Autounfall - Fahrer nicht versichert - Trotzdem Kostenübernahme durch Versicherung?

fresh_dax

Lt. Junior Grade
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Dez. 2008
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Hallo,

mein Bruder hatte einen Autounfall mit dem Wagen seines Freundes.
Dabei sind nur das Auto und die Leitplanke beschädigt worden.

Das Auto ist nur auf den Freund meines Bruders versichert, der mit im Auto saß. Er konnte allerdings nicht fahren, weil sein Arm eingegipst war.

Ich sagte also zu meinem Bruder: Selber schuld. Warst nicht versichert und bist nicht vorsichtig genug gefahren. Die Leitplanke wirst du wohl selbst bezahlen müssen.
Das erzählte ich ein paar Freunden und dann sagte einer, dass mein Bruder ja fahren musste, weil derjenige, auf den das Auto versichert ist, wegen des Gipses nicht in der Lage war zu fahren.
In diesen Fällen würde trotzdem die Haftpflicht des Versicherten aufkommen, weil offensichtlich eine Ausnahmesituation besteht.

Weiß da evtl einer von euch besser Bescheid? Ist es in der Tat so, dass diese Ausnahmesituation zur Kostenübernahme durch die Versicherung führt?
 
Das weiß wohl am besten die Versicherung. Es kommt wohl auch drauf an was das Ziel der Fahrt war. War es zum Arzt oder in die Disco? ;)
Schränkt der Gips wirklich soweit ein das fahren unmöglich ist?
 
Die Haftpflichtversicherung wird den Schaden an der Leitplanke zahlen, da immer das Auto versichert wird und nicht der Mensch. Jedoch wird sie, falls ihr Kaskoversichert seid, diesen Schaden nicht begleichen.
Eventuell könnte es auch zu einer Vertragsstrafe kommen, das kommt aber auf das Alter des Bruders an. Ist er über 23/25 (je nach Versicherung), könnte das Ganze glimpflich ausgehen.

Wobei ich ehrlich gesagt, wenn ich der Bruder wäre, einfach die Leitplanke aus eigener Tasche zahlen würde. Weiß aber nicht, wie teuer so ein Ding ist. ^^
 
Wie oben schon gesagt, nicht der Fahrer ist versichert sondern das Auto. Früher war das ganz einfach, heute gibt es jedoch diese tausend Regelungen in den Verträgen selber wie, dass nur Leute über 25 fahren, so und so viel Kilometer oder auch nur, dass man selber fährt. Wenn so was vereinbart ist, dann wird es eng.

Eine Leitplanke kostet leider ein halbes Vermögen. Straße absperren alte ausbaue und neue einbauen. Da die Leute wissen, dass eine Versicherung das zahlt wird ordentlich aufgeschlagen. Hab mal ne Straßenlaterne umgenietet vor 20 Jahren, kostet damals schon gut 7.000 DM. Heute wird es nicht billiger geworden sein.
 
Marvin Blödsinn.

Mein Kumpel hat auch mal eine Leitplanke angefahren, er hat den Schaden aus eigener Tasche bezahlt um die Hochstufung in der Haftpflicht zu vermeiden. Kostete ihn damals 300Euro plus anbau Gebühren.
Ich frag ihn mal ob er die Unterlagen noch hat.
Du kannst eine Laterne nicht mit einer Leitplanke vergleichen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Benzer schrieb:
Das weiß wohl am besten die Versicherung. Es kommt wohl auch drauf an was das Ziel der Fahrt war. War es zum Arzt oder in die Disco? ;)
Schränkt der Gips wirklich soweit ein das fahren unmöglich ist?

Es war der Weg zu einem Fußballspiel, wofür sie Karten hatten.
Der Kollege kann definitiv aufgrund des Gipses kein Auto fahren.

Dass das Auto versichert ist, ist mir auch klar. Die Versicherung umfasst allerdings nur den Freund meines Bruders als Fahrer.
Deswegen die Frage nach dem Ausnahmetatbestand wegen der Unfähigkeit des Freundes zu fahren! Wie das Ganze grundsätzlich aussieht und dass mein Bruder die Leitplanke -eigentlich- selbst zahlen müsste, ist mir auch klar.

Und das Ding aus eigener Tasche zu zahlen ist für ihn fast unmöglich. Er ist Zivi und das Zeug kostet bestimmt an die 3000€.
 
Naja patty 300 Euro ist schon mal das Material locker wert, im Internet kusieren andere Zahlen .
 
