Heretic Novalis
Banned
- Registriert
- Jan. 2002
- Beiträge
- 8.048
Hallo zusammen.
Eine Bekannte von mir ist heute bzgl. Unfallflucht (Parkrempler) schuldig gesprochen worden. Abgesehen davon, dass da einige Unstimmigkeiten waren (ist jetzt uninteressant, da Berufungstermin den Strafbefehl bestätigt hat) stellt sich nun die Frage bzw. interessiert es mich, wie oder ob sie dies ihrer Kfz-Versicherung mitteilen muss oder wie diese davon erfährt.
Der Schaden am gegnerischen Auto wurde vor 4 Monaten bereits reguliert, Anklageerhebung war ca. 1 Monat später, Strafbefehl erfolgte vor 2 Monaten, heute war Berufungstermin. Sie sagte mir, dass das Gericht keine Information an die Versicherung gibt und ihr supertoller Anwalt weiss nicht, wie dabei vorgegangen werden muss/soll/wird.
Bei einer Verurteilung in einer Strafsache wie hier (Führerschein wurde eingezogen, Februar 2014 darf sie ihn neu beantragen) zahlt ja in aller Regel die VS nicht bzw. holt sich das Geld beim VN wieder, ggf. erfolgt sogar eine Kündigung der VS. Aber wie erfährt die VS vom Schuldspruch im Normalfall? Besteht eine Informationspflicht seitens meiner Bekannten? Wenn sie sich nicht bei der VS meldet und diese erfährt im Nachhinein von der Verurteilung, dürfte das meiner Meinung nach wesentlich teurer werden und zudem ggf. ein neues Verfahren (VS-Betrug?) nach sich ziehen.. oder liege ich da falsch?
Ich sehe die Sache so, dass sie sich bei ihrer VS melden muss, auch wenn sie dann den bereits von der VS regulierten Schaden aus eigener Tasche an die VS zahlen muss. Hat hier jemand Erfahrungen oder Hintergrundwissen diesbezüglich?
Eine Bekannte von mir ist heute bzgl. Unfallflucht (Parkrempler) schuldig gesprochen worden. Abgesehen davon, dass da einige Unstimmigkeiten waren (ist jetzt uninteressant, da Berufungstermin den Strafbefehl bestätigt hat) stellt sich nun die Frage bzw. interessiert es mich, wie oder ob sie dies ihrer Kfz-Versicherung mitteilen muss oder wie diese davon erfährt.
Der Schaden am gegnerischen Auto wurde vor 4 Monaten bereits reguliert, Anklageerhebung war ca. 1 Monat später, Strafbefehl erfolgte vor 2 Monaten, heute war Berufungstermin. Sie sagte mir, dass das Gericht keine Information an die Versicherung gibt und ihr supertoller Anwalt weiss nicht, wie dabei vorgegangen werden muss/soll/wird.
Bei einer Verurteilung in einer Strafsache wie hier (Führerschein wurde eingezogen, Februar 2014 darf sie ihn neu beantragen) zahlt ja in aller Regel die VS nicht bzw. holt sich das Geld beim VN wieder, ggf. erfolgt sogar eine Kündigung der VS. Aber wie erfährt die VS vom Schuldspruch im Normalfall? Besteht eine Informationspflicht seitens meiner Bekannten? Wenn sie sich nicht bei der VS meldet und diese erfährt im Nachhinein von der Verurteilung, dürfte das meiner Meinung nach wesentlich teurer werden und zudem ggf. ein neues Verfahren (VS-Betrug?) nach sich ziehen.. oder liege ich da falsch?
Ich sehe die Sache so, dass sie sich bei ihrer VS melden muss, auch wenn sie dann den bereits von der VS regulierten Schaden aus eigener Tasche an die VS zahlen muss. Hat hier jemand Erfahrungen oder Hintergrundwissen diesbezüglich?