Bekomme Anzeige - Einspruch einlegen?

-eraz-

Commodore
Registriert
Juni 2004
Beiträge
4.270
Ich bin Österreicher, vor ein paar Tagen wurde ich von der deutschen Polizei aufgehalten weil ich im Überholverbot überholt habe. Ich habe die "Tat" vor Ort zugegeben und habe dafür einen Zettel unterschrieben. Heute habe ich selbige Stelle nochmal passiert und hab festgestellt, dass ganz knapp vor der Stelle wo ich überholt hatte, das Überholverbot aufgehoben wird.

Der Polizist damals meinte ich bekomme eine Anzeige zugesendet, kann ich gegen diese noch Einspruch einlegen obwohl ich vor Ort die Tat zugegeben habe?
 
Ich sage Ja, ich Nein...äh Jein.
Ein sehr spezifischer Fall, mein Bauchgefühl sagt mir: "Ja du kannst Einspruch einlegen aber ob er etwas bringt ist eher zweifelhaft."

Es gibt Anwaltforen, bei denen man für ganz wenig Geld eine kurze Einschätzung von Juristen bekommt. Wäre das nicht eher etwas für dich, als auf das Bauchgegrummel weiterer CB-User zu vertrauen?
 
Noxiel schrieb:
Es gibt Anwaltforen, bei denen man für ganz wenig Geld eine kurze Einschätzung von Juristen bekommt. Wäre das nicht eher etwas für dich, als auf das Bauchgegrummel weiterer CB-User zu vertrauen?
Ja das stimmt, ich dachte nur hier gibts genug die schonmal unter ähnlichen Bedingungen eine Anzeige bekommen haben :D
Auf dem Bescheid selbst steht ja dann drauf ob man dagegen Widerspruch einlegen kann oder nicht, naja, ich wart einfach mal auf den Brief...
 
ich würde es aufjedenfall mal probieren.

aber im vergleich zur östereichischen polizei ist die deutsche ja noch gut. ich fahr nur sehr ungern durch österreich durch.
 
Die Frage ist auch, wo du den Überholvorgang angesetzt hast? Wenn das vor der Aufhebung war, würde ich's net versuchen. Oder war der komplette Vorgang danach?
 
xXyzXx schrieb:
aber im vergleich zur östereichischen polizei ist die deutsche ja noch gut.
aha, inwiefern?

il-bastone schrieb:
Die Frage ist auch, wo du den Überholvorgang angesetzt hast? Wenn das vor der Aufhebung war, würde ich's net versuchen. Oder war der komplette Vorgang danach?
Naja, ich hab das Schild während des Überholvorganges auf jeden Fall passiert, nun dachte ich, dass der Widerspruch einen Versuch wert wäre.
 
Probieren kannst dus schon, allerdings weiß ich nicht, wies zwecks Verfahrenskosten aussieht wenns hart auf hart kommt... Einspruch gegen einen Bescheid kann man prinzipiell immer erheben.
 
also wenn du schon auf der überholspur warst bevor das Schiöd vorbeizog hast du imo schlechte Karten.
Wenn du in ner 50er Zone 20 meter vorm Begrenzungsendeschild auf 70 beschleunigst fährst du auch zu schnell..
 
Einspruch einlegen kann man jederzeit solange das Verfahren nicht durch deine Zahlung abgeschlossen ist. Und das unabhängig davon, ob du was Zugegeben hast, oder nicht. Nur außer weiteren Kosten wird es dir nichts bringen.

Dein Problem ist, du hast eindeutig zu früh begonnen zu überholen. Das Überholverbot endet nämlich nicht schon, wenn du das Schild sehen kannst, sondern erst wenn du am Schild vorbei bist.
 
Zurück
Oben