Hallo.
Ich habe die Chance bei einer Landesbehörder eine Ausbildung mit studium im gehobenen dienst zu absolvieren. Ich möchte aber gerne im anschluss auch noch den master machen. Auf die frage ob das von der behörde unterstutzt wird gab es ein mehr oder weniger jein.
Weiss jemand ob man nach abschluss des bachlor studienenganges auch bzur not über ein fernstudium auch den master absolvieren kann? Normalerweise geht das ja aber da dass stidium an einer fh für öffentliche verwaltung stattfindet und auch der studiengang selber gegenüber normalen studiengängen sehr am landes und kommunalrecht orientiert ist bin ich da etwas skeptisch.
Ich habe die Chance bei einer Landesbehörder eine Ausbildung mit studium im gehobenen dienst zu absolvieren. Ich möchte aber gerne im anschluss auch noch den master machen. Auf die frage ob das von der behörde unterstutzt wird gab es ein mehr oder weniger jein.
Weiss jemand ob man nach abschluss des bachlor studienenganges auch bzur not über ein fernstudium auch den master absolvieren kann? Normalerweise geht das ja aber da dass stidium an einer fh für öffentliche verwaltung stattfindet und auch der studiengang selber gegenüber normalen studiengängen sehr am landes und kommunalrecht orientiert ist bin ich da etwas skeptisch.