Heretic Novalis schrieb:
@patty
UMfahren und ANfahren sind zwei verschiedene Begebenheiten -.-

Wo ist da der Unterschied?
Zeig mir mal wie du eine Leitplanke umfährst :freak:
da ist wohl eher dein Auto schrott.
 
http://de.wikipedia.org/wiki/Kfz-Haftpflichtversicherung

Lies dir das mal durch. Die KFZ-Haftpflicht muss in jedem Fall zahlen, auch wenn auf den Versicherungsnehmer (den Inhaber des Wagens) vermutlich eine Nachzahlung (= Differenz zum Tarif mit dem alle Fahren dürfen) und eine Vertragsstrafe (laut Wikipedia meistens in Jahresbeitragshöhe ebenjenes Tarifes) auf ihn zu kommen. Ob es nicht billiger für deinen Bruder ist den Schaden selbst zu bezahlen bleibt offen.

Aufjedenfall sitzen bleibt dein Bruder auf den Schäden die er am Auto verursacht hat, denn die Teil-/Vollkasko muss nicht zahlen wenn jemand fährt der nicht angemeldet ist - Nur die KFZ-Haftpflicht (die Personen-/Sachschäden der Geschädigten abdeckt).

Alle Angaben ohne Gewähr!
 
die kfz versicherung übernimmt den hapftplichtschaden komplett, allerdings wird der versicherungsnehmer zu einer vertragsstrafe herangezogen, wie hoch diese ist steht in den agbs. desweiteren wird sie wohl den vertrag kündigen und damit hat der versicherungsnehmer ein derbes problem, da er bei einem neuen vertrag angeben muss, dass er gekündigt wurde. wenn er glück hat, reicht die aussage "schadensfall", denn mit der geschichte wird ihn keine versicherung mehr nehmen.
mein tipp: wartet die rechnung ab, checkt dann ab was die versicherung will, meistens rechnet sich es, den schaden selbst zu bezahlen
 
Meiner Ansicht nach sollte das die Versicherung ganz normal begleichen.
Wenn in Ausnahmefällen jemand Anderes fährt dürfte das keinen Einfluss auf den Versicherungsschutz haben, nur wenn regelmäßig andere Leute damit fahren darf sich die Versicherung berechtigt quer stellen. So gilt das zumindest bei uns in der Familie.
 
legan710 schrieb:
So gilt das zumindest bei uns in der Familie.
Nimms mir nicht übel, aber meinst du irgendeine Versicherung interessiert es, wie etwas bei euch in der Familie gilt?
Oder habe ich dich falsch verstanden?

Und ontopic würde ich einfach mal den jeweiligen Versicherungsmann befragen.
 
vielleicht interessiert es aber die leute in meiner familie was bei ihren Autoversicherungen so gilt wenn sie a) ein Fahrzeug neu versichern und b) ein neues familienmitglied 18 wird bzw. die Fahrerlaubnis hat.

Erst handeln und dann denken ist nicht für alle die bevorzugte vorgehensweise.
 
Es gibt immer die Möglichkeit vor Jahresende bei der Versicherung die Kosten beglichener Schäden anzufragen und diese freiwillig der Versicherung zu erstatten um eine Höherstufung der SF-Stufe zu vermeiden. Wieweit das auch Konventionalstrafen wegen eines anderen Fahrers als vertragsmäßig vereinbart, vermeidet, muß man bei der Versicherung anfragen.
 
Ich bin mir nicht ganz sicher, worauf Du hinaus willst!?!

Die Kfz-Haftpflicht bezahlt immer!
Ist eine Kasko vorhanden wird diese auch bezahlen. Ich habe eine ähnliche Situation mit meiner Versicherung (LVM) durchgesprochen, da ich eine Versicherung abgeschlossen habe, wo ich nur Familie, Freundin und mich selbst als Fahrer legitimiert.
Der Versicherungs-Fuzzi hat mich dann darauf hingewiesen, dass die Versicherung ausgeweitet wird, wenn ich a) im Wagen sitze und b) selbst nicht fahren kann!
Das ist sogar so, wenn ich was getrunken hätte und ein anderer Unbekannter deshalb fährt - also fahrlässig von mir! Das ist ja in dem von Dir geschilderten Fall nicht so!

Allerdings muß ich auch noch einwenden, dass Versicherungen bei großen Schäden gern alles über Board werfen, was vorher vereinbart wurde - mit anderen Worten, selbst wenn Du im Recht bist, werden die Versicherungen sich meist vor der Haftung drücken wollen!

Letztendlich hat der Fahrzeugbesitzer ja den Schaden, denn er muß ja die Versicherung bezahlen, die nach dem Unfall deutlich teurer wird und über die folgenden Jahre zahlt er somit den Schaden!
 
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