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Begriffsstutzig oder Modetrend verpasst?

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Naddel_81

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Hi @ all,

wenn ihr auf diese Auktion bietet, geht ihr dann davon aus, dass

http://www.ebay.de/itm/Vans-Sk8-Sli...RBka%2Bww5RZkKuK10S8k%3D&orig_cvip=true&rt=nc


http://www.ebay.de/itm/Vans-Sk8-Sli...RBka%2Bww5RZkKuK10S8k%3D&orig_cvip=true&rt=nc

1. Zwei Schuhpaare angeboten werden und aus Platzgründen von jedem Paar exemplarisch ein Schuh abgebildet ist oder
2. dass man wirklich nur auf ein Schuhpaar von zwei verschiedenen Modellen/Farben bietet und man das wirklich so tragen können soll?


Vielleicht hab ich nen Trend verpasst, aber wer trägt denn zwei verschiedene Schuhe?


Viele Grüße
 
würde davon ausgehen, dass es je ein schoh ist.

aber um sicherzugehen, würde ich nachfragen
 
Auffallen wirst du, aber mit zwei verschiedenen paar Blümchenschuhe sicher nicht positiv.. ;)
Die Bewertungen sind auch nicht überragend, ich würde das mit vorsicht genießen..
 
da er über 125 bewertungen in den letzten 6 monaten als verkäufer eingefahren hat (und die dunkelziffer der unbewerteten verkäufe sicher höher liegt), ist er sowieso als gewerblicher händler einzustufen. vor allem, weil er fast nur mit neuware handelt.

werde ihn morgen "vorsichtig" darauf hinweisen, dass er mir ein widerrufsrecht einzuräumen hat aufgrund dieser tatsachen. sieht das finanzamt in nürnberg sicher genau so. werde mich morgen mal informieren und dann die rückabwicklung einleiten.
 
Du willst auffallen

Hallo, das steht am oberen Rand der Auktion, links daneben das Bild von 2 unterschiedlichen Schuhen, du hast selbst ähnliche Auktionen gefunden und keine Auswahlmöglichkeit für nur ein Design.

Warum magst du nicht glauben, dass die Schuhe den Käufer tatsächlich wie abgebildet erreichen?
Hoffentlich läßt der Verkäufer dich trotz deiner Finanzamtsnummer abblitzen :stock:
 
Aus den o.g. Angeboten geht amS völlig ersichtlich hervor, dass es sich um ein Paar Schuhe unterschiedlichen Formats handelt.

Es gibt zudem auch Personen, die es interessant finden, sich so zu kleiden (von einer persönlichen Bewertung sehe ich ab; das ist jedem selbst überlassen, und wir leben im 21. Jahrhundert).

Die Aussage bzgl. des gewerblichen Verkaufs ist weit hergeholt und wäre von niemand anderem als Dir selbst unter Beweis zu stellen. Die Tatsache, dass 125 Verkäufe innerhalb der letzten 6 Monate getätigt worden sind, ist dafür jedenfalls nicht geeignet. Dann müssten es schon zwingend 125 Paar Schuhe gewesen sein; und auch dann steht noch das Argument aus, dass es sich um Schuhe der Ex handelt (unbenutzt), die aufgrund von Zahlungsverpflichtungen die Schuhe übereignet hat.

Ganz so ein Selbstläufer wie Du es Dir vorstellst ist das also nicht.

Wenn Du geglaubt hast, dass es sich um zwei Paar Schuhe handeln würde, dann suche die Schuld bitte bei dem, der sie auch trifft: bei Dir selbst. Denn dafür gibt es nicht den geringsten Anlass, sowas zu vermuten.


MfG,
Dominion.
 
Da hat der BGH schon viel kleinere Verkäufer zu gewerblichen verurteilt. Er vertickt mehr als 125 meist neue Artikel in 6 Monaten. Die Dunkelziffer weiss nur eBay, da ja nicht für jeden Artikel auch Bewertungen vorliegen. Die Tatsache, dass es eine
1. nicht unerhebliche menge ist
2. Überwiegend Neuware
3. Über einen längeren Zeitraum angeboten wird
Lässt ziemlich sicher jeden Richter/jede Richterin davon überzeugen, dass hier gewerbliche Ausmaße vorliegen und daher ein widerrufsrecht einzuräumen ist.
Darauf folgt dann ein vertretbares Interesse des Finanzamtes wegen nicht gezahlter Steuern etc. Aber das kann mir egal sein. Wer gewerblich handelt, sollte das auch angeben und sich nicht vor den Pflichten drücken.
 
Nö.

Ich hab mal im Zuge meines Studiums als Richter arbeiten müssen.

Glaubst Du, dass jeder Erbe, der einen Hausstand auflöst und deshalb über 1.000 Objekte über ebay anbietet, automatisch gewerblich handelt?

Nein, dem ist nicht so.

Als Anspruchsteller hast Du im Zweifel die Gewerbsmäßigkeit zu beweisen. Im vorliegenden Falle hat der Anbieter ausdrücklich auf einen Privatverkauf hingewiesen. Das hat Geltung, solange nicht das Gegenteil bewiesen ist. Und diese Bweislast obliegt Dir.

Allein die Tatsache, dass innerhalb der letzten sechs Monate 125 Verkäufe getätigt wurden, genügt diesem Formerfordernis nicht.

Ob es sich überwiegend um Neuware handelt genügt ebenfalls nicht, nicht als Vollbeweis, der hier aber vorausgesetzt wird.


Nochmal:
Wenn Du aufgrund der von Dir verlinkten Anzeigen gedacht hast, es würde sich um zwei Paar Schuhe handeln, dann geht der Irrtum zu Deinen Lasten. Der Inserierende hat seine Pflichten zur Offenkundigkeit erfüllt. Aus seinem Angebot geht in keiner Weise hervor, dass er sich zur Lieferung von zwei Paar gleichartigen Schuhen verpflichten möchte. Dies bezeugt sein Inseratstext sogar sehr offenkundig.


MfG,
Dominion.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Dein Anliegen aus dem Eröffnungspost hat sich ja offenbar erledigt, sodass sich hier dann auch jede weitere Diskussion erübrigt - die sowieso ausarten würde..
 
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