Auskunftspflicht ggü. VS nach Schuldspruch?

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Hallo zusammen.

Eine Bekannte von mir ist heute bzgl. Unfallflucht (Parkrempler) schuldig gesprochen worden. Abgesehen davon, dass da einige Unstimmigkeiten waren (ist jetzt uninteressant, da Berufungstermin den Strafbefehl bestätigt hat) stellt sich nun die Frage bzw. interessiert es mich, wie oder ob sie dies ihrer Kfz-Versicherung mitteilen muss oder wie diese davon erfährt.

Der Schaden am gegnerischen Auto wurde vor 4 Monaten bereits reguliert, Anklageerhebung war ca. 1 Monat später, Strafbefehl erfolgte vor 2 Monaten, heute war Berufungstermin. Sie sagte mir, dass das Gericht keine Information an die Versicherung gibt und ihr supertoller Anwalt weiss nicht, wie dabei vorgegangen werden muss/soll/wird.

Bei einer Verurteilung in einer Strafsache wie hier (Führerschein wurde eingezogen, Februar 2014 darf sie ihn neu beantragen) zahlt ja in aller Regel die VS nicht bzw. holt sich das Geld beim VN wieder, ggf. erfolgt sogar eine Kündigung der VS. Aber wie erfährt die VS vom Schuldspruch im Normalfall? Besteht eine Informationspflicht seitens meiner Bekannten? Wenn sie sich nicht bei der VS meldet und diese erfährt im Nachhinein von der Verurteilung, dürfte das meiner Meinung nach wesentlich teurer werden und zudem ggf. ein neues Verfahren (VS-Betrug?) nach sich ziehen.. oder liege ich da falsch?

Ich sehe die Sache so, dass sie sich bei ihrer VS melden muss, auch wenn sie dann den bereits von der VS regulierten Schaden aus eigener Tasche an die VS zahlen muss. Hat hier jemand Erfahrungen oder Hintergrundwissen diesbezüglich?
 
Rein der Vernunft wegen würde ich das der Versicherung melden. Wurde der Schaden damals privat bezahlt? Also der Unfall wurde bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht der Versicherung gemeldet? Oder bezog sich das jetzt nur auf den Schuldspruch?

Finde gerade viel härter, dass sie wegen einem lächerlichen Parkrempler den Führerschein abgeben muss. Auch trotz vermeindlicher Fahrerflucht. Die muss ja auch erstmal bewusst nachgewiesen werden. Der Anwalt muss echt scheisse gewesen sein.
 
Der war auch ... "nicht gut" in meinen Augen, aber die Sache ist nun durch, leider.

Der Schaden wurde anfänglich der VS gemeldet und auch von dieser reguliert. Zu dem Zeitpunkt gabs lediglich eine Zeugenaussage (jemand hat meine Bekannte beim Rempler beobachtet, der schlussendlich 2500€ ausgemacht haben soll.. aber wie gesagt: das steht auf einem anderen Blatt ;)) gegenüber der Polizei, welche dann meine Bekannte am selben Abend des Unfalltages aufgesucht hat. Die Polizei hat dies dann der Staatsanwaltschaft weitergegeben, daraus resultierte dann der Strafbefehl. Die Regulierung des Schadens erfolgte zwischenzeitlich vor Anklageerhebung.
 
Phear schrieb:
Finde gerade viel härter, dass sie wegen einem lächerlichen Parkrempler den Führerschein abgeben muss. Auch trotz vermeindlicher Fahrerflucht. Die muss ja auch erstmal bewusst nachgewiesen werden. Der Anwalt muss echt scheisse gewesen sein.

Jetzt mal unabhängig von dem konkreten Fall:
Wenn mir wer in die Karre fährt und einfach abhaut, kann der seinen Lappen wirklich gerne abgeben, da so ein Verhalten im öffentlichen Straßenverkehr echt überhaupt nix zu suchen hat. Um den "lächerlichen Parkrempler" geht's doch gar nicht - der kann mal passieren und wenn man dem Angefahrenen Bescheid sagt wird's ja reguliert und alles ist gut. Aber einfach abhauen und den Anderen auf seinem Schaden sitzen lassen (...der auch bei vermeintlich geringem Schaden schnell in die Tausende geht) ist einfach völlig asozial, da kann ich die Strafe sehr gut nachvollziehen.

