Autokauf - KFZ weicht in einem (wichtigen)Punkt von der Beschreibung ab

Cibren

Ensign
Registriert
Jan. 2011
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142
Hallo,

ich bin jetzt schon längere Zeit auf der Suche nach einem Gebrauchtwagen und habe dann schließlich auch etwas passendes gefunden.

Verkauf meines Gebrauchten an den Händler war kein Problem dank Ankaufstest. Das gleiche habe ich bei einem Gutachter für das Auto meiner Wahl gemacht und die gefundenen Mängel wurden laut Händer (mit Beleg der Reparaturen als Beweis) korrigiert. Beim eigentlichen Kauf gab es eine eintägige Verzögerung (die Werkstatt hat noch am KFZ gearbeitet) und am nächsten Tag war ich unter Zeitdruck. Beim Abschluss war ich aufgrund eines Termins ziemlich unter Zeitdruck und habe das nur so schnell wie möglich durchziehen wollen. Hier also das Problem:

Das KFZ war mit folgendem Text im Web und im Katalog beschrieben: "3 Jahre Garantie". Keine Sternchen, Ausnahmen oder ähnliches. Stand einfach beim Zubehör unter "Klimaautomatik, Sommer/Winter Reifen auf Alu, etc) also das der Händler 3 Jahre Garantie dazu gibt. Beim Kauf selbst habe ich den Verkäufer nochmalig darauf angesprochen und er erklärt das ich vorab 500EUR und dann noch pro Jahr weitere 200EUR für diese Garantie zahlen muss. Wie schon erwähnt war ich ziemlich unter Zeitdruck und habe das abgelehnt. Jetzt beim nachträglichen überdenken fühle ich mich da etwas über den Tisch gezogen, denn diese 3 Jahre Garantie war beim normalen Zubehör angeführt und nicht irgendwie extra angeführt. Für mich als Laie also eine Abweichung vom eindeutigen Angebot...

Kann ich da dem Händler Druck machen das er mir diese 3 Jahre Garantie noch schriftlich gibt oder habe ich keine Chance weil ja der Kauf schon letzte Woche erfolgt ist? Zur Beweissicherung habe ich die Website offline gespeichert und Screenshots/Ausdrucke gemacht.

Hoffe es weiß jemand Rat :(
 
wie lauten denn die garantiebedingungen des händlers? was sagen die agb? wie schaut das angebot genau aus?
 
Wenn du vor Ort beim Vertragsschluss explizit darauf verzichtet hast, war es das...
 
Das Problem des TE ist wohl:
Beim Abschluss war ich aufgrund eines Termins ziemlich unter Zeitdruck und habe das nur so schnell wie möglich durchziehen wollen.
Solange im schriftlichen Kaufvertrag nicht ausdrücklich die Internetbeschreibung als zugesagte Eigenschaften vereinbart wurden, hat der TE keinerlei Chancen. Gerade die auf Kundenwunsch ausgeführten zusätzlichen Reparaturen zu Lasten des Verkäufers vor Übergabe sprechen indizienmäßig von einer, vom ursprünglichen Angebotstext abweichenden, individuellen Kaufvertragsvereinbarung. Das Thema Garantie(-verlängerung) wurde selber ja auch angesprochen und es gab eine Einigung zum Kaufvertragstermin!

Sieh es als Lehrgeld für die Geschäftsgebahren im Gebrauchtwagenhandel und für Geschäftsabschlüsse aller Art!
 
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