Ausbildung,Lohnsteuer,Kirchensteuer,Solidaritätszuschlage und so

andiak

Lt. Commander
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Okt. 2010
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1.036
Ich wollte mal fragen ob und wie es möglich ist folgende dinger in einer "Steuererklärung" evtl wiederzubekommen.

Ich bin Auszubildender und musste im letzen Jahr 2012 aufgrund von Sonderzahlungen das erste mal Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschläge zahlen.

Besteht die möglichkeit, dass ich mir die Steuern wiederhole?.

Ich kenne mich mit dem Thema leider so garnicht aus.

Könnt ihr mir helfen?
 
mach ne Steuererklärung und schaus dir an...

in der regel bekommt man als schlichter AN immer was raus.
 
Ähm... genau das ist die Frage wie macht man so eine Steuererklärung? Gibt es da Vorlagen? Oder muss ich nur in einem Word Brief schreiben. Was für ausgaben ich für die Arbeit hatte (z.b. Busfahrkarte) oder wie läuft das ?
 
Lad dir Elster runter.
Da sind Vorlagen und es wird eigentlich alles erklärt.

Zudem erfolgt (auf Wunsch) auch eine elektronische Übertragung.
 
Wenn ich mich richtig erinnere, bekam ich das Geld erst nach meiner Lehre zurück, da man in der Ausbildung einfach zu wenig bekommt. Dabei war ich ab dem 2. Jahr monatlich über den Freibetrag (1. Jahr nur bei Weihnachts-, Urlaubsgeld, sowie Prämie).
 
Kirchensteuer?! Wie wärs damit aus diesem Saftladen auszutreten, dann zahlst du die nie wieder egal was du verdienst. Wie von den anderen schon geschrieben: Einfach mal deine Daten bei Elster eingeben und ausrechnen lassen ob du was wieder bekommst. Als grobe Richtlinie kannst du davon ausgehen, dass du bei weniger als 11.000 € Jahresbrutto dein gezahlten Steuern komplett erstattet bekommen dürftest.
 
@|MELVIN|: Man merkt das Du jetzt nicht sooooo die Ahung hast, kann das? :rolleyes:

Der Grundfreibetrag 2013 liegt pro Person bei 8.124 Euro und nicht 11.000€ :evillol:
 
Wenn wir schon so genau sein möchten, dann liegt der Grundfreibetrag für 2013 bei 8130 EUR. Für das Jahr 2012 beträgt er 8004 EUR.
Angabe pro Person.

Mfg
 
@NeoHazard
Man merkt dass du mal überhaupt keine Ahnung hast, weil du Jahresbrutto und zu versteuerndes Einkommen (auf das sich der Grundfreibetrag bezieht) in einen Topf wirfst. Frag google dann kommst du vielleicht selber drauf, wo da der Unterschied liegt.
 
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