Ausfahrt zugeparkt - Wie abschleppen lassen?

Dragonball

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Gestern wahr Jahrmarkt bei uns im Ort.
Da gibt es dann wenig Parkplätze und die Leute parken einfach wild alles zu.

Ein Auto hat einfach die Zufahrtsstraße zu unseren 3 Häusern zugeparkt.
Keiner konnte mehr mit dem Auto wegfahren.
Ich musste jetzt nicht zwangsweise weg.
Konnte aber meinen geplanten Sonntagsausflug deshalb nicht machen.

Wie läuft sowas rechtlich ab?
Ist der Ablauf hier, die Polizei anrufen, damit die das Fahrzeug dann abschleppen lassen?
Sind die dafür zuständig?

Abschlepper selber anrufen ist ja ein Problem der Kostenübernahme.
Den müssten wir ja erstmal selber bezahlen und dann das Geld vom Falschparker einfordern.
 
Dragonball schrieb:
Abschlepper selber anrufen ist ja ein Problem der Kostenübernahme.
Den müssten wir ja erstmal selber bezahlen und dann das Geld vom Falschparker einfordern.

So ist das Vorgehen wenn es auf privaten Grund statt findet.

Stand das Auto denn auf einer öffentlichen Straße und hat damit Eure Zufahrt blockiert ?
Wenn ja wäre dann das Ordnungsamt zuständig, weil die Polizei nur für den fließenden Verkehr zuständig ist.

Klar am Sonntag ist das Ordnungsamt nicht besetzt, dann übernimmt auch die Polizei. Hier würde dann das abschleppen durch die Polizei erfolgen.

So zumindest meine Erfahrung
 
Ja, die Straße ist privat.
Rotzfrech einfach so geparkt, dass keiner mehr durch konnte.
 
Ja der Egoismus ist leider zu weit verbreitet.
Aber würde dann beim nächsten mal deine zuständige Polizeidienststelle anrufen und direkt nachfragen. Die sollten ja das richtige Vorgehen erläutern können.

Nur wenn es halt wirklich bei privaten abschleppen bleibt, hast du halt den ganzen Spaß um dein Geld wieder zu kriegen.

Wäre vielleicht noch eine Überlegung wie es aussieht bezüglich feuerwehrzufahrt. Könnte man ja gegenüber der Polizei angeben, wenn das der einzige Weg für Rettungskräfte an die Gebäude darstellt.
 
Ezechiel schrieb:
Wäre vielleicht noch eine Überlegung wie es aussieht bezüglich feuerwehrzufahrt. Könnte man ja gegenüber der Polizei angeben, wenn das der einzige Weg für Rettungskräfte an die Gebäude darstellt.

So ist es auch tatsächlich.
Im Notfall wäre sowas ein echtes Problem.

Natürlich ist die Zufahr nicht mit "Feuerwehrzufahrt" beschildert.
Aber die müsste da durch.
 
Auch wenn es nicht beschildert ist, kann man es ja dennoch vor der Polizei als Argument dann verwenden.
Glaube die wollen auch nicht irgendwie damit in Verbindung gebracht werden sollte etwas passieren. Auch wenn es vielleicht juristisch richtig wäre.

Aber meine Erfahrung nach hat man die Polizei oft auf seiner Seite bei sowas
 
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Dragonball schrieb:
Abschlepper selber anrufen ist ja ein Problem der Kostenübernahme.
Den müssten wir ja erstmal selber bezahlen und dann das Geld vom Falschparker einfordern.
Ezechiel schrieb:
Nur wenn es halt wirklich bei privaten abschleppen bleibt, hast du halt den ganzen Spaß um dein Geld wieder zu kriegen.
Es gibt diverse Abschleppdienste, die selbst in Vorkasse gehen - und den Spaß zum EInfordern des Geldes selbst übernehmen.

Suchmaschinen helfen bei der Suche eines konkreten Dienstes
 
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KitKat::new() schrieb:
und den Spaß zum EInfordern des Geldes selbst übernehmen.
Die lassen sich die Forderung abtreten.

Macht unser örtlicher Abschlepper auch so und der fährt gut dabei.
 
Dragonball schrieb:
So ist es auch tatsächlich.
Im Notfall wäre sowas ein echtes Problem.

Natürlich ist die Zufahr nicht mit "Feuerwehrzufahrt" beschildert.
Aber die müsste da durch.

