Bekifft am Steuer?

Rich_Ftw

Cadet 4th Year
Registriert
Dez. 2009
Beiträge
88
Hallo Leute :)


Ich hab mich mal am Märchen Schreiben probiert, und auch wenn das nicht unbedingt das ideale Forum für solche Art Geschichten ist, bin ich davon überzeugt, dass hier vielleicht der ein oder andere surft, der sich mit solchen Dingen auskennt.

Person X sitzt bekifft am Steuer und wird von der Polizei angerufen er habe sich zu stellen, wegen einer vorangegangen Sache. Person X trifft sich mit der Polizei, parkt jedoch sein Auto 500m vor dem Treffpunkt und fährt mit dem Taxi dorthin.
-> Die Polizei kann NICHT beweisen dass Person X am Steuer war

Die Polizei weiß jedoch wegen der vorherigen Sache, dass Person X ein Auto in unmittelbarer Entfernung hat, findet dieses und stellt fest, dass der Motor warm ist.
-> Ist das schon der Beweis dass Person X bekifft am Steuer war?

Darüber hinaus hat Person X, da nicht aufgeklärt welche Rechte er hat, zuzugeben, dass er Auto gefahren ist. Person X hat dies im total bekifften Zustand zugegeben: Ist diese Aussage dann überhaupt verwertbar oder nicht?

Urin sowie Bluttest wurden gemacht und THC wurde gefunden.
Wie kann Person X verhindern, dass er seinen Führerschein verliert?

Alles natürlich rein fiktiv.

MfG.
da_Richi
 
Wenn er die passenden Schlüssel zur "warmen Motorhaube" bei sich hatte, könnte ein begründeter Anfangsverdacht bestehen.

Sein "Geständnis" könnte auf Grund der fehlenden Belehrung durch die Polizisten durchaus nicht verwertbar sein (Beweisverwertungsverbot), aber er hat ja noch das Ergebnis des Bluttests an der Backe. Der Blutentnahme wird er entweder zugestimmt haben oder diese wurde durch einen Richter angeordnet, und daher wird sich das Ergebnis nicht aus der Welt schaffen lassen.

Ob das nach deinem Sachverhalt dann für nachweisliches Fahren unter Drogeneinfluss und einer entsprechenden Bestrafung reichen oder nicht reichen wird, entscheidet spätestens ein Richter. Weiterhelfen kann da nur ein Anwalt.

Der Führerschein dürfte aber so oder so weg sein, auch wenn ihm kein tatsächliches Fahren nachgewiesen werden kann. Sobald die Führerscheinstelle vom Drogenkonsum erfährt wird der Lappen mit hoher wahrscheinlich entzogen und eine MPU angeordnet. Lesenswert: http://www.zeit.de/wissen/2014-10/marihuana-kiffen-fuehrerscheinentzug
 
DU😉 kannst da garnichts mehr machen. Wer bezeugt DIR😉 denn,daß DU😉 nicht über deine Rechte aufgeklärt wurdest.
Dann kommt noch hinzu, dass auch gelegentlicher Konsum von weichen Drogen, also kiffen, ausreicht, um die charakterliche fahrtauglichkeit zu überprüfen. Das geht einher mit einem Abstinenznachweis über 6 Monate und einer MPU.

Wenn du ganz viel Schwein hast, bist du unter einer bestimmte nanogramm Grenze. THC baut sich im Blut ziemlich schnell ab. Im Urin ist es viel länger, dort kann aber die Menge nicht festgestellt werden. Wenn jemand wirklich nur gelegentlich kifft und eine Joint geraucht hat, ist das THC innerhalb von zwölf std soweit abgebaut, dass man unter den Grenzwert kommt.
Aber wie gesagt, funktioniert nur bei wirklichen Gelegenheitskiffer. Wer regelmäßig kifft, braucht wesentlich länger bis es abgebaut ist.

Dann kommt noch die Führerscheinstelle ins Spiel. Die bei solchen Dingen gerne alles auspackt was geht. Und dann kommt halt das von mir oben aufgeführte programm.
Besser ist es halt, nicht bekifft zu fahren 😉

Die 😉😉😉 konnte ich mir nicht verkneifen
 
Andybmf schrieb:
Besser ist es halt, nicht bekifft zu fahren

Und das nicht nur für einen selbst, sondern auch für alle anderen Straßenverkehrsteilnehmer.
Er gefährdet vorsätzlich das Leben anderer Menschen und daher hoffe ich inständig, dass Person X nicht verhindern kann, dass der Lappen (möglichst lange) entzogen wird.
 
Da bleibt nur zu hoffen das Person x zukünftig nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen darf und irgendwann merkt das er/sie sein/ ihr leben vor die wand gesetzt hat
 
Oh Rich_Ftw wie doof ist denn diese Person X? Diese Person gehört der Führerschein entzogen wegen Dummheit und nicht wegen kiffen hehe
 
Rich_Ftw schrieb:
Darüber hinaus hat Person X, da nicht aufgeklärt welche Rechte er hat, zuzugeben, dass er Auto gefahren ist. Person X hat dies im total bekifften Zustand zugegeben: Ist diese Aussage dann überhaupt verwertbar oder nicht?

