Bekannter hat versäumt Minijobber anzumelden -> Lösung

nedim89

Lt. Commander
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Nov. 2006
Beiträge
1.676
Hallo,

ein Bekannter hat durch seine Unwissenheit einen Minijobber 1 1/2 Monate nicht angemeldet. Was droht ihm bei nachträglicher Anmeldung?

Danke für alle Antworten.

MfG
 
bei der Minijobzentrale
 
Zahlst Versäuminszuschlag bei der MJC.
http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/DE/Service/bankverbindung/bankverbindung.html
edit: War zumindest früher so, da hatte ich von einem solchen Fall gehört.....

Wenn Du allerdings jemanden illegal beschäftigt hast und bist erwischt worden und willst Dich jetzt damit rausreden, dass Du nur "vergessen" hast jemanden anzumelden, dann vergiss es - zu spät!

Generell würde ich sagen, wenn in einem Betrieb mit 1000 Angestellten und 100 Minijobbern 1 vergessen wird, kann das vorkommen, auch wenn das nicht so sein sollte.
Wenn es allerdings so ist, dass nur 1-2 Minijobber angstellt sind und dann wurde noch einer vergessen, sieht mir das stark nach Vorsatz aus!
Was die Behörden daraus machen steht aber auf einem anderen Blatt Papier......
 
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