Und bzgl. "Die muss ja erstmal nachgewiesen werden":
Natürlich. Aber das scheint (in zwei Instanzen!) ja schon geschehen zu sein. Sie wurde ja schuldig gespruchen. Da im deutschen Strafrecht der Grundsatz "in dubio pro reo" gilt, wird dieser Nachweis erbracht worden sein.
Woran du anhand der hier vorlegenden Informationen beurteilen kannst, ob der Anwalt "echt scheiße" war, ist mir völlig schleierhaft... ich sehe dazu keine Anhaltspunkte. Wie soll denn ein guter Anwalt bei eindeutiger Beweislage den Schuldspruch verhindern, wenn bspw. die Regelung durch Diversion von dem Gericht / der Staatsanwaltschaft abgelehnt wird?! Na?! Richtig.. kann er nicht, und dazu muss er nicht "echt scheiße" sein. -.-
 
Dann mal kurz zur Sache selbst, um die Gemüter etwas zu beruhigen:

(Vorweg: Unfallflucht geht gar nicht!)

Sie fuhr rückwärts (Sorgfaltspflicht ftw...) von einem Parkplatz runter, hat sich dabei etwas verschätzt was die Größe ihres Vans angeht und touchierte bei Schrittgeschwindigkeit (ihre Aussage) ein gegenüber vom Parkplatz an der Straße parkendes Auto. Sie stieg aus, sah, dass sie nur den querstehenden linken Vorderreifen erwischt hatte und weder bei ihrem, noch am anderen Fahrzeug etwas zu sehen oder erkennen war. Sie stieg ein (erleichtert, dass nur der Reifen getroffen wurde) und fuhr nach Hause. 2 Stunden später klingelte die Polizei, die aufgrund einer Zeugenaussage alarmiert wurde und kam dann (logisch) mit Unfallflucht etc.

Interessant wurde es erst, als 2 Tage später die Versicherung sich meldete und ihr mitteilte, dass die Unfallgegnerin den Schaden hat schätzen lassen. Dieser wurde auf 2500€ taxiert und betraf den hinteren linken Kotflügel samt verzogenem Rahmen in dem Bereich. Wiederum einen Tag später stand das geschädigte Fahrzeug in der Werkstatt und wurde repariert. Der Rest ist Geschichte.

Mein Verdacht war, dass hier ein Altschaden mitrepariert wurde bzw. die Unfallflucht genutzt wurde, um einen bestehenden Schaden über die VS abzuwickeln - vorausgesetzt meine Bekannte war in der Lage, "vorne" und "hinten" bei einem Kfz richtig zu unterscheiden ;) Ich wies darauf hin, dass ein Gutachten sinnvoll sei, auch wenn die Kosten erstmal vorgestreckt werden müssten. Eine Nachstellung des Unfalls wäre imo auch sinnvoll gewesen, einfach um zu sehen, ob das vorliegende Schadensbild durch einen Rempler irgendeiner Art überhaupt zustande kommen kann. Die VS hat diesbezüglich nichts unternommen, meine Bekannte wollte sich "nicht noch mehr Stress machen" und durch die schnelle Reparatur wars dann auch schon vorbei...

Dazu kam die Aussage der Zeugin, die sich bei der Polizei "nicht 100% sicher war, wo genau der Wagen touchiert wurde", heute vor Gericht allerdings aussagte, dass "eindeutig hinten gegengefahren wurde". Besagter Anwalt wirkte etwas hilflos und unerfahren, hat nie irgendwelche Zweifel vorgebracht sondern lediglich an das Mitgefühl des Gerichts appelliert (Mutter, tut ihr sehr leid, braucht das Auto wegen Familie und aktueller Schwangerschaft, ...). Nett, aber nutzlos.

Beweise oder Entkräftungen oder - wie gesagt - Zweifel gabs von seiner Seite her keine, so dass das Gericht verständlicherweise keine andere Wahl hatte, als sie schuldig zu sprechen. Wie auch sonst? Der Schaden war da, sie hat zugegeben, gegen das Kfz gefahren und dann weggefahren zu sein und dann noch die Zeugenaussage. Wenn da niemand was gegen sagt, bleibt nur der Schuldspruch. Dennoch hat hier erstens der Anwalt Mist gebaut (im Sinne von "die Möglichkeiten nicht genutzt") und sie ebenfalls, indem sie einfach alles hat laufen lassen ohne selbst was zu unternehmen. Von daher ist alles korrekt gelaufen bzw. man hat geerntet was gesät wurde. Ich hab da auch kein Problem mit. Ich hätte das anders aufgezogen, aber darum gehts ja nicht.

