ARD,ZDF,Deutschlandradio -> Unberechtigte Forderung

Kubikfranz

Lt. Junior Grade
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März 2015
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463
Hallo Zusammen,

2010 zog ich bei meinen Eltern aus, dort wohne ich also jetzt seit fast 7 Jahren nicht mehr. Letztens bekamen meine Eltern Post, welche allerdings an mich adressiert war. Diese war von oben genanntem "Verein" mit einer Zahlungsaufforderung. Mein Vater schickte diese zurück mit dem Vermerk "2010 ausgezogen". Heute kam ein Brief von der Stadt, Finanzbuchhaltung als Vollstreckungsbehörde mit der Zahlungsaufforderung über ca. 500 Euro und ansonstiger Vollstreckung. Wie gehen wir hier am besten vor? ICh wohne dort wie gesagt seit 7 Jahren nicht mehr, kann Deutschlandradio dann Geld geltend machen oder muss ich nichts zahlen?

Hier an meiner jetzigen Adresse sind meine Freundin und ich angemeldet und zahlen (wenn auch unter Vorbehalt) unsere Beiträge...
 
Uff - also ganz früher mußte ja mal jede Person im Haushalt GEZ zahlen wenn sie über nem gewissen Betrag verdient hat.
Das dürfte "gefühlt" auf 2010 nich mehr zutreffen.
Da war glaub ich schon eine abgabe pro Haushalt (mußte im Zweifelsfall mal googeln).

Letztens - also vermutlich 2016? - dürfte aber n Großteil eh verjährt sein.
Zudem müßten sie Dir ja nachweisen, dass Du überhaupt Zugriff auf ein entsprechendes Angebot gehabt hast.
 
Das stimmt, allerdings wurden, als die neue Regelung eingeführt wurde, GEZ-Beiträge die nie gezahlt wurden erlassen. Dazu kommt, dass das auf 2010 nicht zutrifft.

Zugriff hatte ich nicht, da ich dort nie mehr wohnte seit 2010.
 
Ging der 2. Brief an dich oder an deine Eltern?

Seit wann genau zahlst du bzw. zahlt ihr denn eigene Gebühren?
 
U-L-T-R-A schrieb:
Also auf die schnell entnehm ICH dem wiki https://de.wikipedia.org/wiki/ARD_ZDF_Deutschlandradio_Beitragsservice

Maximal könnten sie bis 2013 nachfordern.
Es reicht aber wenn 1 Person pro Haushalt zahlt (also auch den Minimalbeitrag).

Ansonsten - da der Brief an die Adresse Deiner Eltern geht - Brief zurück (per Einschreiben) Bub wohnt nicht mehr hier - Tschöö mit ö.

Dann war meine Vermutung richtig und ich muss nix zahlen?

Idon schrieb:
Ging der 2. Brief an dich oder an deine Eltern?

Seit wann genau zahlst du bzw. zahlt ihr denn eigene Gebühren?

An mich, aber ich wohne dort wie gesagt ewig nicht mehr.
 
Da steht doch sicher auch drauf, wie die 500€ berechnet wurden.
für welchen Zeitraum/ für welche Leistung sind die 500€?
nicht ganz unwichtige Infos, also raus damit.


Zahlt aktuell eigentlich deine Freundin oder zahlst du den Beitragsservice?
 
Also auch an deine aktuelle Adresse? Sorry, habe die Frage missverständlich gestellt.

Und seit wann zahlt ihr denn nun?
 
Dann war meine Vermutung richtig und ich muss nix zahlen?
NeJa kommt drauf an was sie berechnen.
Rückwirkend maximal bis 2013.

Wenn Du bzw Deine Freundin seit dem Auszug (2010?) irgendeinen beitrag zahlt und seit dem gemeinsam in ner Wohnung lebt mußt Du nix zahlen.

Wobei selbst wenn - 3 Jahre ohne Zahlungsaufforderung - gefühlt eher weniger.
Aber bin kein Jurist. Irgendwann verjährt sowas aber.


Gehen wir mal davon aus Du bis 2010 ausgezogen zu Deiner Freundin.
Die zahlt seit dem den Mindestbetrag mußt Du nix zahlen.
 
Ich bin 2010 in eine eigene Wohnung gezogen, 2011 dann noch einmal umgezogen. Seit 2014 zahle ich hier Beträge, seit Mitte 2016 zahlen wir beide in unserer gemeinsamen Wohnung, die im gleichen Haus ist wo ich meine Zweite hatte.

