Arbeitsstelle zu spät gemeldet

whesker

Lt. Junior Grade
Registriert
Dez. 2012
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417
Hallo

Habe ein Problemm habe von Jobcenter ein Brief bekommen und zwar habe ich
am 26.09.2012 angefangen zu arbeiten und habe das erst am 18.10.2012
telefonisch mitgeteilt, habe 70 Euro zu unrecht bekommen.

Dachte man muss sich innerhalb eines Monats melden,
weil wie soll man ein Monat lang ohne Geld leben und noch 50 Km täglich zur Arbeit und zurück fahren.

Was soll ich jetzt tun ? 70 Euro zurückzahlen ist klar.
Kann mir jemand einen guten Rat geben ?

Mfg. Whesker
 
Hallo

whesker schrieb:
Kann mir jemand einen guten Rat geben ?
Ich verstehe nicht genau zu was du einen Rat haben möchtest ? Du hast dich zu spät gemeldet und mußt das Geld zurück zahlen Punkt aus Ende, da gibt es nichts zu raten.

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
Haben geschrieben ich habe eine Ordnungswiedrigkeit begannen und kan mich dazu äußern.

Und kan dafür bis zu 5000 Euro Strafe bekommen.

Mfg. whesker
 
1. lohn, gehalt, alg1 gibts monatlich nachträglich
2. alg2 gibts monatlich im voraus und endet in dem monat, wo wieder gehaltseingang (zb) erfolgt

gehst du also zb von einem angestelltenverhältnis direkt in alg2, bekommst du am 30. gehalt und am 1. alg2

bei dem wechsel von arbeit zu alg1 bekommst du erst gehalt und 1 monat später am monatsende alg1

wo verliert man denn da einen monat?!

zu unrecht erhaltenes geld muss natürlich zurückgezahlt werden. ggf. kommt noch eine gebühr etc dazu. mehr wird nicht kommen, wenn deine schilderung vollständig ist. die 5000 euro sind ein mögliches ordnungsgeld, wenn du dich unberechtigterweise weigerst zu zahlen.

steht aber alles auch so im schreiben. lies das doch mal ordentlich durch....
 
Hallo

Ach so na dann rate ich dir dich zu äußern, damit du die Strafe nicht bezahlen mußt.

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
Habe Alg 2 Hartz 4 bekommen am 26.09 angefangen zu arbeiten am 30.09 hätte ich dann kein Geld von Abeitsamt bekommen wenn ich mich doch rechtzeitig gemeldet hätte und erst nach einem Monat Geld von meinen Arbeitgeber also 1 Monat ohne Geld.

@Heretic Novalis
Du irrst dich

Da steht ich habe nicht rechtzeitig gemeldet also fahrlässig gehandelt und dafür wurde noch Bußgeldverfahren eingeleitet

Mfg. Whesker
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo

Noch einmal Gehalt gibt es rückwirkend und ALG im voraus. Du hast also als du arbeitslos wurdest am 30. des Monats Gehalt und am 1. des Folgemonats das Arbeitslosengeld bekommen, demnach hattest du im ersten Monat der Arbeitslosigkeit zwei mal Geld. Was ist mit diesem Geld passiert ? Hast du es ausgegeben oder aufbewahrt für die monatliche Lücke die dir entsteht wenn du wieder arbeiten gehst ? Wenn du das Geld ausgegeben hast so kann da doch das Arbeitsamt nichts dafür. Du hättest dir vom Arbeitsamt auch ein Überbrückungsgeld für diesen Monat holen können. Hast du dich etwa nicht informiert ? Dafür kann das Arbeitsamt auch nichts.

whesker schrieb:
Dachte man muss sich innerhalb eines Monats melden,
Das du denkst und dich nicht informierst ist das Arbeitsamt auch nicht schuld. Du mußt dich melden sobald du von einer Veränderung erfährst, egal ob Arbeitsaufnahme oder Arbeitslosigkeit.

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
@Tomislav2007

Es ist fast vor einem Jahr passiert, am 26.09.2012 weis nicht mehr, habe erst vor paar tagen Brief mit Rückzahlung und Bußgeldverfahren bekommen.

Will diese 70 Euro natürlich überweisen und wissen was ich noch sagen muss damit ich keine große Strafe dafür bekomme.
 
Danke
 
hab auch mal vor einigen Jahren so ein Verfahren an den Hacken gehabt, obwohl ich da eigentlich gar nichts für konnte. Trotz sofortiger Rücküberweisung vom zu Unrecht bezogenem ALG für 1 Tag , hat mich das etliche Telefonate, mehrfach persönliches Vorsprechen und seitenweise Briefe gekostet um aus der Sache raus zu kommen.

Wünsche dir viel Glück, ist nicht so einfach mit den deutschen Behörden.
 
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