Deine Ausführungen lesen sich wie die klassische "Abwehr-Taktik" eines Verkäufers im Gewährleistungsfall.
Das ist für Dich eine extrem belastende Situation, aber lasse Dir eines von mir sagen: Du bist
nicht mitschuldig, nur weil du auf eine Besserung durch Updates gehofft hast. Das ist bei moderner Hardware IMO ein völlig normales Vorgehen.
Ich kenne das von Dir gekaufte Notebook nicht.
Hatsune_Miku schrieb:
des aufbringen von flüssigmetal
Wird dieses Notebook von ASUS explizit mit Flüssigmetall auf CPU und teils GPU beworben?
Wenn dem so ist, und wenn der Support nun behauptet, dass das Notebook durch "nachträgliches" Aufbringen von Flüssigmetall beschädigt worden sei, so könnte das entweder Inkompetenz oder System sein. Dass Alternate nun versucht, die Gewährleistung mit dem Argument "Flüssigmetall wurde selbst aufgetragen" abzuwehren, ist dann faktisch falsch und grenzt dann an eine Schutzbehauptung.
Eine kurze Recherche meinerseits in den Weiten des Internets hat für mich hervorgetan, dass der Prozessor des Typs AMD Ryzen 9 7945HX in Kombination mit der RTX Grafikkarte 4080 für Idle-Reboots und Instabilitäten, die oft mit den Energiesparzuständen oder fehlerhaften Werks-Spannungswerten zusammenhängen könnten.
Ob dem tatsächlich so ist, kann ich als Nicht-PC-Techniker nicht beurteilen. Da müssen versiertere Leute als ich vielleicht etwas zu sagen können.
Da Du das Gerät bei Alternate gekauft hast, ist Alternate Dein Vertragspartner für die gesetzliche Sachmangelhaftung. Die Beweislastumkehr ist nach einem Jahr zwar auf Deiner Seite schwierig, aber wenn Du den Fehler bereits kurz nach Kauf gemeldet hast, hast Du eine bessere Handhabe, denn Du hast den Fehler bereits kurz nach dem Kauf im Mai 2024 per E-Mail gemeldet und damit den Mangel innerhalb der ersten 12 Monate angezeigt. Seit 2022 gilt in Deutschland bei Verbrauchsgüterkäufen eine Beweislastumkehr von 12 Monaten. Das bedeutet: Alternate muss beweisen, dass das Gerät bei Übergabe fehlerfrei war – nicht umgekehrt.
Ich würde jetzt erst einmal alle Werbematerialien von ASUS zu deinem Modell (G733PZ), auf denen die Kühlung mit Flüssigmetall ("Liquid Metal") als Feature angepriesen wird, sammeln.
Da der Mangel Alternate gegenüber frühzeitig gemeldet wurde, könnte man Alternate schnellstmöglich schriftlich (per Einwurfeinschreiben) - unter Fristsetzung von 10 Tagen - und nicht telefonisch zur kostenlosen Nacherfüllung im Rahmen der Sachmängelhaftung (nicht der Herstellergarantie) auffordern, oder ein Austauschgerät einfordern. So würde ich es handhaben und dabei würde ich den Vorwurf der Manipulation mit Verweis auf die offiziellen Spezifikationen zurückweisen.
Ich würde mich zudem unverzüglich an eine Verbraucherzentrale wenden, da ASUS/Alternate hier offenbar auf Zeit spielen könnten oder Käufer abschrecken wollen.
Eine Beratung bei einer Verbraucherzentrale, die ich hier auf jeden Fall empfehlen würde, kostet in der Regel € 25,00, eine außergerichtliche Vertretung € 50,00. Dies ist IMO gut angelegtes Geld. Diese Kosten können von Alternate im Rahmen von Schadensersatz zurückverlangt werden, da In der Verweigerung der Sachmangelhaftung ein Pflichtverstoß vorliegen könnte.
Hast du noch die E-Mail-Bestätigung oder ein Ticket-Log von der ersten Fehlermeldung bei Alternate kurz nach dem Kauf?
Wenn die € 80,00 "Prüfpauschale" oder Rücksendekosten nicht vorab klar kommuniziert wurden (z. B. in den Alternate-AGB oder im Retouren-Begleitschein), ist deren Erhebung rechtlich sehr fragwürdig, vor allem dann, wenn ein berechtigter Gewährleistungsfall vorliegen könnte.
Hattest du in der E-Mail von damals die Abstürze konkret beschrieben oder wurde das nur allgemein als "Softwareproblem" abgetan?
Viel Erfolg!