Es werden in dem schreiben die Jahre 2014 und 2015 nachgefordert.
 
Vermutlich hat er dem Beitragsservice nicht mitgeteilt, dass er bei seiner Freundin wohnt.
Dadurch bleibt er Beitragspflichtig.
Rückwirkend kann man sich nicht Befreien lassen.
Daher fordern sie ihn wohl auf, von 2013 bis 2016 nachzuzahlen.
Das wären aber ~850€ und keine 500.
vielleicht sind se gnädig und fordern die Beiträge nur für 2 Jahre Rückwirkend?
Verjährung wird vermutlich auch hier 4 Jahre betragen.


edit: wenn du seit 2014 Beiträge zahlst, dann weiß sie doch einfach auf ihren Fehler hin...
 
Alles etwas undurchsichtig und durcheinander...

Von wann bis wann hast du den nun tatsächlich Rundfunkgebühr bezahlt bzw. wurde durch ggf Freundin für dich mitbezahlt?
Wann wärst du selbst tatsächlich verpflichtet gewesen die GEZ zu bezahlen und über welchen damit koherent verlaufenden Zeitraum fordert die GEZ den nun deiner Meinung nach zu Unrecht Gebühren?

Liste das doch mal bitte sauber auf, das aus dem Stückwerk zusammenzusetzen macht keinen Sinn.

Rückwirkend kann man sich nicht Befreien lassen.

Nach der Umstellung auf die Haushaltspauschale habe ich über ein Jahr lang den Beitragsservice doppelt bezahlt. War eben so im System, weil ich das davor auch gemacht hatte, weils ja pro Person und Geräte ging. Mir isses lang garnicht aufgefallen gewesen, deswegen ging das so lange. Ich hab das dann irgendwann schriftlich dem Beitragsservice mitgeteilt inkl. dem tatsächlichen Zahler für den Haushalt und sämtliche zuviel gezahlten Beiträge ab glaube ich 01.01.2013 zurück erhalten.
 
Sehe ich es richtig, dass Du also seit dem Auszug aus der elterlichen Wohnung in 2010 NIE Deine GEZ Beiträge gezahlt hast und nun, da Du mit Deiner Lebensgefährtin (seit 2014?) zusammen wohnst, praktisch 'zufällig' beitragfrei wärst, da Sie ja zahlt?

Dann müsstest Du theoritisch von 2010 bis 2014 nachzahlen UND hättest die Beitragsfreiheit ab 2014 beantragen müssen.

Das Problem mit dem Beantragen kennen all diejenigen, die in WGs wohnen, auch.
Man zieht in eine WG und muss dann erstmal die Beitragsbefreiung beantragen.
 
Bevor hier weiter gemutmaßt wird. Auf dem Schreiben steht eine Ansprechperson und eine Telefonnummer. Mit ca. 5 Minuten Aufwand dürfte der ganze Vorfall geklärt sein.
Wenn es hart auf hart kommt hast du noch einen Mietvertrag mit dem du wedeln kannst und damit ist dann klar, dass du nicht zu Hause warst und die Beträge damit nicht abzurechnen sind.

Weiß garnicht wieso hier so ein Aufwand für nix gemacht wird.
 
Kubikfranz schrieb:
Ich bin 2010 in eine eigene Wohnung gezogen, 2011 dann noch einmal umgezogen. Seit 2014 zahle ich hier Beträge, seit Mitte 2016 zahlen wir beide in unserer gemeinsamen Wohnung, die im gleichen Haus ist wo ich meine Zweite hatte.

Es werden in dem schreiben die Jahre 2014 und 2015 nachgefordert.

Nun ja, wenn du der GEZ belegen kannst, dass du für die Jahre 2014 und 2015 GEZ gezahlt hast, dann sollte sich deren Forderung für 2014 und 2015 eigentlich ziemlich schnell in Luft auflösen.

In solchen Fällen empfiehlt es sich aber auch, einfach mal dort anzurufen. Und immer dran denken, freundlich zu bleiben. Die Sachbearbeiter können in den wenigsten Fällen irgendwas ausrichten und werden auch nur gefrustet wenn sie am Telefon zur Sau gemacht werden. Was mich interessieren würde wäre eigentlich hauptsächlich wieso die ursprüngliche Post zu deinen Eltern geschickt wurde. Sofern du der GEZ gemeldet bist sollten diese eigentlich deine aktuelle Adresse haben und die Post direkt zu dir schicken.
 
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