offensivdirekt
Cadet 4th Year
- Registriert
- Okt. 2007
- Beiträge
- 93
Hallo ich habe da mal eine Frage:
Ich strebe eine schulische Ausbildung zum Veterinärmedizinisch-technischen Assistenten an.
Dies ist eine rein schulische Ausbildung, wo ein monatliches Schulgeld anfällt.
Ich war an solch einer Berufsfachschule vorstellig und wollte vom Arbeitsamt Reisekosten einfordern, die Sie mir abgelehnt haben.
Ich habe bei der Schule angerufen, welche mir leider auch nicht weiterhelfen konnten, doch mir rieten in Widerspruch zu gehen, da es sich um eine „Berufsfachschule handle“.
Des Weiteren wurde ich an der Schule gefragt, ob ich den Zettel zur Reisekostenerstattung mithabe…(falls die gewusst hätten, dass es keine Reisekostenrückerstattung gibt an der Schule, hätten die mich sicher nicht nach dem Zettel gefragt, bzw. mich unterrichtet, dass es kein Geld gibt, oder?)
Deswegen trau ich der Sache nicht, da dort auch andere diesen Antrag unterschreiben ließen.
Ich zitiere:
„ Ihrem gestellten Antrag auf Erstattung von Reisekosten kann nicht entsprochen werden.
Leistungen zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung sollen im Rahmen der Zielsetzung des Sozialgesetzbuches – (Drittes SGB) dazu beitragen, die Aufnahme einer Beschäftigung zu ermöglichen, um Arbeitslosigkeit zu beseitigen, unmittelbar drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder offene Arbeitsplätze zu besetzen. Sie dürfen nur für Bewerbungen auf versicherungspflichtige Beschäftigungen gewährt werden. Da Sie kein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis anstreben, ist eine Erstattung der von Ihnen beantragten Reisekosten nicht möglich.“
Anfechtbar oder nicht?
Ich danke im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen offensivdirekt
Ich strebe eine schulische Ausbildung zum Veterinärmedizinisch-technischen Assistenten an.
Dies ist eine rein schulische Ausbildung, wo ein monatliches Schulgeld anfällt.
Ich war an solch einer Berufsfachschule vorstellig und wollte vom Arbeitsamt Reisekosten einfordern, die Sie mir abgelehnt haben.
Ich habe bei der Schule angerufen, welche mir leider auch nicht weiterhelfen konnten, doch mir rieten in Widerspruch zu gehen, da es sich um eine „Berufsfachschule handle“.
Des Weiteren wurde ich an der Schule gefragt, ob ich den Zettel zur Reisekostenerstattung mithabe…(falls die gewusst hätten, dass es keine Reisekostenrückerstattung gibt an der Schule, hätten die mich sicher nicht nach dem Zettel gefragt, bzw. mich unterrichtet, dass es kein Geld gibt, oder?)
Deswegen trau ich der Sache nicht, da dort auch andere diesen Antrag unterschreiben ließen.
Ich zitiere:
„ Ihrem gestellten Antrag auf Erstattung von Reisekosten kann nicht entsprochen werden.
Leistungen zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung sollen im Rahmen der Zielsetzung des Sozialgesetzbuches – (Drittes SGB) dazu beitragen, die Aufnahme einer Beschäftigung zu ermöglichen, um Arbeitslosigkeit zu beseitigen, unmittelbar drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder offene Arbeitsplätze zu besetzen. Sie dürfen nur für Bewerbungen auf versicherungspflichtige Beschäftigungen gewährt werden. Da Sie kein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis anstreben, ist eine Erstattung der von Ihnen beantragten Reisekosten nicht möglich.“
Anfechtbar oder nicht?
Ich danke im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen offensivdirekt