Auto verkauft, 200€ fehlen, Brief einbehalten, Käufer zahlt nicht?

Hc-Yami

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Guten Abend,
mein Bruder hat sein Auto verkauft. Hat dabei einen “Kaufvertrag“ aufgesetzt. Es wurde sich darauf geeinigt, dass 200€ einen Monat später gezahlt werden. Mein Bruder hat bis dahin den Fahrzeugbrief einbehalten. Jetzt möchte der Käufer nicht zahlen, mein Bruder war schon bei der Polizei diese sagten uns nur, dass das Fahrzeug noch uns gehörte, wir jedoch einen Rechtsanwalt einschalten müssten. Gibt es da wirklich keine andere Alternative? Ich denke es lohnt sich nicht für 200€ einen Rechtsanwalt einzuschalten, nur hat der Käufer ja keinen Fahrzeugbrief...
 
Edit: Mach mal lieber erst zwei als eins :D

1. Wenn der Käufer nicht mit der Kohle rausrückt, geht zur Polizei und erstattet Anzeige - Diebstahl. Wenn die Polizei dann bei ihm vorbei schaut um den Sachverhalt zu prüfen und er kalte Füße bekommt zahlt der bestimmt. Dann spart man sich den Anwalt - dieser wäre zwar der rechtlich einwandfreiere, aber auch deutlich langsamere und teurere Weg.

Recht haben die Beamten natürlich, Kaufvertrag ist unerfüllt und ihr habt richtigerweise den Brief bis zur Erfüllung einbehalten.

2. Aber so einen Vertrag hätte ich an der Stelle deines Bruders nie unterschrieben... das heißt ja auch das der auf die Kennzeichen von deinem Bruder fährt - denn ohne den Brief kann er den Wagen ja nicht anmelden... ohne Kennzeichen kannst du den Wagen aber nicht abmelden... also ab zur Adresse vom Käufer (die steht ja im Kaufvertrag), Kennzeichen abmontieren (ist ja noch sein Auto - damit kein Diebstahl und jemand der keine 200€ über hat wird keine Garage haben) und das Auto abmelden. Spätestens dann wird er den Brief gegen 200€ haben wollen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn der Käufer nicht mit der Kohle rausrückt, geht zur Polizei und erstattet Anzeige - Diebstahl.

Blödsinn, weder Diebstahl noch Unterschlagung, nicht jede Vertragsverletzung ist auch gleich eine Straftat.
I.Ü. zeigt doch die erste Reaktion der Polizei, dass sie in diesem Fall (zu recht) nichts unternehmen werden.

Vermutlich dürfte hier der einfache Mahnbescheid ausgeschlossen sein, so dass bei einer Weigerung nur der Klageweg bleibt.
 
Schreibt einfach eine Zahlungsaufforderung mit einer angemessenen Frist (z.B. 1 Woche). Gleichzeitig würde ich dabei mit eine Klage drohen. Rührt sich der Käufer nicht bleibt wohl nur der Gang zum Anwalt.
Warum will der Käufer eigentlich nicht zahlen ?
 
Da hat Dein Bruder aber 2 große Fehler begangen:

1. Auto abgeben, obwohl noch nicht die komplette Summe gezahlt worden ist
2. angemeldetes Auto übergeben

Das kann viel Ärger mit sich ziehen. Wenn er nun Mist mit dem Auto macht,. zahlt Dein Bruder schön die Zeche. Und wenn jemand wegen 200€ rum eiert, wird bei dem wohl kein Geld zu holen sein.

Ich versteh nicht, wie man heutzutage sooooo naiv sein kann. Innerhalb einer intakten Familie kann man so was machen oder bei wirklich "wahren Freunden" aber doch nicht bei Wildfremden :freak:
 
Blödsinn, weder Diebstahl noch Unterschlagung, nicht jede Vertragsverletzung ist auch gleich eine Straftat.
I.Ü. zeigt doch die erste Reaktion der Polizei, dass sie in diesem Fall (zu recht) nichts unternehmen werden.
Warum Blödsinn... ich würde die Sache mit der Vertrag für diesen Teil einfach mal verschweigen... dem Hinweis muss die Polizei nachgehen.
Die einzige Frage ist ob einem selbst daraus ein Strick gedreht werden kann.

Wenn die Strecke irgendwie machbar ist, würde ich trotzdem als erstes hinfahren und die Kennzeichen mitnehmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Blödsinn deshalb, weil der Käufer eventuell triftige Gründe hat einen Teil des Kaufpreises einzubehalten. Hier wurde die Vorgeschichte nicht erläutert.
Vielleicht hat der Käufer den Grund genannt und dieses wurde ignoriert. Vielleicht wurde der Kaufpreis unter Vorbehalt gezahlt oder...oder...oder...
Letzlich muss der Verkäufer bei einer Klage seinen Anspruch nachweisen (z.B. mittels Kaufvertrag) und der Käufer dann seinen Standpunkt vertreten. Wenn der Richter dann urteilt dass der Anspruch rechtens, ist wird der Käufer zahlen müssen.
 