Das "Aufklären" über die Rechte durch die Polizei gibt es in unserem Rechtssystem nicht. Die Optionen die man hat, bekommt man erst mit einem Strafbefehl übermittelt bzw. bei der Gerichtsverhandlung durch den Richter selbst.

Rich_Ftw schrieb:
Urin sowie Bluttest wurden gemacht und THC wurde gefunden.
Wie kann Person X verhindern, dass er seinen Führerschein verliert?

Aber da die Annahme sich ja sowieso schon auf einen Wiederholungsfall bezieh, stellt sich halt die Frage, ob Person x deswegen nicht schon mindestens zur MPU antreten musste. Verstöße gegen das BTM sind an sich Ordnungswidrigkeiten (Geldbuße + Fahrverbot), kommt es aber auch daneben zu Ausfallerscheinungen/Fahrfehlern wird daraus ein Strafverfahren. Unabhängig von beiden wird aber auf jeden Fall die Führerscheinstelle informiert und eine MPU veranlasst. Bei negativem Ergebnis wird der Führerschein wegen fehlender Fahrtauglichkeit eingezoen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ eisbrecher: das stimmt nicht ganz.
1. nur thc im blut ist eine ordnungwidrigkeit. harte drogen, also eigentlich alles andere, ist eine straftat. wie fahren unter alkoholeinfluss eine straftat ist.
2. der führerschein wird bei btm im strassenverkehr auf jeden fall entzogen. person x hat dann einen abstinenznachweis zu erbringen. minimum 6 monate. mit diesem kann er dann zur mpu wackeln und sein glück versuchen.

und ohne einen sogenannten vorbereitungkurs, was gespräche mit einem psychologen bedeutet und auch nochmal richtig geld kostet, stehen die chancen mehr als schlecht.
bei einer mpu fallen durchschnittlich über 40% durch.
Ergänzung ()

auch das mit den rechten stimmt so nicht ganz.
die polizei ist eigentlich schon verpflichtet, bei einer vernehmung einem zu sagen, dass man sich nicht selbst belasten muss und, dass man einen anwalt hinzu ziehen kann, falls man es wünscht.
aber wie schon gesagt, wer bezeugt dir denn sowas, dass es die polizei nicht gesagt hat
 
Zuletzt bearbeitet:
Rich_Ftw schrieb:
Wie kann Person X verhindern, dass er seinen Führerschein verliert?
Na hoffentlich gar nicht. Dann hätte das Märchen nicht nur ein Happy End für alle anderen Beteiligten, sondern auch ne Moral von der Geschichte. Solche Leute haben hinterm Steuer nix zu suchen. Mag für sie unschön sein, aber es ist eine Wohltat für alle anderen Verkehrsteilnehmer.
 
Auch wenn das Fahrverhalten unter dieser Droge bei den meisten Leuten eine andere Reaktion abruft, als es z.B. bei Alkohol der Fall ist, so sinkt doch die Reaktionsfähigkeit und die Fähigkeit alles richtig abschätzen zu können, erheblich.

Wer bekifft Auto fährt, nimmt wissentlich und willentlich in Kauf, Menschen und Material zu verletzen/beschädigen. In so einem Fall hofft man, dass so Leute nicht im Straßenverkehr am Steuer teilnehmen.

Ergo - ich hoffe das Person X, sein/ihr Verhalten ändert und dann erst wieder hinter ein Steuer darf/kann.
 
Hoffe dass Person X die volle Härte des Gesetzes trifft. Wenn Person X so bekifft untwerwegs ist, dass sie es nicht mal auf die Reihe kriegt, die ganze Sache ordentlich und ohne Widersprüche zu vertuschen, dann sollte sie knallhart bestraft werden.

Wenn sich Person X selbst so einer Gefahr aussetzt, meinetwegen. Muss sie selbst wissen. Solange sie sich dann nur selbst um einen Baum wickelt, who cares. Man hätte es sich ja denken können.
Wenn aber andere Straßenverkehrsteilnehmer durch sowas gefährdet, verletzt oder getötet werden, dann hört hier der Spaß auf.

Sorry, aber ich gönne es dir aus tiefstem Herzen.
 
MiLK. schrieb:
Solange sie sich dann nur selbst um einen Baum wickelt, who cares


Der arme Baum - :heul:, die meisten Bäume sterben hierbei, das wäre mir zu schade dafür - lieber irgendwas aus Stahl oder Beton...
 
Die Frage ist wie bekifft der Fahrer war.Bis 1ng keine Ordnungswidrigkeit, bei der derzeitigen Rechtslage ab 1ng THC im Blut eine Ordnungswidrigkeit. International sind eigentlich 5ng Grenzwerte üblich und wissenschaftlich belegt, Deutschland hinkt da ein bisschen hinter her.

Aber trotzdem unverantwortlich sich vorsätzlich bekifft ans Steuer zu setzen. Kiffen kann jeder gerne solange kein Bezug zum Straßenverkehr hergestellt wird, keine Frage absolut legitim. Sobald aber andere gefährdet werden hört der Spaß auf und da ist in meinen Augen auch die Ordnungswidrigkeit noch zu Milde. Bin aber auch gegen Alkoholfahrten und wie in der DDR üblich für 0,0 pro mille und harten Strafen bei Trunkenheitsfahrten.
 
Zurück
Oben