Morgen...
Mir liegt momentan ein Arbeitsvertrag vor, in welchem ein Punkt ... zumindest für mich "unverständlich" formuliert ist.
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Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt (ausschließlich der Pausen) durchschnittlich 40 Stunden wöchentlich. .....
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, im Falle betrieblicher Notwendigkeiten auf Anordnung Überstunden / Mehrarbeit zu leisten, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Mit der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind Überstunden / Mehrarbeit bis zu 8 Stunden pro Woche mit
abgegolten.
Darüber hinausgehende Ansprüche aus der Leistung von Mehrarbeit besteht nur, wenn die Mehrarbeit von der Geschäftsleitung angeordnet oder genehmigt worden ist. ....
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Bedeutet dies für mich, dass ich pro Woche max. 8 Überstunden quasi "umsonst" mache?!
...und, habt ihr mit solch einem Vorgehen schon Mal Erfahrungen gemacht?
Danke und Gruß,
Mr.Luke
Mir liegt momentan ein Arbeitsvertrag vor, in welchem ein Punkt ... zumindest für mich "unverständlich" formuliert ist.
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Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt (ausschließlich der Pausen) durchschnittlich 40 Stunden wöchentlich. .....
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, im Falle betrieblicher Notwendigkeiten auf Anordnung Überstunden / Mehrarbeit zu leisten, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Mit der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind Überstunden / Mehrarbeit bis zu 8 Stunden pro Woche mit
abgegolten.
Darüber hinausgehende Ansprüche aus der Leistung von Mehrarbeit besteht nur, wenn die Mehrarbeit von der Geschäftsleitung angeordnet oder genehmigt worden ist. ....
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Bedeutet dies für mich, dass ich pro Woche max. 8 Überstunden quasi "umsonst" mache?!
...und, habt ihr mit solch einem Vorgehen schon Mal Erfahrungen gemacht?
Danke und Gruß,
Mr.Luke