung mithabe…(falls die gewusst hätten, dass es keine Reisekostenrückerstattung gibt an der Schule, hätten die mich sicher nicht nach dem Zettel gefragt, bzw. mich unterrichtet, dass es kein Geld gibt, oder?)
Deswegen trau ich der Sache nicht, da dort auch andere diesen Antrag unterschreiben ließen.

Ich zitiere:

„ Ihrem gestellten Antrag auf Erstattung von Reisekosten kann nicht entsprochen werden.

Leistungen zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung sollen im Rahmen der Zielsetzung des Sozialgesetzbuches – (Drittes SGB) dazu beitragen, die Aufnahme einer Beschäftigung zu ermöglichen, um Arbeitslosigkeit zu beseitigen, unmittelbar drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder offene Arbeitsplätze zu besetzen. Sie dürfen nur für Bewerbungen auf versicherungspflichtige Beschäftigungen gewährt werden. Da Sie kein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis anstreben, ist eine Erstattung der von Ihnen beantragten Reisekosten nicht möglich.“

Anfechtbar oder nicht?

Ich danke im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen offensivdirekt
 
Schule ist schule und kein Arbeitsverhältniss. Anderst sieht es mit einzelnen Schulungen und Kursen aus zwecks Weiterbildung wegen Job-Chancen etc ... aber ich bin kein Rechtsverdreher also würde ich mal woanderst besseren Rat einhohlen ... dnek aber ned dasses Anfechtbar ist
 
Das hört sich für mich nach einer Arbeitskraft an, die schlechte Laune gehabt hat und/oder einfach ihre Quote erhalten muss :D
Ich würde es an deiner Stelle einfach noch einmal probieren, das Sozialamt könnte auch die richtige Stelle dafür sein. Desweiteren würde ich mit dem, was du dort zitiert hast ("Leistungen zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung sollen im Rahmen der Zielsetzung des Sozialgesetzbuches – (Drittes SGB) dazu beitragen, die Aufnahme einer Beschäftigung zu ermöglichen, um Arbeitslosigkeit zu beseitigen, unmittelbar drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder offene Arbeitsplätze zu besetzen") dem ganzen etwas mehr druck hintersetzen, schliesslich würdest du nach der Ausbildung ja einen Arbeitsplatz besetzen, der offen ist.
 
Die Begründung der Ablehnung steht doch dabei, mehr gibt es dazu eigentlich nicht zusagen.

Daher, nicht Anfechtbar. MWR87 hat da schon Recht.
 
Du schreibst was von "monatliches Schulgeld" - wer bezahlt das?

Ansonsten fehlen da noch einige Angaben, wie z.B. dein Alter, ist das deine erste Ausbildung, wenn nein, wie viele Jahre liegen zwischen der 1. und der 2. Ausbildung - bist du z.Zt. arbeitslos, wenn ja, bekommst du ALG I oder ALG II, etc..

Evtl. mal an BAföG gedacht?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn ich mich ganz dunkel daran erinnern kann, steht sogar auf dem Formular drauf, dass es keine gesetzlich zustehende Förderung ist, die freiwillig vom jeweiligen Amt geleistet werden kann, aber nicht muss.

grüße Quick
 
Für den Arbeitsmarkt muss man als Bedingung für Leistungsbezug in erster Linie vermittlungsfähig sein, Privatausbildung wirkt dem entgegen.
Somit auch keine Fahrtkosten/ Reisekosten. Es dient nicht unmittelbar dem Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses. Anders wäre es bei geförderten und genehmigten Maßnahmen der Agentur.
Evt. ist ein anderer für derartige Bezuschussungen zuständig? IHK?
 
Ich glaub, ich forder mal vom Arbeitsamt Geld für mein neues MacBook Air an. Schließlich soll es ja zu schulischen Zwecken genutzt werden...:freak:
 
offensivdirekt schrieb:
Ich strebe eine schulische Ausbildung zum Veterinärmedizinisch-technischen Assistenten an.
Dies ist eine rein schulische Ausbildung, wo ein monatliches Schulgeld anfällt.

Interessiert der ARGE nicht die Bohne dafür sind generell nämlich andere Stellen zuständig --> BaföG !
 
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