@ NuminousDestiny
Nein, deine Links passen auch dann nicht, weil es, wenn eine regelkonforme Zitierweise erfolgt, schlicht kein Plagiat mehr ist und damit der entsprechende Vorwurf einfach nicht mehr greift.
In allen deinen Links -- wirklich allen, ich habe alle gelesen! -- ist entweder von Plagiaten und/oder betrügerischer Absicht die Rede. Das kann aber nur der Fall sein, wenn eben KEINE Quellenangaben gemacht wurden -- der Kreis schließt sich.
Ich habe noch nie von dem Fall gehört oder gelesen, dass jemand wegen eines -- unter korrekter Angabe der Quelle! -- verwendeten Bildes aufgrund einer Verletzung der Urheberrechte vor den Kadi gezerrt worden wäre.
Ich würde mich persönlich danach richten, was Coton so schön zitiert hat. Warum sollte im entsprechenden Gesetz ausdrücklich von Bildern die Rede sein? "Werk" lässt eine weitere Definition zu, was der Gesetzgeber wohl schlicht so beabsichtigte.
Um wirklich letzte Unklarheiten zu beseitigen, ein Zitat des dankenswerterweise von Coton verlinkten Gesetzes:
"Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
1.
einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden (...)"
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__51.html