fresh_dax
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Dez. 2008
- Beiträge
- 414
Hallo,
mein Bruder hatte einen Autounfall mit dem Wagen seines Freundes.
Dabei sind nur das Auto und die Leitplanke beschädigt worden.
Das Auto ist nur auf den Freund meines Bruders versichert, der mit im Auto saß. Er konnte allerdings nicht fahren, weil sein Arm eingegipst war.
Ich sagte also zu meinem Bruder: Selber schuld. Warst nicht versichert und bist nicht vorsichtig genug gefahren. Die Leitplanke wirst du wohl selbst bezahlen müssen.
Das erzählte ich ein paar Freunden und dann sagte einer, dass mein Bruder ja fahren musste, weil derjenige, auf den das Auto versichert ist, wegen des Gipses nicht in der Lage war zu fahren.
In diesen Fällen würde trotzdem die Haftpflicht des Versicherten aufkommen, weil offensichtlich eine Ausnahmesituation besteht.
Weiß da evtl einer von euch besser Bescheid? Ist es in der Tat so, dass diese Ausnahmesituation zur Kostenübernahme durch die Versicherung führt?
mein Bruder hatte einen Autounfall mit dem Wagen seines Freundes.
Dabei sind nur das Auto und die Leitplanke beschädigt worden.
Das Auto ist nur auf den Freund meines Bruders versichert, der mit im Auto saß. Er konnte allerdings nicht fahren, weil sein Arm eingegipst war.
Ich sagte also zu meinem Bruder: Selber schuld. Warst nicht versichert und bist nicht vorsichtig genug gefahren. Die Leitplanke wirst du wohl selbst bezahlen müssen.
Das erzählte ich ein paar Freunden und dann sagte einer, dass mein Bruder ja fahren musste, weil derjenige, auf den das Auto versichert ist, wegen des Gipses nicht in der Lage war zu fahren.
In diesen Fällen würde trotzdem die Haftpflicht des Versicherten aufkommen, weil offensichtlich eine Ausnahmesituation besteht.
Weiß da evtl einer von euch besser Bescheid? Ist es in der Tat so, dass diese Ausnahmesituation zur Kostenübernahme durch die Versicherung führt?