Auflagen/Vorschriften fürs Treppenhaus/Zugang zu einer Wohnung

D

DunklerRabe

Gast
Für den konkreten Fall hab ich direkt mal Bilder gemacht:


Leider kenn ich mich damit nicht aus, ich vermute aber mal, dass solch eine Konstruktion als Zugang zu einer Wohnung nicht zulässig ist. Ich denke hier an so Themen wie Unfallschutz (fehlendes Geländer) und Fluchtweg im Brandfall. Von der Steigung mal garnich zu sprechen, ich denke das kommt auf einem Foto gut rüber.
Kennt sich bei dem Thema jemand aus und kann mir sagen, welche Anforderungen ein Treppenaufgang erfüllen muss und was noch akzeptabel ist?
 
Die Antwort auf deine Frage müsste in der jeweiligen Bauordnung zu finden sein. Da du aber nicht angibst, um welches Bundesland es geht, kann ich dir erstmal nur empfehlen, Google zu bemühen.
 
NRW.
Als nicht Bausachverständiger fällt es mir relativ schwer, den konkreten Fall in dem Gesetzeswust wiederzufinden, daher frage ich.
 
Ohne jetzt Fachkenntnisse auf dem Gebiet des Baurechts zu haben, zitiere ich mal folgende Absätze aus §36 BauO NRW, die in deinem Fall relevant sein dürften:

(2) Einschiebbare Treppen und Rolltreppen sind als notwendige Treppen unzulässig. Einschiebbare Treppen und Leitern sind bei Gebäuden geringer Höhe als Zugang zu einem Dachraum ohne Aufenthaltsräume zulässig; sie können als Zugang zu sonstigen Räumen, die keine Aufenthaltsräume sind, gestattet werden, wenn wegen des Brandschutzes Bedenken nicht bestehen.

(5) Die nutzbare Breite der Treppen und Treppenabsätze notwendiger Treppen muss mindestens 1 m betragen; in Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen genügt eine Breite von 0,8 m.

(6) Treppen müssen mindestens einen festen und griffsicheren Handlauf haben.

(7) Die freien Seiten der Treppen, Treppenabsätze und Treppenöffnungen müssen durch Geländer gesichert werden.

Also dürfte diese Konstruktion wohl nicht zulässig sein. Ich würde mich mal mit der zuständigen Behörde in Verbindung setzen.
 
natürlich ist solch eine Treppe nicht zulässig.

das sollte einem schon der gesunde Menschenverstand sagen.
ne Frau mit Kind im Arm und in der anderen Hand ne Einkaufstüte würde ich die Treppe nicht hoch gehen lassen...


habt ihr das Dachgeschoss Ausgebaut und wollt jetzt Untermieter Einziehen lassen?
wenn ja, dann würde ich mich mal um nen gescheiten Zugang kümmern.
sonnst kann es bei nem Unfall Teuer werden (sofern da überhaupt jemand einziehen will)
 
Zuletzt bearbeitet:
Das das nicht zulässig ist habe ich ja sowieso vermutet, nur würde ich das dem Vermieter gerne auch belegen können.
Glücklicherweise bin ich weder Mieter noch Vermieter in diesem Fall, das soll aber die neue Wohnung meiner Tante werden.

In der BauO stößt mir das Wort notwendig auf, sind nicht notwendige Treppen dann quasi Zweittreppen?
Ich habe auch schon zwei DIN Normen gefunden, die die Konstruktion von Treppen betreffen.

Mit den Infos die ich anderweitig eingeholt hab und den Infos aus der BauO sind wir gut ausgerüstet denke ich, vielen Dank!
 
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