Nee..nee, also ehrlich, ist auch nichts persönliches, aber wenn man keine Ahnung von Strafrecht oder Strafprozeßordnung hat, sollte man lieber nicht derartige "Empfehlungen" erteilen:

Kurzfassung:
§ 242 Diebstahl

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Sämtliche Merkmale sind in diesem Fall NICHT erfüllt. Selbiges gilt für den Hinweis auf die Unterschlagung.
Es ist und bleibt eine rein zivilrechtliche Forderung.

Und den Vertrag verschweigen und eine Anzeige dann "einfach so" erstatten erfüllt den Tatbestand der Verfolgung Unschuldiger, alternativ das Vortäuschen einer Straftat.

Manchmal kann man nur den Kopf hier schütteln....
 
Also auf jeden Fall die Versicherung und auch die Zulassungsstelle über den Verkauf des Fahrzeugs informieren, dafür gibt es beim ADAC zb Standardvordrucke.

Dann würde mich interessieren, ob der Käufer einfach nur sagt "Die 200,-- Euro zahle ich nicht" oder ob er einen Grund dafür nennt.
 
@TheWalkingDead:

Wer im Glaushaus sitzt...weder wäre hier die Verfolgung Unschuldiger noch das Vortäuschen einer Straftat einschlägig.

Wenn überhaupt käme hier für den Anzeigenerstatter nur eine falsche Verdächtigung in Frage, die wohl aber am Vorsatz scheitern würde.
 
Stimmt...Verfolgung Unschuldiger..mein Fehler, somit Endschuldigung. Meinte ja auch falsche Verdächtigung. Falsches StGB im Kopf gehabt, sorry.

Vortäuschen einer Straftat...würde schon passen, wenn man den § schön auseinanderklamüsert und die Anzeige so erstattet, wie Benzer empfiehlt. :D
 
Danke für eure Antworten. Sofern ich das richtig weiß, wurde das Auto schon vorher abgemeldet, so ist ausgeschlossen, dass der Mensch mit den Nummernschildern meines Bruders durch die Gegend fährt. Warum er das Geld nicht zahlen möchte, man weiß es nicht. Wir werden ihm jetzt erstmal drohen mit dem Anwalt und dann mal schauen.
 
Klingt eher unwahrscheinlich, dass sich der Käufer nicht dazu äußert, weshalb er den Restbetrag nicht zahlen möchte.

Als erstes wäre daher nachzuforschen, weshalb dies der Fall ist. Hat er bloß das Geld nicht oder macht er vertragliche Ansprüche geltend?

Der Schuss kann hier nämlich gewaltig nach hinten losgehen:

Auch als Privatverkauf, auch mit Gewährleistungsausschluss und auch mit Klauseln wie etwa "gekauft wie besichtigt" haftet der Privatverkäufer für zugesicherte Eigenschaften des Fahrzeugs, und das selbst dann, wenn explizit (also ausdrücklich) gar nichts zugesichert wurde.

Ein Bsp: Es wurden neue Felgen/Räder verbaut, deren Nutzung eintragungspflichtig ist, weil die Größe nicht in ZB I aufgeführt werden und keine ABE vorhanden ist. Das Fahrzeug befindet sich dann (selbst wenn alles passt) nicht im verkehrstüchtigen Zustand. Wird ein verkehrstüchtiger Zustand jedoch nicht explizit vertraglich ausgeschlossen und ist dem Verkäufer die Kenntnis über die Verkehrsuntüchtigkeit zuzurechnen (d.h. musste er davon wissen), haftet er für diese Mängel. Er kann überdies zur Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes in Anspruch genommen werden.

Verschwiegene Mängel (zB defekte Klimaanlage) können ebenfalls zu vertraglichen Ansprüchen führen, selbst bei Gewährleistungsausschluss beim Privatverkauf. Ich darf nicht darauf hoffen, dass ein Käufer den Defekt schlichtweg nicht bemerkt und bin dann mit meinem Gewährleistungsausschluss aus dem Schneider. Vielmehr muss ich alle mir bekannten Mängel wahrheitsgetreu angeben. Wird mir nachgewiesen, dass ich von einem Mangel Kenntnis haben musste (es ist zB idR einfach nachzuweisen dass eine Klimaanlage bereits seit längerem nicht mehr funktionieren konnte), habe ich diesen jedoch nicht angegeben, hafte ich dafür. Und das kann sehr, sehr teuer werden.

Dies soll keine Anschuldigung sein, dass Mängel verschwiegen wurden. Nur ist vor dem Ausspruch mit einer anwaltlichen Drohung unbedingt herauszufinden, weshalb der Käufer den Restbetrag zurückhält.

MfG,
Dominion.
 
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