Arbeitsrecht: AN verweigert Krankengeld etc

FreddyCollin

Ensign
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Dez. 2014
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Hallo Zusammen!

Folgender Sachverhalt:

Person X arbeitet seit 12 Monaten bei einem "Coffeeshop-123" in Teilzeit-Anstellung. Der Coffeeshop gehört zur "Coffeeshop 123 AG" und hat 3 Standorte. Alle in der gleichen Stadt.

Bisher hatte Person X & Kollegen Spaß bei der Arbeit. Seit Mai jedoch haben die Niederlassungen 2 neue Geschäftsführer, 2 Brüder. Diese beiden neuen Chefs schafften in der ersten Woche das Trinkgeld ab, führten ein System zur Gesichtserkennung bei An- und Abmeldung der Arbeitszeit (per App) ein, mobbten die Schichtleitung (die seit SIEBEN Jahren dort arbeitete) innerhalb von einer Woche so sehr, dass die arme Frau kündigte und sich in therapeutische Behandlung begab und gehen unter aller Sau mit ihren Mitarbeitern um... (vom passiven Androhen von Schläge bis hin zum Auslachen weil man für Mindestlohn arbeitet (Als CHEF(!!!))... Alles dabei!) - Die Chefs gestanden sich dabei mündlich auch des öfteren auf arroganteste Weise ein, dass sie sich nicht ans deutsche Gesetz halten.. (z.B. auf die Frage warum Feiertage als Vollzeitkraft nicht gezahlt wurden - obwohl dies gesetzlich vorgeschrieben ist, wurde geantwortet "Mir völlig egal was vorgeschrieben ist, bei uns wird das nicht gezahlt. Basta")

Nun kam es wie es kommen musste: 5 der 8 Mitarbeiter kündigten noch in den ersten zwei Wochen... 2 Mitarbeiter (darunter Person X) ließen sich wegen psychischem Stress / Mobbing 3 Wochen krankschreiben. Hierbei wurden sämtliche Eckpunkte zur Sicherung der Lohnfortzahlung beachtet (fristgerechtes Inkenntnisssetzen, AU-Bescheinigung rechtzeitig eingereicht etc.).

Nun war vor 7 Tagen Gehaltseingang, doch es wurde nur die eine Woche bezahlt, die gearbeitet wurde. Eine Lohnfortzahlung während der Krankheitszeit fand nicht statt.
Auf 3 schriftliche Rückfragen kam bisher keine Antwort. Telefongespräche nehmen die Chefs beide nicht an... Als Person X zur Sekretärin der Chefs ging und nachfragte, ob die schriftliche Nachfrage bzgl. der Lohnfortzahlung überhaupt ankam, erwiderte diese "Ja die kam an und ich habe auch versucht, dass die Herren Ihnen rasch antworten... doch auf meine Nachfrage erwiderte der Chef "Ich bezahl Person X überhaupt nichts, soll sie doch vor Gericht gehen".

...Nun ist klar: Der Gang zum Gericht MUSS sein. Doch gibt es davor noch irgendwelche Dinge die man tun kann?

- Bringt es was den Aufsichtsrat zu kontaktieren und diesem vom rechtswidrigen Fehlverhalten der Geschäftsführung zu unterrichten bevor man zum Gericht läuft?
- Person X kann die Miete und Lebenshaltungskosten nun nicht bezahlen und ist vermutlich gezwungen dies mit einem Überbrückungskredit zu bezahlen. Werden die Kosten (Zinses- und Bereitstellungskosten des Kredits) - im Falle eines positiven Gerichtsentscheids - auch von den Chefs getragen?


Sonst noch irgendwelche Tipps?

Danke für jeden Hinweis... Verzweiflung & Fassungslosigkeit macht sich breit! =(
 
AN verweigert Krankengeld
Soll aber doch wohl AG (Arbeitgeber) heissen, AN bekommen ja die Lohnfortzahlung.
Am einfachsten geht man zum Arbeitsgericht, die nehmen das schon in die Hand, dort gibt es auch Rechtsberater die kostenlos helfen.
 
Natürlich AG nicht AN - Sorry!

Danke für deinen Tipp schonmal Werkam!
Glaubst du Kontaktaufnahme zum Aufsichtsrat macht sinn? Um die zu unterrichten, was für Geschäftspraktiken diese neuen "Chefs" abziehen?
 
Wenn der AN krank ist und die Firma nicht zahlt, geht zur Krankenkasse, evtl erreichen die was und holen sich die Kohle bei der Firma wieder.
Informieren kann man die Leitung, nur ob es nutzt den Aufsichtsrat zu verständigen wage ich zu bezweifeln, die wollen Geld verdienen.
 
Ich würde da zu keinem Aufsichtsrat oder so Kontakt aufnehmen.
Das überlasse lieber den Profis.

Ganz klar: Arbeitsgericht / Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die filetieren den Laden dann schon Sach- und Fachgerecht.

Schaden, der "einem" durch das (offensichtliche) Fehlverhalten anderer her rührt, muss "einem" natürlich vom Verursacher ersetzt werden.
 
Aber beim Arbeitsgericht dran denken, das es da keine Kostenersattung in der 1. Instanz gibt.
 
Es gibt aber auch Prozesskostenhilfe. Die steht einem in so einem Fall sicherlich schnell zu. Müsste man klären, beantragt der Anwalt häufig automatisch gleich mit.
Ich musste damals, als ich mir mein Gehalt einmal bei einem Arschloch-AG erstreiten musste, nicht einen Cent an den Anwalt bezahlen und bin nur zum Anwalt gegangen, ohne das Gericht zu bemühen. Das eine Paar Briefe vom Anwalt haben nämlich ausgereicht, um den Fall zu klären.
 
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