Meiner eigenen Erfahrung nach muss das auch nicht der Fall sein (Achtung, subjektive Einzelerfahrung):
Ich habe mal auf einer normalen öffentlichen, recht schmalen Straße an der Seite geparkt. Keine Ausfahrt blockiert o.ä.
=> Ich wurde angeschleppt mit dem Hinweis, dass die Straße so schmal ist, dass ein Rettungsfahrzeug/Feuerwehr & Co nun nicht mehr durchfahren kann.
 
Rettungsweg zugeparkt. Melde das dem Ordnungsamt und fertig.
 
Die arbeiten auch Sonntags. Wenn da Jahrmarkt war sind die dort mit Sicherheit auch drumrumgeschlichen um Strafzettel zu verteilen. Man darf die auch ansprechen.
 
Ezechiel schrieb:
Wenn ja wäre dann das Ordnungsamt zuständig, weil die Polizei nur für den fließenden Verkehr zuständig ist.
Ich meine dass im öffentlichen Verkehr nur die Polizei zuständig ist bzw. vom Ordnungsamt hinzugezogen werden?

Ich hab letztes Jahr auch eiskalt die Cops andrücken lassen wegen diverser Falschparker auf einem Busbahnhof.

@Dragonball ixh würde einfach das nächste mal die Polizei anrufen. Um Hilfe bitten darf man auf jeden Fall, denn dafür sind sie da. Die sagen einem dann schon ob sie zuständig sind oder nicht.
 
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.one schrieb:
Die arbeiten auch Sonntags.

Nicht überall, viele Ordnungsämter haben nicht mal einen Außen oder Vollzugsdienst. Bei uns kann man Sonntag schon anrufen, und wird auf die Polizei verwiesen per Bandansage.


Ist auch egal, die Polizei ist zur Amtshilfe verpflichtet wenn die normalen Behörden nicht zu erreichen sind.

st der Ablauf hier, die Polizei anrufen, damit die das Fahrzeug dann abschleppen lassen?
Sind die dafür zuständig?

Wie gesagt wenn das Ordnungsamt nicht zu erreichen ist, grundsätzlich Polizei.
Beispiele sind auch Ölspuren oder Offene Gullydeckel ist ach klassisch Gemeinde, wenn die nicht erreichbar ist Polizei, die dann die Feuerwehr holt

Würde auch die Polizei holen mit dem Hinweis Rettungsweg blockiert (Feuerwehr/Rettungsdienst) und das ich dringend wegmuss.
Dann wird schon jemand kommen Halter feststellen und ggf. abschleppen lassen.
Kann natürlich sien das die Polizei dann nicht sofort kommt.
 
naja, wenn jetzt ein Auto eine Zufahrtsstraße für mehrere Häuser blockert hätte ich sofort die Polizei gerufen (erstmal) - die hätten dir schon gesagt welche Möglichkeiten es gibt.
 
Ich habe mir für solche Fälle, dass mal einer meine Hofeinfahrt blockiert oder die Straße saudumm zuparkt einen Flyer erstellt mit folgendem Inhalt:

Herzlichen Glückwunsch!
Bei der Kreismeisterschaft im Blöd-Parken haben sie soeben den ersten Preis erkämpft.
Die Preisverleihung erfolgt demnächst durch die zuständige Ordnungsbehörde.
Weiterhin gutes Gelingen!

Ein Dödel hat sich tatsächlich mal bei der Ortspolizei erkundigt, was es denn mit der Preisverleihung auf sich habe. :)
 
Ich kenne dieses Problem auch, meine Zufahrt zur Garage, die sich hinter dem Haus befindet, wurde öfters zugeparkt, habe dann mal auf meine Kosten abschleppen lassen und die Kosten über eine Klage eingefordert, das hat ewig gedauert und kostete verdammt viel Nerven.

Mittlerweile hat mir, die Gemeinde einen Poller genehmigt, sodass nicht mehr in meiner Einfahrt geparkt werden kann.
 
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Goldsmith schrieb:
Mittlerweile hat mir, die Gemeinde einen Poller genehmigt, sodass nicht mehr in meiner Einfahrt geparkt werden kann.
Hast du dann einen den du ferngesteuert absenken kannst, oder musst du dann jedesmal erstmal woanders halten um den Poller wegzunehmen?
 
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