Mir gehts darum, ob sie der VS von der Verurteilung berichten muss oder wie die VS sonst davon erfährt. Wie gesagt: Ich finde es nur recht und billig, dass die VS informiert wird, auch wenns nochmal teurer wird und sie sich ggf. ne neue VS suchen darf. Wenn sie (wieder) nichts macht und die VS davon erfährt, wirds NOCH teurer und NOCH unangenehmer. Ich könnte nicht ruhig schlafen in dem Wissen dies verschwiegen zu haben, auch wenn es natürlich verlockend scheint, die 2500€ zu sparen.

Daher suche ich Hintergrundinfos bzgl. Meldepflicht bei Straftaten und vorheriger Regulierung durch die VS.
 
ich würde mir erstmal nen kompetenten anwalt für verkehrsrecht suchen, der auch ahnung von der materie hat. der weiß nämlich auch was man der vs melden muss.

dann würde ich gucken ob man das verfahren nicht nochmal aufrollen könnte. nen guter anwalt kann da noch was rausholen (alleine die zeugin mit ihren 2 unterschiedlichen aussagen). dann wäre eingutachten interessant (warum das gericht keins gefordert hatte oder die VS weiß ich nicht, normalerweise wird woas immer gefordert).

würde vom anwalt wegen nicht erbrachter leistungen meinen geld zurückfordern. sie wurde hier falsch/gar nicht beraten und somit hat der herr anwalt auch nichts verdient.

ansonsten, doc foster, wo bist du?
 
Wofür nochmal aufrollen, der Tatbestand der Unfallflucht wurde doch nachgewiesen, ob jetzt vorne rein gefahren worden ist oder hinten, es spielt zumindest an der Stelle keine wesentliche Rolle, denn die Angeklagte hat sich ja vom Unfallort entfernt, und ob die 3te Instanz anders entscheiden wird bei der Sachlage? (Geständnis/Zeugenaussage)

Wenn man in der Pflicht stehen sollte das der Versicherung mitzuteilen würde ich das auch tun, wenn die es irgendwie rausbekommen, dann kann ich dir sagen sind die Versicherungen auch nicht zimperlich, Rest kann man sich ja denken.

http://www.strafverteidiger-fahrerflucht.de/

Also so wie der Anwalt es schreibt werden die 2500€ unter Umständen fällig.

PS: Was der Anwalt schreibt finde ich recht gut, vorallem das er empfiehlt nen kühlen Kopf zu behalten und nichts auszusagen wenn die Polizei auf der Matte steht.
 
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@xpower ashx, ich würde ja, wie gesagt zu nem guten anwalt für verkehrsrecht gehen und mich da nochmal beraten lassen, denn der jetzige anwalt hat ja derbe gefailt.
 
Nochmal nen Anwalt, obwohl der Berufungstermin den Strafbefehl bestätigt hat?
Was soll das noch bringen außer den Kosten für eine Erstberatung?
 
Ne, das Thema ist gegessen. Das war auch die Aussage des Gerichts.

Es geht mir nur darum, wie die VS von dem Urteil erfährt bzw. ob die Versicherte aktiv informieren muss (wovon ich ausgehe, aber ich weiss es eben nicht genau ;))
 
Ich kenne mich da jetzt fachlich auch nicht wirklich aus, würde es aber so machen wie Heretic Novalis vorschlägt und von mir aus die Versicherung informieren.

Falls man es nicht tut und dazu verpflichtet ist, wirds noch schlimmer.

Und was man sich durch simples 'ist mir zu aufwändig' einhandeln kann, hat die Bekannte ja nun bereits zweimal erlebt.
Einmal bei der Unfallflucht selber - wäre sie vor Ort geblieben und hätte den Schaden gemeldet, wäre auch diese geschichte mit dem Altschaden so nicht passiert
Und zweitens beim nicht angeforderten Gutachter.
 
das ist ja alles passiert, die VS hat auch an die Unfallgegnerin gezahlt. Jetzt - Monate danach - ist der Strafbefehl rechtskräftig... und daher die Frage: Wer informiert hier wen? Bzw.: Wer muss wen informieren?
 
Habe nochmal mit einem Arbeitskollegen gesprochen der lange Zeit bei einer Versicherung gearbeitet hat. Im Prinzip gibts eine Anzeigepflicht oder eben nicht, das sollte in der Police stehen (oder den AGB), wenn nicht naja um sich nicht selbst zu belasten muss man es nicht unbedingt angeben, aber das alles unter Vorbehalt.

Der Schaden wurde bereits reguliert, der Beitrag wird/wurde angepasst. Ob die Versicherung sich nun den bereits bezahlten Betrag wiederholt, bleibt Sache der Versicherung, dieser Fall ist als individuell anzusehen da wir weder die Police noch die AGB der Versicherung kennen, daher sagte mir mein Kollege kann man hier keine generelle Aussage tätigen.
 
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